Wolf CGB-2-20 Uns ist es zu kühl-wie einstellen

Diskutiere Wolf CGB-2-20 Uns ist es zu kühl-wie einstellen im Wolf Forum im Bereich Heizungshersteller; @ triac k kenst die wolf cgb2 oder vörgänger? man braucht ausser1-2 imbus und 2paar schraubenschlüssel praktisch kein werkzeug , man brauch...

Askari

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@ triac k kenst die wolf cgb2 oder vörgänger? man braucht ausser1-2 imbus und 2paar schraubenschlüssel praktisch kein werkzeug , man brauch keinen werkzeugkoffer alles im messgerät .Must die heizungsanlage nicht mal komplett entleeren. gerät enthält max 2liter!
beim vorgängermodell dachte ich schon,man geht das gut und schnell. da hat sich wolf wirklich was einfallen lassen. gibt noch ein wartungset was 2 dichtungen für den brennertopf, ne gasdichtung ,die zündelektroden und das thermoelement inkl. neuer schrauben enthält. machst du wartungen und hast das prinzip gefressen brauchst net länger!!
 

Askari

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und was hat joshia geschrieben, der hb will oder sagt is keine wartung nötig. auf was will sich joshia berufen? der hb wenn er nen plan hat sagt dem betreiber wie und mit was er die anlage zu befüllen hat!
die beweisführung wer oder was gemacht ist immo scheissegal! ich tanke auch keine diesel wenn die karre benzin brauch und es als nicht wissender gesagt bekomme!
was eierst du eigentlich hier herum!!!!!!!!!!!
 
tricotrac

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Askari schrieb:
was eierst du eigentlich hier herum!!!!!!!!!!!
Hallo Kollege! Hat man dir deinen Job als Wartungsmonteur noch nicht erklärt ? Auch du kannst bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar und unter Umständen Schadenersatzpflichtig gemacht werden.
 

Askari

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du beschreibst was,wie es sein sollt aber nicht ist, dem HB is meiner meinung vieles egal ,einfach so und so auch sehr oft bei anderen! sonst gäbe es net solche Foren nicht
dein theo. wissen in allen ehren hilft hier praxisnah net viel weiter! schau dir vw an, was die machen mit den kunden. die selbe scheisse in grün!
 

Askari

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man kann immer haftbar gemacht werden, als dienstleister! aber geh mal den weg der firma fehler irgendwas zu beweisen das sie sich an alles geforderte gehalten hat . was ein ärger und hin und her!
versuch mal eien arzt hier in deutschland zu verklagen wenn er scheisse gebaut hat oder ein politiker sinnlos steuergelder verballert. so ist das eben in deutschland
 
tricotrac

tricotrac

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Askari schrieb:
schau dir vw an, was die machen mit den kunden. die selbe scheisse in grün!
Es geht hier auch um die Ausführung deiner Arbeiten und um deine Verantwortlichkeit ! Nicht wie es zu viele andere schlechter machen.
außerdem hat das Thema "VW" nichts mit einem Heizungsbau gemeinsam. Das allgemein über einen Kamm zu scheren ist nicht der richtige Weg. Der "Beschiss" hat andere Dimensionen und gehört nicht hierher.
Nur zur Info : Auch ich über dreißig Jahre im Beruf und mache täglich neue Erfahrungen im Not- und Kundendienst.
 

Askari

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ist ja gut, aber was sagst du dazu: joshia hat keine einweisung wie es aussieht,weis nicht was man machen muss um in der übergangszeit sein haus wärmer zubekommen, heizung läuft im prinzip ohne Heizlastberechnung oder Neuanpassung ! Wartung der Anlage und Speicher nicht nötig! anlage zugross ? anlage moduliert ja laut hb! nein, sie taket nur 10mal pro stunde, legionellenfunktion aus,ist doch alles wunderbar ,heizung läuft doch!
das ist nun alles so in ordnung und der kunde ist selbst dran schuld!

naja , wenn das ok ist brauch ich net mehr viel hier schreiben
 
tricotrac

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Askari schrieb:
man kann immer haftbar gemacht werden, als dienstleister! aber geh mal den weg der firma fehler irgendwas zu beweisen das sie sich an alles geforderte gehalten hat . was ein ärger und hin und her!
versuch mal eien arzt hier in deutschland zu verklagen wenn er scheisse gebaut hat oder ein politiker sinnlos steuergelder verballert. so ist das eben in Deutschland
Wie immer im Leben, die großen lässt man laufen und die kleinen hängt man auf. Dazu gehören im Falle eines Falls wir beide. Und deshalb sollte man schon die technischen Regeln nicht nur kennen sondern auch beherrschen und umsetzen. Dazu gehört auch die Aufklärung der Anlagenbetreiber in solchen Sachverhalten. Beschäftige dich mal intensiver mit der VDI 2035 und der DIN EN 1717
 
