Nunja, wenn ich mir den 2. Referentenentwurf vom GEGmit Stand April 2023 ansehen, wird was anderes deutlich.
Du schreibst es ja. Es ist der Entwurf eines Entwurfes. Und selbst da steht beispielsweise möglichst zu 65% - nicht verbindend.
Die 65% sind aus praktikablen Gründen gar nicht umsetzbar.
Vielleicht dröselt mal Jemand den Koalitionsvertrag auf. Hr Lindner versichert immer wieder glaubhaft, daß dies in dieser Legislaturperiode nicht teil des Vertrages ist und demach grundsätzlich nicht (weiter) verfolgt wird.
Sinnvoller sind jedoch Entwürfe daß Wohngebäude ein verpflichtendes Mindestmaß an Dämmung haben. Z.B. in der Form, daß pro m² und Jahr nur eine bestimmmte Wärmemenge aus fossilen Quellen "erlaubt" sein wird. Liegt der Wert darüber müssen die Betreiber/Besitzer entsprechende Abgaben zahlen - um so einen Anreiz zu schaffen , die Gebäude noch besser zu dämmen.
Damit läuft das zwingend darauf hinaus, dass ab 2024 keine reinen Ölheizungen und übrigens auch Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen.
Bestehende Gesetze haben sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene ( z.b. BW) entsprechende Schlusssätze die mehr Ausnahmen als Regeln zulassen.
So wird das auch bei künftigem Regelwerk sein.
Hinzu kommt, daß die Gesetzgebung zunehmend (EU Recht folgend) im Konjunktiv verfasst wird.