tobsen
Threadstarter
- Mitglied seit
- 11.08.2022
- Beiträge
- 24
Hallo,
bei uns wurde 2021 eine neue Heizungsanlage im Zuge einer Komplettsanierung in einem EFH verbaut. Die Abnahme und Schlussrechnung fand im April 2022 statt.
Im Sept. 2022 stellte sich heraus, dass die Solarthermieanlage nicht mehr korrekt funktionierte.
Grund war, dass der verbaute Solarfühler auf dem Dach samt Kabel durch Vögel zerlegt wurde.
Bei der Fehlersuche stellte ich fest. dass das kabel ohne Schutz (kein Schutzrohr, keine Befestigung) über eine breite von 2 Metern am oberen Ende der Solarpanele (am Dachfirst) entlanggeführt wurde.
Der Heizungsmonteur tauschte nach Anzeige des Fehlers den Fühler samt Leitung aus, ein entsprechendes Schutzrohr wurde jetzt verwendet.
Aus meiner Sicht ein Fall von Gewährleistung, da das Kabel nicht Sachgerecht verlegt wurde. (zumindest Bosch weist draufhin das das Kabel entsprechend geschützt werden muss)
Jetzt, nach einem halben Jahr, erhalte ich eine Rechnung für die Arbeiten.
Ich möchte der Rechnung natürlich widersprechen.
Ist es korrekt, dass für die Teile und die Arbeiten ein Gewährleistungsanspruch besteht? Auf welche Gesetzgebung kann ich mich berufen?
Gibt es für die Verlegung dieser Kabel im Dachbereich Vorschriften auf die ich mich berufen kann?
Vielen Dank für die Antworten.
bei uns wurde 2021 eine neue Heizungsanlage im Zuge einer Komplettsanierung in einem EFH verbaut. Die Abnahme und Schlussrechnung fand im April 2022 statt.
Im Sept. 2022 stellte sich heraus, dass die Solarthermieanlage nicht mehr korrekt funktionierte.
Grund war, dass der verbaute Solarfühler auf dem Dach samt Kabel durch Vögel zerlegt wurde.
Bei der Fehlersuche stellte ich fest. dass das kabel ohne Schutz (kein Schutzrohr, keine Befestigung) über eine breite von 2 Metern am oberen Ende der Solarpanele (am Dachfirst) entlanggeführt wurde.
Der Heizungsmonteur tauschte nach Anzeige des Fehlers den Fühler samt Leitung aus, ein entsprechendes Schutzrohr wurde jetzt verwendet.
Aus meiner Sicht ein Fall von Gewährleistung, da das Kabel nicht Sachgerecht verlegt wurde. (zumindest Bosch weist draufhin das das Kabel entsprechend geschützt werden muss)
Jetzt, nach einem halben Jahr, erhalte ich eine Rechnung für die Arbeiten.
Ich möchte der Rechnung natürlich widersprechen.
Ist es korrekt, dass für die Teile und die Arbeiten ein Gewährleistungsanspruch besteht? Auf welche Gesetzgebung kann ich mich berufen?
Gibt es für die Verlegung dieser Kabel im Dachbereich Vorschriften auf die ich mich berufen kann?
Vielen Dank für die Antworten.
Zuletzt bearbeitet: