Leute, bitte, schlagt euch doch nicht immer gleich die Köpfe ein..
Wenn heute noch von einem Reed-Kontakt gesprochen wird so ist das nicht wörtlich zu nehmen. Der Begriff stammt noch analogen Zeiten wo du noch in der Lehre warst. Heute werden Verbrauchsdaten von Strom,- Gas- und Wasserzählern/Uhren optisch/digital ausgelesen.
Das ist so allerdings nicht ganz korrekt, zumindest nicht, was die typischen Balgengaszähler angeht wie bspw ein BK-G4. Diese weisen i.d.R. meist noch immer das mechanische Rollenzählwerk mit einen kleinen Impulsmagneten an einer Stelle auf (um eben eine digitale Impulszählung zu ermöglichen) und keine IR-Diode wie bspw die 'smarten', elektronischen Stromzähler (die man dann mit einem optischen Lesekopf auslesen kann) oder auch . Genau dieser eingebaute Magnet des Zählwerks 'passiert' dann den entspr Reed-Kontakt/-Schalter und schließt ihn. "Intelligente Messsysteme" (aka SmartMeter) sind (zumindest bisher) m.W. nicht zwingend zu verbauen, solange besagte Impulsschnittstelle vorhanden ist und sie mit einem SmartMeter-Gateway verbunden werden können (siehe auch
Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler - Ablauf der Einführung wo es bei diesem FAQ-Punkt speziell um Gaszähler geht).
@tricotrac hat allerdings insofern Recht, als dass streng genommen sowohl das SmartMeter-Gateway als auch dessen Betreiber ein Zertifikat vom BSI haben müssen - was aber nicht nur Gaszähler, sondern alle SmartMeter-Gateways (also auch 'intelligente' Stromzähler etc) betrifft.
Hier ein entspr Zitat von der Seite der Bundesnetzagentur:
"Der verantwortliche technische Betreiber eines Smart-Meter-Gateways heißt
Smart-Meter-Gateway-Administrator. Dies ist entweder der Messstellenbetreiber oder ein in seinem Auftrag tätiges, zertifiziertes Unternehmen.
Sowohl das Smart-Meter-Gateway als auch der Smart-Meter-Gateway-Administrator müssen ein
Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verfügen, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellt."
Quelle:
Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler - Smart Meter Gateway
Ich hoffe, nun ist ein bisschen Klarheit in die Sache gekommen.
Leute, die sich also an die geltenden Vorschriften halten wollen, sollten dies beachten. Alle anderen machen eh was sie wollen, gemäß dem Satz "wo kein Kläger, da kein Richter" - dabei bewegen sie sich aber eben rechtlich gesehen u.U. auf dünnem Eis, bspw wenn sie die Zähler in ihr Hausautomationsprojekt einbinden (was m.E. dem SmartMeter-Gateway als "Vermittlungsgerät zwischen Messeinrichtung und Kommunikationsnetz" (Zitat Bundesnetzagentur, Link s.o.)) gleich kommt, und es ggf sogar noch von außen erreichbar ist..
Hintergrundinfo für diejenigen, die sich jetzt vielleicht fragen, worum es hier überhaupt geht und was ein solcher Reed-Kontakt/-Schalter ist:
Der besteht im Grunde nur aus zwei kleinen Metallzungen in einem Glasröhrchen, die durch den im Zählwerk verbauten Magneten temporär 'betätigt' werden, er wird außen am Zählergehäuse an der entspr Stelle angebracht. Dieses Schließen des Kontaktes kann dann wiederum mit einer elektronischen Schaltung registriert und als Impuls (= definierte Gasmenge/Verbrauchseinheit) ausgewertet werden. Solche Kontakte gibt es passgenau von den Herstellern der Zähler, als 'allgemein passende' Ausführungen bei Elektronikanbietern, können aber auch von bastelwilligen selbst gebaut werden.
Es geht hier also NICHT um eine etwaige Zählermanipulation durch bspw extrem starke Magnete, sondern um das _rein passive Registrieren_ des geschlossenen Kontaktes, dessen Schließen wiederum von dem zählereigenem Impulsmagneten hervorgerufen wird.
Anstelle des Reed-Kontaktes könnte auch ein Hallsensor genutzt oder ein altes Smartphone vor den Zähler gestellt werden, dessen Magnetometer dann das Passieren des Zählwerkmagneten registriert.