Schörnsteinfeger bemängelt Abgasaustritt an Brennkammer / Wolf GB-E-20-S

Diskutiere Schörnsteinfeger bemängelt Abgasaustritt an Brennkammer / Wolf GB-E-20-S im Wolf Forum im Bereich Heizungshersteller; Moin, nach recht aufwändiger Wartung und Teile tauschen meiner Heizungsfirma (ca. 800€ Rechnung) bemängelt mein Schornsteinfeger die Anlage. Mit...

alta_schwede

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Moin,
nach recht aufwändiger Wartung und Teile tauschen meiner Heizungsfirma (ca. 800€ Rechnung) bemängelt mein Schornsteinfeger die Anlage.
Mit einem Spiegel prüft er ob Abgase austreten und an der oberen Abdeckung hat er ein kleines Leck entdeckt.
Die Heizungsfirma hat nun sämtliche Dichtungen am Brenner getauscht und mehrfach versucht das irgendwie dicht zu bekommen. Leider ohne Erfolg.

Ich frage mich nun folgendes:
- ist der Schornsteinfeger besonders pimmelig und hat die Heizungsfirma genug getan (so sieht es der Meister der Heizungsfirma).
- Muss das Teil absolut dicht sein (so siehts der Schornsteinfeger)?
- Wäre ein Wechsel anderer Teile Zielführend?

Gruß Tom
 
socko

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Welches Gerät ?!?!?!?!!!???!??!?!?!?
 
tricotrac

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Äähhhmmm, steht das nicht oben in der Überschrift ?
 
Dr Schorni

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Das Problem ist halt: es darf KEIN Abgas austreten - auch wenn das weder gefährlich und bei Kleinstmengen technisch an sich unkritisch ist.
Aber da es ja wohl früher schon immer dicht war, müsste dieser Zustand doch wieder herstellbar sein. WO ist denn der Abgasaustritt genau, Brennerdichtung, Elektroden??
 

alta_schwede

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Das Problem ist halt: es darf KEIN Abgas austreten - auch wenn das weder gefährlich und bei Kleinstmengen technisch an sich unkritisch ist.
Aber da es ja wohl früher schon immer dicht war, müsste dieser Zustand doch wieder herstellbar sein. WO ist denn der Abgasaustritt genau, Brennerdichtung, Elektroden??
hier das Schreiben vom Schornsteinfeger:
1599469940736.png
 
socko

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Wie Schorni schreibt, "normalerweise" sollte es kein Leck geben. Zumal offenbar (oder übersehen) vorher alles zur Zufriedenheit des BBS war.

Wo genau soll das "Leck" sein (feststellen) und warum sollte das nicht durch den HB, mittels der richtigen Dichtung und Montage, abzudichten sein?
Zeig' das dem HB und der soll das ausbessern, fertig. Abgasaustritte sollten übrigens auch bei der Wartung bereits festgestellt werden.

Normalerweise GAR KEIN DING, wenn der HB auch etwas Hirn hat.
 
Dr Schorni

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1.) was für eine "NACHprüfung der Gasfeuerstätte"?? Gabs eine VORprüfung ?? Was wurde denn bei dieser festgestellt, dass es eine NACHprüfung gab?
2.) "am 28.09.2018" ist ja dann ZWEI Jahre her?? Das kann doch GAR NICHT SEIN! Mängel müssen innerhalb 6-8 Wochen abgestellt sein.
3.) Eine Quantifizierung mit "leichter Abgasaustritt" unterbleibt besser, dann gibts nämlich keine solchen Diskussionen. Der Mangel ist "Abgasaustritt" und FERTIG!
4.) Der Brenner ist ohnehin "oben", also muss man das nicht zusätzlich aufführen.
5.) Der "Brenner" hat diverse spezifische Bauteile wie Brennerplatte, Brennerrohr, Elektrodendurchführungen, Schauglas etc. Da kann eine FACHmann die Stelle durchaus genauer beschreiben. SO kann man NICHT viel damit anfangen.
 

