1.) Btr. Zitat:
"Dem entsprechend lese ich auch unterschiedliche Junkers Bestellnummern ..."
Möglichweise habe ich das nicht deutlich geschrieben, aber
für die Anpassung von L-Gas auf H-Gas (1)
werden nur Düsen Markierung 110 benötigt.
Bei anderen Umürstungen ggf. von Propan oder so auf H-Gas werden auch weitere Teile bnötigt.
Somit somit sind
für eine H-Gas-Anpassung im Rahmen der Markraumumstellung nur die H-Gas-Düsen Markierung/Größe 110 nötig und die sind verfügbar, wenn ich das richtig lese auch weil "neuere" Nachfolge-Geräte die gleichen Düsen verwenden.
Das die Düsen 125 für L-Gas und 110 für H-Gas nachtürlich auch verschiedene Bestellnummern haben habe ich nicht weiter erläutert, ich denke das ist selbererklärend.
2.) Btr. Zitat:
"Deine Aussage hier ist falsch. Es gibt einen Zuschuss vom Versorger"
Ähm nein -- in diesem Fall wohl äher nicht!
Wenn die fraglicheHeizun
1.) Im Vergleich zu den Kosten einer neunen Hizung ist der Zuschuss je in jedem fall sehr sehr klein.
2.) Für alte Heizungen über 25 Jahren gibt es keinen Zuschuss
3.) Für andere Gasgeräte als Heizungen gibt es ebenso keinen Zuschuss
Hier die akuell gültigen Zuschuss-Höhen [1]:
Btr Zitat:
"Irgendwann ist einfach Schluss mit
LUSTIG."
Ja, es schlicht ein Skandal wenn Personen oder Firmen systematisch zu Nachteil Ihrer Geschäftspartern rechtswidrig handeln.
So etwas gibt es eigentlich nur in "Bananen-Republiken" und natürlich in Deutschland, weil wir kein Unternehmenstrafrecht haben.
Nur so
zur Einschätzung der Größenordung:
a.) Es werden derezit und die nächtsen Jahre ca.
500-tausend Anschlüsse pro Jahr von L-Gas umgestellt.
b.) Es sind laut Netzbetreibern
ca. 2% der Gasgeräte vorgeblich nicht anpassbar -- laut Aussagen der Netzbetreiber die oft Anpassbare Geräte einfach mal als nicht anpassbar deklarieren.
c.) Das sind
pro Jahr ca. gut 10-tausend verweigerte Anpassungen pro Jahr.
d.) Von den 10-tausend verweigerten Anpassungen werden laut Netzbetreibe
r ca. 2-3 tausend Gasgeräte jährlich von Kunden/Anschlussnehmer angepasst -- Netzbetreiber-Jargon:
Anpassung in Eingenverantwortung (durch den Anschlussnehmer).
Ca. 6-tausend Kunden/Anschlussnehmer kaufen direkt eine neune Heizung, auch sehr sicher einige deren Heizungen Anpassbar waren.
Fazit: Von wenigen Ausnahmen abgesehen kann auch der Kunde/Anschlussnehmer nur Gesageräte anpassen lassen (
Anpassung in Eingenverantwortung) wenn die nötigen Anleitungen und Teile verfügbar sind -- das sind somit rechtlich gesehen Gasgeräte die Netzbetreiber hätte anpassen müssen.
=>
Somit gibt es um die ca. 2-3 tausend oder mehr Betroffene/Kunden/Anschlussnehmer jährlich denen die Anpassung rechtswidrig verweigert wird.
Der wirtschafltiche Schaden dürfte in Summe eher über einer Million Euro järlich liegen, auch wenn der Netzbetreiber die eigentlichen Kosten für die H-Gas-Anpassung erstattet, denn:
- der Eigenaufwand der Recherche/Auftrags-Organiosation etc wird nicht erstattet
- Folgeschäden wegen zeitweisen Ausserbetriebnehmen werden nicht erstattet -- und das sind schnell über Euro 1000,- pro Stilllegung.
Und ja,
wenn der Netzbetreibern seinen Rechtspflichten nachkommt, dann passt er auch alte Gasgeräte an die einfach weil sie alt sind vom Kunden 1,2 oder 3 Jahre nach der Anpassung ausgetauscht werden.
Aber:
a.) Das ist die Rechtslage
b.) Die Anpassung dauert ca. 30min bis 50min und ca. € 20,- Material im Mittel -> in Summe keine €100,
- für den Netzbetrieber (Mein Anpassung hatte mich -- also ohne Großkundenrabatte ca. €116 gekostet).
Somit sind.
c.) Wenn eine Heizung Euro 6.000,- kostet und ca. 20-30 Jahre lebensdauer hat liegt der Mittlrer Nutzwert pro Jahr Euro 200 - bis 300.
Der Nutzen einer Anpassung ist immer Groß gegen die geringen Kosten der Anpassung.
Annektore:
Wer meint das Netzbetreiber einfachmal alte Anlagen wegen deren CO2-Bilanz stillegen sollten -- der sollte mal darüber nachdenken wie er das finden würden wenn die nächste Politese beim Falschparken kein "Knöchen" ausstellt sonder die Numernschilder abschraubt -- mit den Worten:
"Also ihr Auto ist alt und vertraucht viel -- das legen wir Ihnen jetzt einfach mal still.
Sie weisen uns jetzt bitte in den nächten 2 Wochen die Abmeldung nach oder wir ziehen ihren Führerschein ein.
Also los -- kaufen Sie sich endlich ein neues spaarsames Auto"
Anmerkungen:
(1) DVGW übliche Bezeichungen sind H-Gas für hohen Brennwert(Methanteil) und L-Gas für geringeren Brennwert(Metahanteil) die EU-Bezeichungen sind E-Gas für hohen Brennwert(Metahanteil) und LL-Gas für geringeren Brennwert(Metahanteil). Näherungsweise sind somit die Begriffe H-Gas und E-Gas synonym, es ist mögllich das sich die exakte Definition der Grenze zwischen DVGW und EU angaben im Detail unterscheidetet, aber der Unterschied ist wenn überhaupt sehr klein.
Quellenangaben:
[1]
Informationen zur Umstellung auf H-Gas