Da wird aber einer sehr wahrscheinlich auf seine Kosten mehr oder minder sitzen bleiben, denn wenn die Beweismittel den betrieblichen Weg der Alt-Teile Entsorgung gegangen sind, dann ist der Fall auf jeden Fall gelaufen. Eine Frage noch, befindet sich diese Gasheizung (unter der Erdgleiche) also im Keller, wenn ja... dann müsste dort
ein zusätzliches Gassicherheit-Magnetventil genau für diese Störfälle einer Gassteuerung -Ventil schon mit vorhanden sein.
Anhang anzeigen 51108
Ps: Zitat: zählt denn eine Aussage eines Technikers nichts???
Zitat: Servicebericht durch Anwalt angefordert, auch nicht bekommen.
Gaskombi geprüft und für ok befunden. und warum wurde dann dieses Gasventil überhaupt Ausgetauscht.... um (vielleicht) den Mindes Werkskundendienst Umsatz damit zu genieren?
Nun die Gegenfrage, welches Brot ich esse, dessen Lied ich singe... damit ist doch fast alles damit Abgeklärt, von dort können Sie keine weiteren Ansprüche gelten machen, das Beste wäre draußen am Haus, noch so ein Gas Sicherheit Ventil
von einer anderen Fachfirma installieren lassen. Denn dass gleich zwei Magnetventile
(hinter einander geschaltet >redundante Schaltung<) zum gleichen Zeitpunkt defekt gehen, ist eben sehr Unwarscheinlich...
Mit anderen Worten gesagt, die beiden Heizung und der Werkkundendienst
dessen Firma, vermuten, dass der Kunde dort sich für seinen von ihm Festgestellen Technischen Fehler jetzt den Mehrverbrauch Verbrauch, einfach eine praktische Kostenstelle zur Erstattung gefunden hat, obwohl der letzte Winter doch einiges an Heizgas benötigt wurde. Denn dass dieses ganze Gas unbemerkt mit durch den Abgasschornstein gegangen ist, nun (rein Technisch) dieses ist recht Unwarscheinlich...