Dr Schorni
Experte
Bei DIR könnte so ein Blitzschlag mal zur Erleuchtung führen - wenigstens kurzzeitig
Warum Anzeige? Wer zeigt an?Die Anzeige wird Euch zwei ********* auf den Boden der Tatsachen bringen. Dass DU ein *********bist sieht man auch daran, dass Du erst ewig von dem Vorhaben in der Theorie schreibst und nun plötzlich alles (scheinbar) fix fertig abgenommen ist. Du bist einfach nur linkes ******* mit dem man nichts zu tun haben will.
Was muss man davon halten?Zitat von Antwort von ENERGIE-FACHBERATER
Wir gehen davon aus, dass der Bezirksschornsteinfeger hier keine Fehler gemacht hat. Denn die neuen Ableitbedingungen gelten nur für Neubauten und Gebäude im Bestand, bei denen sie sich problemlos umsetzen lassen. In allen anderen Fällen gelten die alten Bedingungen aus § 19 Abs. 2 der 1. BImSchV. Diese besagen Folgendes:
Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 1. Januar 2022 errichtet und in Betrieb genommen wurden und ab dem 1. Januar 2022 wesentlich geändert werden
- bei Dachneigungen bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter
- bei Dachneigungen von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben;
- Zudem ist sicherzustellen, dass der Schornstein mindestens 1 Meter höher ausfällt als die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen im Umkreis von 15 Metern.