tricotrac

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Askari schrieb:
ist ja gut, aber was sagst du dazu das der hb sagt ne wartung is net nötig?
Das ist in einem Forum so aus der Ferne nicht immer einfach zu beurteilen. Eigentlich hat der Anlagenbetreiber ein Recht auf die Einweisung in die Bedienung seiner Heizungsanlage und deren Einstellungen. Darüber ist ein Protokoll schriftlich zu verfassen und dem Kunden zu übergeben. Bei einem Rechtstreit hat der errichtende Unternehmer auch Beweis zu führen das er dem Kunden eine mängelfreie Anlage übergeben hat. Dazu gehören alle bisher aufgeführten Sachverhalte hier. Aber unabhängig davon, ist auch der Anlagenbetreiber in der Pflicht sich zu informieren, ob Wartung erforderlich oder nicht.
Außerdem gilt bei allen Gasgeräten die Fachbetriebspflicht und die Hersteller empfehlen eine jährliche Wartung. Zum Teil ist die jährliche Gerätewartung nach dem Tausch bindend an die vom Hersteller erweiterte Garantie
 

Askari

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nur scheint da joshia nix davon bekommen zuhaben.
 

Askari

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ich habe nichts dagegen zusagen aber joshias hb scheint wohl eigene wege zugehen!
 
tricotrac

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Askari schrieb:
ich habe nichts dagegen zusagen aber joshias hb scheint wohl eigene wege zugehen!
Wie lange noch ? Das muss jeder Unternehmer selbst entscheiden. Im Falle eines Falls meldet er Insolvenz an und die Mitarbeiter sind die Dummen.
Wir kennen nicht das Vertragsverhältnis zwischen Joshia und dem HB. Wir machen hier keine Rechtsberatung, sondern können nur Wege aufzeichnen wie es gehen sollte.
 

Askari

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und nun,kannst joshia sagen ,was er tun soll und vergiss net ihm zusagen das er auch als betreiber einer gasleitung selbst dafür zusorgen hat das sie auch wirklich dicht ist!

mfg
 

joshia

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tricotrac schrieb:
Wie lange noch ? Das muss jeder Unternehmer selbst entscheiden. Im Falle eines Falls meldet er Insolvenz an
Der HB hat letztes Jahr erst sein 25-jähriges gefeiert und hat genug Geld um bald in Rente zu gehen. Wie gesagt, der hatte uns 1994 auch unsere erste Heizung eingebaut und wenn was war, ist er oder ein Monteuer auch immer gleich gekommen. Nur hier scheint er wirklich Bockmist gebaut zu haben. Er selber (Besitzer der Firma) kommt ja nicht mehr, sondern sein Meister. Leider habe ich überhaupt keine Lust auf irgendwelche Streitereien.
Dazu bin ich gesundheitlich nicht in der Lage.
tricotrac schrieb:
Darüber ist ein Protokoll schriftlich zu verfassen
Sowas habe ich nie bekommen.
Askari schrieb:
und nun,kannst joshia sagen ,was er tun soll und vergiss net ihm zusagen das er auch als betreiber einer gasleitung selbst dafür zusorgen hat das sie auch wirklich dicht ist!
???? Soll das jetzt ironisch gemeint sein ? Wenn verantwortlich dann nur im Rahmen meiner Kenntnisse.
Askari schrieb:
naja , wenn das ok ist brauch ich net mehr viel hier schreiben
Doch, das möchte ich.

Ich möchte nicht, das hier gestritten wird !!! Sondern nur Hilfestellung. Fakt ist: ich habe keine vernünftige Einweisung bekommen, die Heizung ist überdimensionert und dem HB ist eigentlich nicht zu vertrauen (vielleicht weil er denkt mit uns kann er es machen, die wollen ja nur billig). Fakt ist, das Kind ist in den Brunnen gefallen und ich muss mit dieser Heizung irgendwie klarkommen. Bin jetzt fast 53 Jahre und vielleicht habe ich ja Glück, das es die letzte Heizung ist die ich in meinem Leben gekauft habe ( das mit dem Glück kann man natürlich auch anders sehen). Aber ich brauche hier keinen Streit bitte. Habe in einem meiner Nebenjobs einmal im Jahr mit sovielen komischen streitbaren Menschen zu tun, das ich froh bin, das jetzt für dieses Jahr hinter mir zu haben. Die Menschen werden immer agressiver auch in Foren. Das möchte ich bitte nicht, dafür wäre ich sehr dankbar.
 

