Das ist totaler Unsinn, was der Vermieter da durchzusetzen versucht! Kriminelle Vermieter sind nicht selten.
a) Wie Deine Tochter ihre Energie verschwendet, das geht den Vermieter einen feuchten Kehricht an.
b) Wenn die Heizkörperventile geschlossen sind (Thermostatventile? Die sind nie ganz geschlossen, es sei denn, sie sind defekt.), und der Raumthermostat meldet eine Wärmeanforderung, dann heizt die Therme der Heizungskreislauf auf die eingestellte Vorlauftemperatur (z.B. 70°C) auf. Der Heizungskreislauf wird seine Wärme nicht wie normal los (über die Heizkörper), also bleibt er (lange) auf um 70°C, und der Brenner geht aus. Der Therme heizt erst dann wieder los, wenn die Vorlauftemperatur wieder unter ihre Schwelle gesunken ist (z.B. 60°C). Da die Wärme nicht über die Heizkörper abgeführt wird, muß quasi nur ein kleiner Teil des Heizkreises auf 70°C gehalten werden. Daher ist sogar die Energieverschwendung nicht soo groß.
Die Therme arbeitet innerhalb ihrer ganz normalen Parameter: Sie hält den Heizkreis auf um 70°C. Das tut sie im Winter auch, oder wenn man im Winter bei offenem Fenster heizt, läuft sie auch dauernd. Sie ist dafür ausgelegt, den Vorlauf auf z.B. 70°C aufzuheizen und zu halten.
(Manche kann man sogar z.B. auf 90°C Vorlauftemperatur einstellen.)
c) Ob das Vorrang-Umschaltventil wirklich defekt war, ist auch nicht sicher: SHK-"Fachleute" sind oft inkompetent und einige (ich vermute viele) betrügen auch schon mal.
d) Warum geht ein Vorrang-Umschaltventil kaputt? Entweder durch normale Korrosion oder durch starke Korrosion durch Konstruktions- und evtl. noch Wartungsfehler der Heizungsanlage. (Verschlammung.) Es klemmt dann üblicherweise und schaltet nicht mehr zuverlässig um (meist fährt es nur nicht vollständig in die Endpositionen).
(Man kann es sicher häufig durch Reinigung sogar wieder gängig machen.)
Keinesfalls geht ein Vorrang-Umschaltventil durch Benutzung der Heizung kaputt!
Und dabei ist es sogar egal, ob Deine Tochter die Heizung 1 Woche oder 3 Jahre in unvorteilhafter Stärke betrieben hat.
Nebenebei hat sie die Heizungsanlage entsprechend der für Laien bedienbaren Bedienelemente benutzt, also völlig entsprechend der vom Hersteller vorgesehenen Möglichkeiten.
Ich kann mich echt aufregen über solch assiges Vermieterpack!
Kassieren über die Jahre Zigtausende an überhöhter Kaltmiete, weil die armen ja alle Instandhaltung davon bezahlen müssen, und dann wollen sie die Instandhaltung nochmal extra bezahlt haben...
Ich nehme an, mit einer gütlichen Einigung wird's schlecht aussehen, wenn der Vermieter hier schon betrügen will.
Tip: Verklagen lassen, dann guten Rechtsanwalt nehmen, der gewinnt den Fall mit links!
(Allerdings mögen gerade die guten Rechtsanwälte diese Fälle nicht so gerne, weil die Streitwerte gering sind, und damit der Gewinn niedrig.)
Ein gewisses Restrisiko bleibt bei Rechtsstreitigkeiten aber immer: Der Anwalt könnde doof oder faul sein, und der Richter doof. Dann könnte man verlieren, obwohl man 1000% im Recht ist. Aber dann kann man mit einem andren Anwalt in die nächste Instanz gehen.
1. Fehlbedienung Das Ventil am Heizkörper im Führungsraum muss IMMER voll geöffnet sein!!
Müssen muß hier gar nichts. Sinnvoll wäre es, damit der Raumthermostat möglichst effizient regeln kann. Aber es gibt da kein Gesetz, was das vorschreibt - wäre ja noch schöner...
Gruß, Harald