Das ist so einfach nicht zu beantworten, die Methode ist aber gesetzlich geregelt.
In Österreich wird zB. unterschieden zwischen "Energiekosten" (Gas, Öl, Fernwärme Arbeitspreis nach kWh, Strom) und "Sonstigen Kosten" (Wartung, Betreuung, Leistungspreis Fernwärme nach kW, Zählerkosten).
Da werden dann 55-75% (vereinbar) nach gemessenem Verbrauch und der Rest (25-45%) nach direkt und indirekt beheizter Nutzfläche aufgeteilt.
Der Verbrauchsanteil kann mittels 100% Beschluss geändert werden, Standard sind 65% nach Verbrauch und 35% nach Nutzfläche.
Dazu kommt dann auch noch eine separate Aufteilung der anteiligen Kosten für das Warmwasser, das sinngemäß aufgeteilt wird.