Tzerra M15DS zündet nicht bei niedriger Außentemperatur (< +5 Grad)? Tatsache?

Diskutiere Tzerra M15DS zündet nicht bei niedriger Außentemperatur (< +5 Grad)? Tatsache? im DeDietrich/Remeha Forum im Bereich Heizungshersteller; Hi Remeha-Experten, ich habe da eine Remeha Tzerra M15DS Anlage mit Flüssiggas (33kg Flasche) mit meinem Ferienhaus mitgekauft. Einweisung...

ArminLinder

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Hi Remeha-Experten,

ich habe da eine Remeha Tzerra M15DS Anlage mit Flüssiggas (33kg Flasche) mit meinem Ferienhaus mitgekauft. Einweisung, Handbücher oder Kontakt zum Vorbesitzer/Erbauer gab es nicht. Ich habe mir die Handbücher besorgt und versuche nun, mich in die Anlage einzuarbeiten.

Wie üblich werde ich im Moment von lieben Nachbarn besucht, die plötzlich alle Gasheizungs-Profis sind und mich mit gut gemeinten Ratschlägen füttern. Bei den meisten, die ich als Nicht-Heizungs-Profi als Humbug erkennen kann, nicke ich höflich, und denke mir meinen Teil. Einige sind allerdings so bedrohlich, wenn die zutreffend wären, müsste ich mir echte Gedanken machen. Das Ferienhäuschen steht nämlich an einem Kältepol Süddeutschlands, -15 Grad sind im Winter durchaus normal, einfrieren ist mein größter Feind.

Das Gerücht heute: dieser Brennwertkessel (bzw. Gasheizgeräte allgemein) zünden nicht, wenn sie unter +5 Grad ausgekühlt sind (Messung am Sensor für die Abgastemperatur). Begründung (die eventuell Sinn macht): es kann dann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass der Heizkreis eingefroren ist, und dann gäbe es keinen Umlauf, und ein Überhitzungstod des Wärmetauschers droht. Wäre das zutreffend, müsste ich mir etwas dabei denken, denn es könnte theoretisch (!) schon mal vorkommen, z.B. extreme Kälte zusammen mit extremer Schneelage, dass das Gas ausgeht und ich zum Wechseln nicht rechtzeitig hinkomme. Auch ein längerer Stromausfall, gegen den ich nichts tun kann (das hat wiederum mit dem Pachtvertrag zu tun, der Stromanschluss gehört mir nicht) wäre theoretisch denkbar. Auch dann wäre die Anlage möglicherweise weit ausgekühlt, aber nicht notwendigerweise auch gefroren. Sie hat wegen Solarthermie einen recht großen Pufferspeicher, mit dem Wärmeinhalt könnte sie (Schätzung) das Haus einige Tage über null Grad halten.

Ich habe die Anleitung zu der Gastherme nun durchgearbeitet, den Teil mit den x Fehlercodes genau gelesen, und ich fand keinerlei Hinweis auf so eine Funktion bzw. eine Störungsbeschreibung beim Fehlerbild "zündet nicht", wo darauf hingewiesen wird, dass irgendeine Minimaltemperatur unterschritten ist. Ich fand dagegen in der Beschreibung Hinweise auf Fehlerzustände, aus denen ich schließen kann, dass die Therme über Schutzfunktionen verfügt, mit deren Hilfe sie blockierten Duchfluss erkennen kann, sie hat dazu sowohl Druck- als auch Temperatursensoren eingebaut. In kurz: sie würde m.E. zünden, egal welche Temperatur anliegt, und dann ggf. abstellen wenn sie feststellt, dass der Wärmetauscher überhitzt.

Wer weiß etwas Genaues? Gibt es dieses Problem bei der Tzerra M15DS wirklich, oder ist das nur ein Gerücht, eventuell auf andere Gasgeräte zutreffend, das ich aber getrost ignorieren kann?

Thnx, Armin.
 
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Dr Schorni

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Das Gerücht heute: dieser Brennwertkessel (bzw. Gasheizgeräte allgemein) zünden nicht, wenn sie unter +5 Grad ausgekühlt sind (Messung am Sensor für die Abgastemperatur)
Soetwas gibt es NICHT, das ist absoluter UNSINN.
 
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Ich fand dagegen in der Beschreibung Hinweise auf Fehlerzustände, aus denen ich schließen kann, dass die Therme über Schutzfunktionen verfügt, mit deren Hilfe sie blockierten Duchfluss erkennen kann, sie hat dazu sowohl Druck- als auch Temperatursensoren eingebaut. In kurz: sie würde m.E. zünden, egal welche Temperatur anliegt, und dann ggf. abstellen wenn sie feststellt, dass der Wärmetauscher überhitzt.
SO ist das, genau!
 