alta_schwede

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1.) was für eine "NACHprüfung der Gasfeuerstätte"?? Gabs eine VORprüfung ?? Was wurde denn bei dieser festgestellt, dass es eine NACHprüfung gab?
2.) "am 28.09.2018" ist ja dann ZWEI Jahre her?? Das kann doch GAR NICHT SEIN! Mängel müssen innerhalb 6-8 Wochen abgestellt sein.
3.) Eine Quantifizierung mit "leichter Abgasaustritt" unterbleibt besser, dann gibts nämlich keine solchen Diskussionen. Der Mangel ist "Abgasaustritt" und FERTIG!
4.) Der Brenner ist ohnehin "oben", also muss man das nicht zusätzlich aufführen.
5.) Der "Brenner" hat diverse spezifische Bauteile wie Brennerplatte, Brennerrohr, Elektrodendurchführungen, Schauglas etc. Da kann eine FACHmann die Stelle durchaus genauer beschreiben. SO kann man NICHT viel damit anfangen.
zu 1) Bei der ersten Routineprüfung wurde der gleiche Punkt bemängelt. Der HB hat dann Nachgebessert und den Mangel nach eigenen Aussagen abgestellt. Bei der Nachprüfung wurder der Fehler wieder bemängelt. Ich habe dem Schornsteinfegergesellen eine Rechnung des HB mitgegeben. Der Ober Schornsteinfeger ist dann nochmal persönlich angereist weil er es nicht glauben konnte und hat die Anlage ein drittes mal geprüft.
zu 2) Die Heizungsbaufirma hat die Lust am Mängel abstellen verloren. Ich habe auch keine Interesse an einer weitere Zusammenarbeit da Sie aus meiner Sicht nicht in der Lage sind die Wartung fachgerecht durchzuführen.
zu 3-5) das sehe ich auch so ...
 
Dr Schorni

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Da läuft was falsch und zwar ALLES.
- Bei Mängelfeststllung muss der Schornsteinfeger eine schriftliche Mängelmeldung ausstellen, in der der Mangel definiert und ggf dessen Position genau zu beschreiben ist. Hierzu ist eine "angemessene" Frist zu geben, idR 6-8 Wochen.
- Sind die Mängel beseitigt, sendet der Eigentümer den Rückmelde-Abschnitt unterschrieben an den Bezirksschornsteinfeger zurück.
- Damit ist der Vorgang abgeschlossen, eine "Nachprüfung" ist rechtlich nicht vorgesehen. Macht der Schornsteinfeger eine, so muss ihm dies nicht gewährt, geschweige denn BEZAHLT werden.
 

alta_schwede

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Da läuft was falsch und zwar ALLES.
- Bei Mängelfeststllung muss der Schornsteinfeger eine schriftliche Mängelmeldung ausstellen, in der der Mangel definiert und ggf dessen Position genau zu beschreiben ist. Hierzu ist eine "angemessene" Frist zu geben, idR 6-8 Wochen.
- Sind die Mängel beseitigt, sendet der Eigentümer den Rückmelde-Abschnitt unterschrieben an den Bezirksschornsteinfeger zurück.
- Damit ist der Vorgang abgeschlossen, eine "Nachprüfung" ist rechtlich nicht vorgesehen. Macht der Schornsteinfeger eine, so muss ihm dies nicht gewährt, geschweige denn BEZAHLT werden.
Danke für Deine Einschätzung.
 
Dr Schorni

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Gabs nun eine befristete Bemängelung? Ne Rechnung für die Nach-Prüfung? Warst Du dabei und kannst die Stelle lokalisieren? An sich muss der KD auch eine Tauplatte haben, dann müsste doch DER auch die Stelle finden.
Natürlich DARF der Schornsteinfeger das nach-prüfen, das dient ja auch einer gewissen Qualitätssicherung und könnte "Kunden-Service" sein. Aber eben auf freie Vereinbarung nur. Und dann sollte das natürlich einer Verbesserung, sprich: gezielten Beseitigung dienen. Nur nochmal nachschauen und dasselbe feststellen OHNE genauere Beseitigungs-Hilfestellung ist Zeitverschwendung die niemandem dient.
 
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alta_schwede

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Gabs nun eine befristete Bemängelung? Ne Rechnung für die Nach-Prüfung? Warst Du dabei und kannst die Stelle lokalisieren? An sich muss der KD auch eine Tauplatte haben, dann müsste doch DER auch die Stelle finden.
Vom Schornsteinfeger habe ich nur die Rechnung für die Prüfung der Anlage erhalten. Um "Nachprüfung" habe ich gebeten um festzustellen ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Ich denke nicht, daß es dafür eine extra Rechnung gab.

