Werks Kundendienst

Diskutiere Werks Kundendienst im Viessmann Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo Wenn man noch Garantie auf seine Anlage hat, kann man Viessmann Kundendienst auch schon Obst kontaktieren und beauftragen oder muss das...

flashmaster2000

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Hallo

Wenn man noch Garantie auf seine Anlage hat, kann man Viessmann Kundendienst auch schon Obst kontaktieren und beauftragen oder muss das immer über die Heizungsfirma laufen die man hat?
Können die auch sagen ,,nein, das machen wir,, ?
 
tricotrac

tricotrac

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auch schon Obst kontaktieren
❓❓❓Du schreibst in Rätseln.

Wenn man noch Garantie auf seine Anlage hat,
Dann sollte die durch einen Fachbetrieb montiert worden sein. Dieser Betrieb ist dein Vertragspartner. Gibt es Reklamationen, dann an diesen Fachbetrieb wenden. Kann der das Problem nicht selbst lösen, dann kann der Fachpartner den Viessmann Werkskundendienst einsetzen.
 

flashmaster2000

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Sorry Tippfehler. Selbst Kontaktieren sollte es heißen.

Also den Betrieb der die Wartung macht und die Anlage montiert hat übergehen und selbst an Viessmann wenden, das machen die nicht.
Bzw da gibt Viessmann nicht mal Auskunft an privat?

Wäre für den Fall halt interessant wenn man das Gefühl hat, die Beauftragte Firma bekommt es nicht hin, oder schindet Zeit , nur als Beispiel
 
tricotrac

tricotrac

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Also den Betrieb der die Wartung macht und die Anlage montiert hat übergehen und selbst an Viessmann wenden, das machen die nicht.
Nein, du hast doch einen Vertragspartner. Der hat dir den Wärmeerzeuger installiert und nicht die Fa. Viessmann.

Bzw da gibt Viessmann nicht mal Auskunft an privat?
Warum sollten die das machen ? Erkläre uns hier doch mal dein Problem.

Wäre für den Fall halt interessant wenn man das Gefühl hat, die Beauftragte Firma bekommt es nicht hin, oder schindet Zeit , nur als Beispiel
Angenommen, es gäbe einen Grund zur Reklamation. Dann wende dich schriftlich mit angemessener Frist zur Mängelbeseitigung an den Fachbetrieb.
Lässt dieser die Frist verstreichen, so wiederholst du diesen Vorgang. Wird dir wieder verweigert, dann kannst du einen weiteren Fachpartner anfordern und die dir entstandenen Kosten per Rechnung an den säumigen Betrieb senden.
 

G1967

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Weswegen sollte eine Firma eine Rechnung an eine andere senden?
Das ist nicht ihre Aufgabe, Rechnungsempfänger ist und bleibt der Auftraggeber. Der muß erstmal zahlen, kann sich die Kosten aber vom ersten Betrieb erstatten lassen.
 

Grauguss

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Man muss auch zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Es gibt Mängel, die von der Gewährleistung des Verkäufers/Installateurs umfasst sind, nicht aber von der (freiwilligen) Herstellergarantie. Entgegen der landläufigen Meinung beträgt die Gewährleistung für Heizgeräte 5 Jahre.

Insofern immer an den Verkäufer (meist gleichzeitig der Installateur) wenden. Wenn der nicht angemessen reagiert, kann man Fristen setzen, Ersatzvornahme androhen u.ä.
 

flashmaster2000

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Naja ich möchte da jetzt gar nicht so ins Detail gehen aber ich hatte mir halt generell die Frage gestellt ob es möglich ist den Viessmann Kundendienst selbst zu beauftragen oder zu kontaktieren wenn man halt den Eindruck hat dass die beauftragte Firma die mir die Anlage eingebaut hat mit dem Problem nicht klar kommt.

Aber da war ja eigentlich von euch die einstimmige Meinung dass das wohl gar nicht möglich ist.
 

Grauguss

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Bei einigen Herstellern kann man als Endkunde den Werkskundendienst auch direkt beauftragen. Im Zweifel kann man das ja beim Hersteller erfragen. In diesem Fall bekommt der Endkunde dann natürlich auch direkt die Rechnung, sofern die erbrachten Leistungen nicht unter die freiwillige Herstellergarantie fällt.

Ich habe einmal die Rechnung selbst bezahlen müssen, nachdem ich in einem vermeintlichen Garantiefall direkt einen Werkskundendienst beauftragt hatte. Der festgestellte Defekt fiel nicht unter die Herstellergarantie, wohl aber unter die gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer der Heizung hat die Erstattung der Kosten für den Werkskundendienst dann abgelehnt, da ich ihm nicht zuerst die Gelegenheit der Nachbesserung gegeben hatte.

Wenn der Verkäufer der Heizung nach angemessener Fristsetzung und Ersatzvornahmeandrohung nicht reagiert, kann man nach Fristablauf natürlich auch eine andere Heizungsfirma oder den Werkskundendienst mit der Reparatur beauftragen. Dann hat man ggf. einen Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer.
 
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