Gasumstellung von L auf H Gas

Diskutiere Gasumstellung von L auf H Gas im Junkers-Bosch Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo Ich habe folgendes Problem: Meine Gastherme Junkers ZWR24-1KE31 V456 Umlaufwasserheizer kann vom Gasanbieter Nicht von L auf H Gas...

Jürgen 1

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Hallo
Ich habe folgendes Problem:
Meine Gastherme Junkers ZWR24-1KE31 V456 Umlaufwasserheizer kann vom Gasanbieter
Nicht von L auf H Gas umgestellt werden. Grund:keine Originalteile.
Da die Werte meiner Gastherme,laut Schornsteinfeger,sehr gut sind, möchte ich keine neue Heizung.
Meine Frage ist jetzt : wo kann ich Originalteile für diese Gastherme bekommen.
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
 
tricotrac

tricotrac

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Meine Gastherme Junkers ZWR24-1KE31
Ist 35 Jahre und älter. Zeit für neue und energiesparende Technik.

Da die Werte meiner Gastherme,laut Schornsteinfeger,sehr gut sind, möchte ich keine neue Heizung
Das sagt dir der schwarze Mann nicht ohne Eigennutz. Dein Heizwertgerät darf er jährlich zur Abgasmessung besuchen, ein Brennwertgerät alle zwei Jahre und ein selbst überwachendes Brennwertgerät sogar nur alle drei Jahre. Der sägt sich auch nicht den Ast ab, wo er drauf sitzt ;)

Meine Frage ist jetzt : wo kann ich Originalteile für diese Gastherme bekommen.
Nirgendwo mehr ! Weil die Versorgung schon seit Jahren eingestellt und die Lagerfächer leer gefegt sind.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Da die Werte meiner Gastherme,laut Schornsteinfeger,sehr gut sind,

Das sagt der Kaminkehrer recht einfach.
An einem neuen Gerät würde er nämlich nur 1/3 verdienen. ;) - daum wird das alte Gerät gelobt.


Du brauchst ein neues Heizgerät.
Alternativen: Keine.
 
tricotrac

tricotrac

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Was genau darf ich darunter verstehen? Hab ein bisschen recherchiert, aber klar wird es mir dadurch nicht :-/
Das sind Brennwertgeräte, welche mit einer elektronischen Verbrennungsregelung ausgestattet sind. Diese Regelung erfolgt über die elektrische Leitfähigkeit einer Gasflamme. Entsprechend des gemessenen Ionisationsstroms wird der Gasmenge eine passend errechnete Luftmenge des Gebläses zugeordnet. Über Kalibriervorgänge wird regelmäßig der maximale Ionisationsstrom ermittelt. Von diesem Maximalwert aus wird ein Luftüberschuss errechnet. Der Sollwert für den Ionisationsstrom wird so eingestellt, dass folgender O2 - Gehalt über den gesamten Modulationsbereich entsteht. Erdgas : ca. 5% ; Flüssiggas : ca. 5,3%
Ich hoffe dies einigermaßen verständlich erklärt zu haben.
 

Techniker 2

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Zitat: Meine Gastherme Junkers ZWR24-1KE31 V456 Umlaufwasserheizer kann vom Gasanbieter Nicht von L auf H Gas Umgestellt werden. Grund: keine Originalteile.


Damit ist doch schon alles gesagt worden, denn wenn es keine Orginal Umstellteile mehr vom Gerätehersteller Verfügbar sind.... ist das Urteil über dieses Gasgerät schon damit gesprochen >Ohne eine Revison Möglichkeit. Und deshalb, bleibt Ihnen eben nur der Austausch des Heizgerätes, oder der Gasversorger wird dann bei Vorhanden -sein des neuen Erdgas H die Gasversorgung, eben dort komplett Einstellen.

Wäre nicht das erste mal, das nach einigen Versuchen das schon ältere Gasgerät irgendwie doch mit der neuen Gassorte weiter zu Betreiben. Hat auch schon Fälle gegeben, das der Hausbesitzer eben keinen von den mehr in sein Haus gelassen hat. Dort wurde dann als Letztes... die Gasleitung vor dem Haus, eben vom Gasversorger Stillgelegt.

Soweit muß es ja nicht kommen,
Sie könnnen ja mit Ihren Gasversorger oder dem Installation Fachbetrieb in Ihrer Nähe, eine Lösung mit Unterbreiten lassen. Gewiss kostet das eben seinen Preis, aber ein jeder Heizung Betreiber, sollte schon eine Rücklage für so etwas mit Zurücklegen.

