Lucutus
Threadstarter
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- 06.03.2023
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Hallo,
lt. geltender EnSimiMaV sind WEG´s mit mehr als zehn Wohneinheiten bis 30.09.23 zum hydraulischen Abgleich verpflichtet. Eine Verpflichtung entfällt jedoch nach §3 Absatz 2 Satz 2, wenn innerhalb von sechs Monaten nach diesem Stichtag ein Heizungstausch bevorsteht. Dies ist in unserer Anlage der Fall.
Nun wurde der WEG mitgeteilt, dass unabhängig von den Bestimmungen der EnSimiMaV grundsätzlich bei Tausch der Gaszentralheizung ein hydraulischer Abgleich (gesetzlich) vorgeschrieben sei?! Falls dem tatsächlich so ist, kann jemand auf das entsprechende Gesetz bzw. die Verordnung verweisen und seit wann dies(e) in Kraft ist?
Der Kostenrahmen für die Ausführung wurde mit über 80.000,- € angegeben. Das Gebäude wurde ca. 1980 errichtet. Die ursprünglichen vorhandenen Heizkörperventile müssen sicherlich durch voreinstellbare Thermostatventile ersetzt werden?! Insgesamt handelt es sich ca. um 325 Heizkörper und nochmal 100 Fussbodenerwärmungen, die auch mit alten Heizkörperventilen bestückt sind. Sind diese Kosten angemessen?
Von welchem Einsparungspotential kann man ausgehen? Bei angenommenen moderaten 5% würden sich die Kosten erst nach mindestens 20 Jahren amortisieren (falls der Gaspreis zukünftig "explodiert" natürlich früher). Natürlich wäre selbstverständlich eine CO2-Reduzierung vorhanden, aber wirtschaftlich sollte diese Maßnahme natürlich auch sein.
Wie schätzt ihr das ein?
Vielen Dank schon mal,
Lucutus
lt. geltender EnSimiMaV sind WEG´s mit mehr als zehn Wohneinheiten bis 30.09.23 zum hydraulischen Abgleich verpflichtet. Eine Verpflichtung entfällt jedoch nach §3 Absatz 2 Satz 2, wenn innerhalb von sechs Monaten nach diesem Stichtag ein Heizungstausch bevorsteht. Dies ist in unserer Anlage der Fall.
Nun wurde der WEG mitgeteilt, dass unabhängig von den Bestimmungen der EnSimiMaV grundsätzlich bei Tausch der Gaszentralheizung ein hydraulischer Abgleich (gesetzlich) vorgeschrieben sei?! Falls dem tatsächlich so ist, kann jemand auf das entsprechende Gesetz bzw. die Verordnung verweisen und seit wann dies(e) in Kraft ist?
Der Kostenrahmen für die Ausführung wurde mit über 80.000,- € angegeben. Das Gebäude wurde ca. 1980 errichtet. Die ursprünglichen vorhandenen Heizkörperventile müssen sicherlich durch voreinstellbare Thermostatventile ersetzt werden?! Insgesamt handelt es sich ca. um 325 Heizkörper und nochmal 100 Fussbodenerwärmungen, die auch mit alten Heizkörperventilen bestückt sind. Sind diese Kosten angemessen?
Von welchem Einsparungspotential kann man ausgehen? Bei angenommenen moderaten 5% würden sich die Kosten erst nach mindestens 20 Jahren amortisieren (falls der Gaspreis zukünftig "explodiert" natürlich früher). Natürlich wäre selbstverständlich eine CO2-Reduzierung vorhanden, aber wirtschaftlich sollte diese Maßnahme natürlich auch sein.
Wie schätzt ihr das ein?
Vielen Dank schon mal,
Lucutus