Askari

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net falsch verstehen, die gasleitung wurde bestimmt im zuge der installation 1994 geprüft und abgenommen. ansonsten bekommt vom gasversorger keinen zähler noch gas! und denke auch das beim einbau der neuen anlage die gasleitung erneut geprüft wurde. aber als eigentümer bist du für deine gasleitung auch eigenverantwortlich. ich weis jetzt ehrlich nicht ob es da genauere vorgaben gibt. aber trico könnte das wissen! ist net expliziert vorgeschrieben oder gesetzlich vorgeschrieben, aber empfohlen wurde alle 12jahre. aber durch die neue anlage die du hast, müsstest ne neu geprüfte gasleitung haben!
 
tricotrac

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joshia schrieb:
Sondern nur Hilfestellung
Die sollte hier jeder im Rahmen unserer Möglichkeiten bekommen. da können auch unangenehme (aber sachlich richtige) Antworten bei herum kommen
joshia schrieb:
Ich möchte nicht, das hier gestritten wird
Das lässt sich auch unter Fachleuten leider nicht immer vermeiden. Solange eine Diskussion sachlich geführt wird , ist da auch nichts schlimmes bei. Man kann und darf auch unterschiedlicher Meinung und Auffassung sein. Ich bin weiß Gott auch nicht allwissend und lasse mich belehren und lerne gerne hinzu.
 
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joshia schrieb:
Du bist der erste, der ziemlich aggressiv daherschreibt. Was soll das jetzt ?
Dich provozieren, damit du dein Gehirn einschaltest und nicht mit dem Bauch denkst.

Und warum machst du das was du mit den Kühlschrank machst nicht auch mit deiner Wohnung?
Einmal alles gleichmäßig einstellen, eine Nachtabsenkung nicht weniger als 2-3 Grad und dann wie beim Kühlschrank das System eigenständig arbeiten lassen, dafür ist eine Heizung, wie auch ein Kühlschrank perfekt geeignet. jeder manuelle Eingriff in das System ist aus energetischer Sicht ungünstig. Dabei ist die Wohnung immer als eine Einheit zu betrachten, die Unterschiede in den Räumen sollten dann auch nicht größer als 2-3 Grad sein. Beim Schlafzimmer kann wenn Bedarf dazu besteht, auch um 5 Grad abgewichen werden.
Die Heizung auf die berechnete Heizlast begrenzen.
Dann das Heiz- System laufen lassen, wenn alles nach Wunsch ist die Vorlauftemperatur der Heizung jeden Tag geringfügig runter nehmen. Wenn es zu kalt wird 2 Schritte mit der Einstellung zurück.

Viel Erfolg, ich bin nicht so böse wie du denkst, aber ohne deinen Kopf wird das nichts.
 

Askari

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ECO/ABs mit dieser Einstellung wird die Aussentemperatur eingestellt, ab wann die Nachtabsenkung einsetzen soll. Werkseintellung sind 10Grad. Ab dieser Temp wird im Automatikbetrieb in den nicht Heizzeiten im Rahmen deines eingestellten Sparfaktors 4 das Gerät in den Absenkbetrieb gehen. Das ist nochmal eine verbesserte Funktion oder Feineinstellung gegenüber den alten Anlagen, den z.b in den Übergangszeiten wird dein Haus nicht so stark auskühlen das man unbedingt den absenkbetrieb sofort braucht. In einem Uralthaus oder Werksatt brauchst die Absenkung früher, weil zu kalt wird und dann ein wieder aufheizen morgens extrem viel Energie kostet.
Wie Wolfhaus schon schrieb ,das Haus net zu stark auskühlen lassen.

sparfaktor= wieviel oder wie weit wird abgesenkt
ECO/abs = ab welcher aussentemp wird abgesenkt
Absenkstop= wenn es nun kälter wie der eingestellte Wert z.b -16 grad , wird die Heizung wieder in den normalen Betrieb gehen um zb. Schäden im Haus zuvermeiden.
 

Askari

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@joshia

so die heizlast hast angepasst mit 60% = ca 12 kw
die heizkurve passt ,kannst noch weiter probieren ob es mit 60grad vorlauf oder weniger geht.
wenn du die anderen einstellungen drin hast ,wird sie weniger takten.
legionellenfunktion ww- speicher an.
weist das man in der übergangsphase mit der temperaturwahl das haus wärmer bekommt .
absenkfunktion erklärt

fehlt noch was????
 

joshia

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Danke.
Ein HB kann das doch auch über das Internet bei mir prüfen und Einstellungen vornehmen-oder ? Könnte ich mich an den Wolf Kundendienst auch direkt wenden ?
Nur damit mal ein anderer der sich wirklich damit auskennt eine Zeitlang ein Auge auf die Anlage hat. Wenn es was bringt, würde ich auch dafür bezahlen.
 
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