Ölheizung ersetzen mit neuer Ölheizung oder Flüssiggas?

Diskutiere Ölheizung ersetzen mit neuer Ölheizung oder Flüssiggas? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, ich wohne in einem Altbau ( Ende 19. Jahrhundert) mit meiner Familie (6 Personen). Die Wohnfläche beträgt 400qm. Mit dem Holzofen...

Corsair89

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Hallo, ich wohne in einem Altbau ( Ende 19. Jahrhundert) mit meiner Familie (6 Personen). Die Wohnfläche beträgt 400qm. Mit dem Holzofen verbrauchen wir durchschnittlich 5-6 Ster Holz im Jahr und mit der Ölheizung 2000L.

Dieses Jahr haben wir weniger geheizt: mit zwei Holzöfen (aktuell 2 Ster Holz und 750kg Braunkohlebriketts). Die Ölheizung hat seit September 580L verbraucht.

Verbaut sind: Viessmann Comferral (27kW), Viessmann Cera-Cell H und die Duomatik-Regelung. Wir nutzen Heizkörper. Wenn wir ein paar austauschen, könnten wir mit einer VL-Temperatur von 55° Grad eventuell auch 50° auskommen.

Nun zu meiner Frage: Vor 2024 möchten wir die Ölheizung (Bj. 1998) gegen eine der folgenden Möglichkeiten austauschen:
1) Wieder eine Öl-Niedertemperaturheizung (ohne Austausch der Heizkörper -> Vl von 70° beibehalten)
2) Öl-Brennwertheizung mit Austausch einzelner Heizkörper (die restlichen sind sehr groß und reichen aus (wurde berechnet))
3) Flüssiggas-Therme (Wir haben einen 10.000L Öl-Erdtank, eventuell kann man diesen umrüsten auf Flüssiggas)

Lohnt sich der Umstieg auf Flüssiggas?

Wärmepumpe fällt raus, Dämmung des Hauses ist nicht erlaubt wegen Denkmalschutz.

Die 27kW-Heizung ist für unseren Verbrauch überdimensioniert, liegt aber daran dass eigentlich nur wenige Räume beheizt werden (auf durchschnittlich 18-19 Grad) und das Ess- und Wohnzimmer der Holzofen übernimmt.
Heizkörper sind zwar über die gesamten 400qm verbaut, werden aber nur für ca. 100-120qm richtig benutzt. Der Einbau einer kleinen Heizung wäre dann doch auch Quatsch, falls das Haus mal verkauft wird oder doch mehr geheizt wird. Modulierende Ölheizungen hab ich Internet nicht gesehen, zumindest tiefmodulierende nicht.
 
Hausdoc

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1) Wieder eine Öl-Niedertemperaturheizung
Gibts nicht mehr.
Wir haben einen 10.000L Öl-Erdtank
Das sehe ich bezüglich AwSV an 2 Punkten kritisch. Du musst bei 10000l spätestens alle 5 Jahre TÜV zahlen. Zustand des Tanks?

Von dem her würde ein Austausch des Tankes durch Flüssiggastank ( NUR Eigentumstank!) schon Sinn machen.

Da Flüssiggas wie Heizöl in der Raffinerie hergestellt wird werden beide Preise immer identisch sein.

Flüssiggas ist hald praktischer und letzlich auch preiswerter
 

Corsair89

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Das sehe ich bezüglich AwSV an 2 Punkten kritisch. Du musst bei 10000l spätestens alle 5 Jahre TÜV zahlen. Zustand des Tanks?
Tüv war erst vor kurzem da, der Tank (Kugeltank, Eigentumstank) ist noch in einem einwandfreien Zustand. Glaube wenn ich nicht falsch liege kommt der Tüv hier sogar alle zwei Jahre wegen Hochwassergebiet (zahle ca. 130€).

Der einzige Nachteil vom Flüssiggas verglichen zu Öl wäre dann die Energiedichte oder? Das heißt ich müsste halt häufiger tanken. Bei 10.000L beträgt der Brennwert dann ja ca. 70.000kwh.

Erdgasanschluss gibt es bei mir nicht.
 

Corsair89

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Durchschnittlich 2500L + 5 Ster Holz, Öltank wurde mit der Heizung eingebaut also 1998.
 
tricotrac

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Tüv war erst vor kurzem da, der Tank (Kugeltank, Eigentumstank) ist noch in einem einwandfreien Zustand.
Ändert nix an der Tatsache, das man einen Heizöllagerbehälter nicht umrüsten kann zu einem Flüssiggastank. Bleibt nur den Öltank entleeren, vom Tankfachbetrieb innen reinigen und die ölführenden Leitungen zurückbauen lassen und verfüllen. Dann beim zuständigen Bauamt aus dem Kataster löschen lassen.

