Friesi
Threadstarter
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- 02.12.2021
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Moin zusammen,
in unsere Heizung ist Frostschutz von dem Erbauer unseres Mobilheims eingefüllt worden. Nachdem Wolf zunächst die Gewährleistungsansprüche schriftlich anerkannt hat, kommt jetzt nach dem zweiten Reparaturversuch die Mitteilung, dass die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mit dem Frostschutz erloschen sind. Was haltet ihr davon?
Danke, viele Grüße und fröhliche Weihnachten
in unsere Heizung ist Frostschutz von dem Erbauer unseres Mobilheims eingefüllt worden. Nachdem Wolf zunächst die Gewährleistungsansprüche schriftlich anerkannt hat, kommt jetzt nach dem zweiten Reparaturversuch die Mitteilung, dass die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mit dem Frostschutz erloschen sind. Was haltet ihr davon?
Danke, viele Grüße und fröhliche Weihnachten