Ob der Kundendienst eine Tauplatte hat weiss ich nicht. Meistens stehe ich nicht neben den Arbeitern und schaue zu sondern beschäftige mich mit meinem Job. ( Ich persönlich mag es auch nicht wenn mir ein Kunde permanent über die Schulter schaut. Besser wäre es vermutlich wenn ich mit einer Knarre hinter Ihm gestanden hätte.) Dem Monteur habe ich vor Unterzeichnung seines Reparatur Protokolls in die Augen geschaut und gefragt, ob er die Dichtheit geprüft hat. Das hat er mir dann mündlich bestätigt.

Der Bezirksschornsteinfeger hat mir dann den Test an der Anlage gezeigt. Im Haus hatte ich vorab alle Heizkörper aufgedreht um die Anlage auf maximale Leistung zu bringen. Er hat einen recht grossen Tauplatte und diese grob gesagt, über dem Brenner gehalten. Der Spiegel nach wenigen Sekunden beschlagen. Ich denke die genaue Stelle des Austritts hat er damit nicht diagnostiziert.

Die Heizungsbaufirma habe ich damals mit der Situation konfrontiert und um Beseitigung der Mängel gebeten. Als Reaktion kam eine fette Rechnung mit der Ankündigung, daß noch mehr Kosten anlaufen wenn Sie weiter versuchen müssen den Mangel zu beseitigen. Eine Garantie für den Erfolg Ihrer Arbeiten wollen Sie leider nicht geben. Mündlich hat man mir dann noch gesagt, daß Sie eigentlich keine Zeit für unzufriedene Kunden haben und sich lieber mit den Kunden beschäftigen die keine Probleme mit der Heizung haben. Das war letzten Endes der Grund daß ich meine Zusammenarbeit mit der Firma beendet habe.

Gruß Tom
 
Dr Schorni

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Booaah, wie ist denn der Heizungs-Fuzzi drauf, was hat denn DER für einen Kunden-Umgang? Die Zufriedenheit des Kunden, bzw vollständige fachgerechte Auftragserfüllung ist doch SEINE Aufgabe!! Aber klar, der nutzt natürlich seine Marktsituation schamlos aus. "Schande drüber!"
Auch dass einem der Kunde über die Schulter schaut, kann und darf KEIN Problem sein, das MUSS man abkönnen. Fachlich, psychisch oder charakterlich instabile Menschen haben damit wohl ein Problem, aber das ist DEREN Problem. Außerdem lässt sich das auch ein bißchen händeln und lenken indem man einem Kunden "Aufgaben" gibt oder sich anderweitig Freiräume schafft.
Dann bleibt an sich nur noch der Werks-Kundendienst.
Wie muss man sich eine "große" Tauplatte vorstellen? Also meine (wassergekühlte) hat ca 3 x 8cm Beschlagfläche. Eine größere ist viel zu unhandlich bei den heute so engen Situationen in den Geräten. Meines Wissens ist eine Tauplatte PFLICHT-Ausstattung jedes Gasfeuerungs-Monteurs, das ist meist Bedingung des Gas-Versorgers und Grundlage der Konzessionsvergabe. An sich hat das jeder DENKENDE auf hohe Qualität unmd Sicherheit orientierte FACH-Mann selbstredend dabei! ( - Frau natürlich auch!)
 
Andreas1956

Andreas1956

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... mit der Ankündigung, daß noch mehr Kosten anlaufen wenn Sie weiter versuchen müssen den Mangel zu beseitigen.
Das mit den Kosten ist schon mal Quatsch, rechtlich handelt es sich um eine Nacherfüllung im Sinne einer Nachbesserung eines bislang mangelhaften Werks. Der Handwerker schuldet seinem Kunden aus dem Werkvertrag eine mangelfreie Leistung, liegt diese nicht vor, darf und muß er nachbessern, um einen vertragsgemäßen Zustand herbeizuführen. Der Kunde setzt dazu vorteilhafterweise eine angemessene kalendermäßig bestimmte Frist.

Hier kommt es auf eine Fristsetzung nicht mehr an, da jedenfalls der Auftragnehmer sich nicht nur als fachlich unfähig erwiesen hat, sondern faktisch auch einen erneuten Nachbesserungsversuch ablehnt. Die Gründe dafür müssen den Auftraggeber nicht interessieren.

Der Kunde darf daher den oder die Mängel durch eine andere Firma abstellen lassen und die dadurch resultierenden Kosten vom ursprünglichen Auftragnehmer erstattet verlangen.
 
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