tricotrac

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ich habe da eine Remeha Tzerra M15DS Anlage mit Flüssiggas (33kg Flasche)
Ich erkenne da ein Problem im Betrieb mit einer 33kg-Flasche. Bei 15 KW thermischer Leistung des Wärmeerzeugers komme ich auf einen rechnerischen Gasverbrauch von 1,1 kg/h. Reglergröße bis 1,5 kg/h wäre also ausreichend. Aber eine kurzzeitige Entnahme ( 20% bei 33 kg-Flasche) = 3,0 kg/h ; bei einer periodischen Entnahme (50% bei 33 kg-Flasche) = 1,8 kg/h und bei einer dauerhaften Entnahme (100% bei 33 kg-Flasche) = 0,6 kg/h. Für die thermische Leistung von 15 KW benötigt man dann 2 x 0,6 kg/h und somit eine Entnahme aus zweimal 33 kg-Flaschen parallel angeschlossen.
nur dann ist ein störungsfreier Betrieb durch das Flüssiggas gewährleistet.
Das die Einhaltung der Technischen-Regeln-Flüssiggas Voraussetzung sind, möchte ich in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen.
 

ArminLinder

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@tricotrac

Ich liebe Leute, die mitdenken :)

In der Tat ist mir das mit der entnehmbaren Leistung auch aufgestoßen. Alles hängt wiederum davon ab, wie viel Wärme ich überhaupt benötigen würde (wenn ich da übernachte ist es mehr, um das Haus über 0 Grad zu halten ist es weniger), ob ich zusätzlich noch Gas verbrenne fürs Kochen, was die Solaranlage beitragen kann, und wie oft es wie lange nicht reicht, und ob das dann nur unbequem für eventuelle Bewohner oder bedrohlich fürs Haus wird.

Schwaches Indiz dass es wohl mit einer Flasche geht: die Heizung dürfte an die 20 Jahre als sein, und der Vorbesitzer hielt es nie für nötig, eine Zweitflasche zu installieren, obwohl im Flaschenschrank Platz dafür wäre. Aber vielleicht hat er das Haus ja im Hochwinter nur selten oder gar nicht genutzt, die Zufahrt ist dann auch nicht ohne, je nachdem ob der Verpächter sein Versprechen, die Zufahrt ggf. auch kurzfristig zu räumen, einhält oder nicht.

Das sind ziemlich viele Wenns und Abers, hängen unter Anderem davon ab was einem Verpächter, einem russichen Präsidenten und einem grünen Umweltminister in den nächsten Jahren noch so einfällt, wie es um meine und meiner Frau Gesundheit steht, was die Kinder und die Enkel im Winter vorhaben, ich habe ChatGPT befragt, die KI weiß das auf 4 Kommanstellen genau auch nicht.

Ich werde also mit der einen vorhandenen Flasche in den nächsten Winter starten, der Heizung von zu Hause über Internet auf die Finger schauen, und wenn ich Probleme bekomme, das Haus warm genug zu halten, über sinnvolle Lösungen nachdenken. Zusätzlich lege ich mir ein Last-Stand Szenario bereit, das Haus im Notfall zu Fuß zu erreichen, und kurzfristig völlig trocken zu legen, und dann im nächsten Frühjahr ggf etwas umbauen zu lassen, und im übernächsten Winter einen weiteren Versuch zu starten.

TRF bzw. DGUV: dass ich am Wasserteil selber Hand anlege ist denkbar, und m.W. auch nicht verboten, vom Gasteil lasse ich konsequent die Finger.

Thnx nochmal, Armin.
 
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ArminLinder

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Was tun, wenn meine Gasflasche gefriert? | Antargaz
Mehrstufiger Plan, je nachdem, ob das passiert oder nicht, und wann und warum. Wie schon gesagt, nix genaues weiß man ja nicht, also Versuch macht Kluch.

Die Gasflasche bekommt einen PT1000 mit Remote-Auslesung spendiert. Dann wird man sehen. Wenn sie mir wirklich einfriert, obwohl ich nur noch ein Minimum an Energie entnehme, muss ich dagegen halten. Wenn nicht, dann nicht. Ich hoffe, dass es reicht, einfach den Gasverbrauch auf Minimum zu fahren, also kein Kochen, kein Warmwasser, bis sich die Flasche wieder beruhigt hat.

Zweitflasche ist sowieso ein Thema, die würde auch helfen, inwieweit ist unbekannt.

Für Voraussagen fehlt jede Erfahrung, und es gibt so viele wenns und abers dass ich keine sinnvolle Entscheidungsbasis habe. Also Erfahrung sammeln. Wait and see, und für den Notfall habe ich ja immer meinen ultimativen Fallback: alles ablassen, im Frühjahr wiederkommen, und überlegen, was genau ich dazu oder wegbauen muss um besser über den nächsten Winter zu kommen.

Armin
 
tricotrac

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TRF bzw. DGUV: dass ich am Wasserteil selber Hand anlege ist denkbar, und m.W. auch nicht verboten,
1) TRF
2) DVGW
3) Wenn das Trinkwasser aus einem öffentlichen Versorgungsnetz ist, dann bitte die AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser) im Paragraph 12-2 nachlesen. Da steht geschrieben, das an Trinkwasserinstallationsanlagen nur beim örtlichen Versorger zugelassene Vertragsinstallationsunternehmen tätig werden dürfen. Ich bitte um Beachtung.
 
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