Glaube wenn ich nicht falsch liege kommt der Tüv hier sogar alle zwei Jahre wegen Hochwassergebiet (zahle ca. 130€).
Dann erst einmal Anfrage beim zuständigen Bauamt, ob auch im Hochwasser gefährdeten Überschwemmungsgebiet ein Flüssiggastank überhaupt zugelassen wird. Stichwort hier : Auftriebssicherheit und Leitungsverlauf.
Die Prüffrist liegt bei unterirdischen Lagerstätten im Wasserschutzgebiet grundsätzlich alle 2,5 Jahre.
 
tricotrac

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Öltank wurde mit der Heizung eingebaut also 1998.
Darf ich mal nach dem Bundesland fragen ? Hier bei uns hat man 1995 die Schutzzonen deutlich erweitert, so das ich rund zwei Jahre fast nur Tankanlagen saniert habe. Sowohl oberirdisch (auch in Kellerräumen) wie auch unterirdisch.
 

Corsair89

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Ändert nix an der Tatsache, das man einen Heizöllagerbehälter nicht umrüsten kann zu einem Flüssiggastank. Bleibt nur den Öltank entleeren, vom Tankfachbetrieb innen reinigen und die ölführenden Leitungen zurückbauen lassen und verfüllen. Dann beim zuständigen Bauamt aus dem Kataster löschen lassen.



Dann erst einmal Anfrage beim zuständigen Bauamt, ob auch im Hochwasser gefährdeten Überschwemmungsgebiet ein Flüssiggastank überhaupt zugelassen wird. Stichwort hier : Auftriebssicherheit und Leitungsverlauf.
Die Prüffrist liegt bei unterirdischen Lagerstätten im Wasserschutzgebiet grundsätzlich alle 2,5 Jahre.
Okay das werde ich dann erstmal prüfen.

Darf ich mal nach dem Bundesland fragen ? Hier bei uns hat man 1995 die Schutzzonen deutlich erweitert, so das ich rund zwei Jahre fast nur Tankanlagen saniert habe. Sowohl oberirdisch (auch in Kellerräumen) wie auch unterirdisch.
Bundesland Hessen
 
Hausdoc

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Durchschnittlich 2500L
Du bevorratest im Wasserschutzgebiet 10000l Öl obwohl du nur 2500l brauchst? :unsure: ;). Was meinst du...... wo liegt hier ein Fehler.

Antwort. Nach gültigem Regelwerk ist es Privatpersonen aus wasserrechtlichen Gründen untersagt Heizöl zu lagern.
Öltanks in Privathaushalten sind Ölverbrauchsanlagen. Dabei geht man davon aus, daß man den Ölvorrat für 1 Jahr "bevorratet" - nicht aber für viele Jahre.
 
tricotrac

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Heizölverbrauchsanlagen nach AwSV sind Lageranlagen und im Bereich der gerwblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen auch Verwendungsanlagen, die :
1) dem Beheizen oder Kühlen von Wohnräumen, Geschäfts- und sonstigen Arbeitsräumen oder dem Erwärmen von Wasser dienen.
"9 deren Jahresverbrauch an Heizöl nicht 100.000 Liter nicht übersteigt und
3) deren Behälter jährlich höchstens viermal befüllt werden
4) Notstromanlagen stehen Heizölverbrauchsanlagen gleich.

Antwort. Nach gültigem Regelwerk ist es Privatpersonen aus wasserrechtlichen Gründen untersagt Heizöl zu lagern.
Da nenne mir mal das entsprechende Regelwerk und den Paragraphen in dem deine Aussage hier geregelt ist. Ich finde dazu weder in der TRÖL 2.1 noch etwas in der TRwS noch in der DWA-A 791 Teil 1 oder Teil 2 irgendeinen Hinweis. Nach AwSV ist liegt die Grenze in Schutz- und Überschwemmungsgebieten bei 10.000 Liter.
 

Corsair89

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Du bevorratest im Wasserschutzgebiet 10000l Öl obwohl du nur 2500l brauchst? :unsure: ;). Was meinst du...... wo liegt hier ein Fehler.

Antwort. Nach gültigem Regelwerk ist es Privatpersonen aus wasserrechtlichen Gründen untersagt Heizöl zu lagern.
Öltanks in Privathaushalten sind Ölverbrauchsanlagen. Dabei geht man davon aus, daß man den Ölvorrat für 1 Jahr "bevorratet" - nicht aber für viele Jahre.
Der Öltank war ja bereits verbaut beim Kauf des Hauses. Und der geringe Verbrauch liegt ja an unserer sparsamen Nutzung. Die Vorbesitzer benötigten 6000-7000L. Auf die Menge kommt man auch ca. wenn man bspw. mit Ubakus das Haus durchrechnet. Wegen dem Nutzverhalten einen neuen Tank einbauen wäre ja "verrückt".

Wegen der Heizung muss ich dann mal noch überlegen, läuft dann vermutlich doch auf eine zweistufige Ölbrennwertanlage hinaus. Außer der Umbau auf Flüssiggas wird erlaubt.
 
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