canini50
Threadstarter
- Mitglied seit
- 14.03.2022
- Beiträge
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Hallo,
ich habe mit meinen Kaminkehrer über eine evtl. Nachrüstung von einen Scheitholzvergasserkessel (unter 20kw) gesprochen. Aktuell ist es bei uns so, dass der Schornstein 40cm über den First ragen muss. Somit käme bei mir nur eine Möglichkeit in Frage. Das wäre die Garage. Es ist eine Doppelgarage mit Satteldach und seitlich noch ein Durchgang. Eben diesen Durchgang könnte ich räumlich von der Garage abmauern. Jedoch wäre der Raum echt Mini. Gut 3qm Grundfläche, evtl. geringfügig mehr. Grundsätzlich dachte ich, das kann ich vergessen.
Hab aber dennoch mal kurz mit meinen Kaminkehrermeister geplaudert. Er meinte im Grunde ist die Raumgröße egal, muß nur ein Belüftungsrohr ins freie von 15cmDurchmesser haben, und mit einen Leichtbaukamin, wäre auch eine Durchführung durchs Garagendach, dann mit doppelwandiger Edelsthlverlängerung im freien am Hausgiebel entlang möglich.
Wie gesagt, ich werde noch am Bauamt anfragen, wegen der Abmauerung des Raums in der Garage. Wie gesagt, ich würde mir gerne eine andere Lösung wünschen, aber der Schornstein der neuerdings 40cm über den First ragen muss, läßt leider keine andere Möglichkeit zu.
Unpraktisch wär es jetzt gerade nicht, aber ich habe bedenken wegen den Kleinstraum, ob das wirklich erlaubt ist. Der Zugang wäre über die Garage, aber im größten Notfall und umständlich auch von draussen machbar. Ich wohne in Bayern.
Kann mir jemand sagen, ob die Aussagen vom Kaminkehrer so auch beim Bauamt gelten?
Oder gibts da wieder weitere regeln, was den Aufstellort betrifft?
ich habe mit meinen Kaminkehrer über eine evtl. Nachrüstung von einen Scheitholzvergasserkessel (unter 20kw) gesprochen. Aktuell ist es bei uns so, dass der Schornstein 40cm über den First ragen muss. Somit käme bei mir nur eine Möglichkeit in Frage. Das wäre die Garage. Es ist eine Doppelgarage mit Satteldach und seitlich noch ein Durchgang. Eben diesen Durchgang könnte ich räumlich von der Garage abmauern. Jedoch wäre der Raum echt Mini. Gut 3qm Grundfläche, evtl. geringfügig mehr. Grundsätzlich dachte ich, das kann ich vergessen.
Hab aber dennoch mal kurz mit meinen Kaminkehrermeister geplaudert. Er meinte im Grunde ist die Raumgröße egal, muß nur ein Belüftungsrohr ins freie von 15cmDurchmesser haben, und mit einen Leichtbaukamin, wäre auch eine Durchführung durchs Garagendach, dann mit doppelwandiger Edelsthlverlängerung im freien am Hausgiebel entlang möglich.
Wie gesagt, ich werde noch am Bauamt anfragen, wegen der Abmauerung des Raums in der Garage. Wie gesagt, ich würde mir gerne eine andere Lösung wünschen, aber der Schornstein der neuerdings 40cm über den First ragen muss, läßt leider keine andere Möglichkeit zu.
Unpraktisch wär es jetzt gerade nicht, aber ich habe bedenken wegen den Kleinstraum, ob das wirklich erlaubt ist. Der Zugang wäre über die Garage, aber im größten Notfall und umständlich auch von draussen machbar. Ich wohne in Bayern.
Kann mir jemand sagen, ob die Aussagen vom Kaminkehrer so auch beim Bauamt gelten?
Oder gibts da wieder weitere regeln, was den Aufstellort betrifft?