Denn bei den anderen Wirtschaftsgüter, wird so etwas auch gemacht... Denn diese stehen ja im Sichtbaren Täglichen Leben, im Mittelpunkt. Aber die Heizung des Hauses, führt in vielen Fällen, eben ein Schatten da -sein. Obwohl ohne so etwas... kein Bewohner eines Hauses, nicht auf dem ganz Verzichten möchte, eher im Gegenteil.

Mit anderen Worten,
Ihre Junkers Gasheizung... hat viele Jahre mehr oder Minder, gut Ihren Dienst dort mit Verrichtet. Jetzt ist aber die Zeit gekommen, das die in den (Vorzeitigen) Ruhestand Versetzt wird. Nicht ohne Grund, sind dort auch Wirtschaftliche oder Politische Interessen (leider) auf Kosten der Heizungbesitzer mit im Spiel...


Ist eben so......


.
 

Georg Hendrich

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Also vermutlich wird das keinem mehr helfen aber:

Auch hier scheint die Behauptung des Netzbetreibers das es "keine Teile mehr gebe" nicht zu stimmen.

Die Anleitungen für Junkers-Gasgeräte sind alle bei Junkers-Bosch öffentlich abrufbar, die
ZWR24-1KE teilt sich mit ein paar "Schwestermodellen" die Installationsanleitung:


Laut dieser Anleitung ist für H-Gas (in der Anleitung als Gas Kennziffe 23 angegeben) ein Satz Düsen Markierung 110 für die H-Gas -Anpassung nötigt.

Diese ist lieferbar:




Da L-Gas und H-Gas die sonst die gleichen Teile verwenden wird soweit ich die Installationsanleitung richtig verstehe nur die Düsen nötig.

Ich denke der Netzbetreiber hat die Gas-Anpassung widerrechtlich verweigert.

Auch be dieser Gelegenheit bitte ich um Erfahrungsberichte von Betroffenen denen der Netzbetreiber die H-Gas-Anpassung verweigerte:

 
tricotrac

tricotrac

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Da L-Gas und H-Gas die sonst die gleichen Teile verwenden wird soweit ich die Installationsanleitung richtig verstehe nur die Düsen nötig.
Nach einem ersten groben Vergleich hinkt deine Hinweisliste doch ein wenig. Düsengröße 110 bezieht sich für mich auf die Gasart " Kennziffer 23" sprich Erdgas "H oder heute Erdgas E " Während die Düsengröße 125 sich auf die Gasart "Kennziffer 21" sprich Erdgas "L" oder heute Erdgas "LL" bezieht.
Dem entsprechend lese ich auch unterschiedliche Junkers Bestellnummern : die 8 708 202 113 1 für die Düsengröße 110 u n d die 8 708 202 116 0 für die
Düsengröße 125.

Außerdem behandeln wir hier Gasgeräte älter 35 Jahre. Da ist es für mich völlig Latte noch von lieferbaren oder nicht lieferbaren Düsensätzen zu debattieren.
diese Gasgeräte sind nicht mehr Stand der Technik, noch sind sie umweltfreundlich und energiesparend schon lange nicht mehr.
Da kann man sich auch wie ein wildgewordener Terrier am Gasversorger festbeißen und klagen. Irgendwann ist einfach Schluss mit LUSTIG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Patze-T3

Patze-T3

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noch sind sie umweltfreundlich und energiesparend schon lange nicht mehr.
Natürlich ist ein paar qm weniger Verbrauch und dafür stark begrenzte Haltbarkeit, hohe Anfälligkeit und andauerndes teures teiletauschen viiiiiieeellll Umweltfreundlicher... :kopfnuss:
Am besten ist es vorhandenes so lange wie möglich zu nutzen und wenn möglich zu optimieren... ,
nicht nur vom Geldbeutel her und gesunden Menschenverstand sondern auch "ökonomisch".
Ist aber für Politik, Industrie und (HB) Verkäufer unverständlich ich weiß....
Besonders schlimm weil sehr viele Sachen, egal in welchen Bereichen, eine begrenzte/geplante Lebensdauer haben...
Geplante obsolezenz, denn der Umsatz muss ja stimmen, der Rest ist Banane. Leider!!
Aber was wird von allen Seiten propagiert: NEU KAUFEN!


Irgendwann ist einfach Schluss mit LUSTIG.
Hach, was ich das so sehr hoffe!

.............
Übrigens wieder ein klasse Beispiel für "der Vorsorger drückt sich davor die Umrüstung zu übernehmen".
Geht nicht, kauf dir ne neue... Aber auf deine Kosten#
 
tricotrac

tricotrac

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Natürlich ist ein paar qm weniger Verbrauch
Du meinst doch sicherlich Kubikmeter, nicht wahr ?

Besonders schlimm weil sehr viele Sachen, egal in welchen Bereichen, eine begrenzte/geplante Lebensdauer haben...
Geplante obsolezenz, denn der Umsatz muss ja stimmen, der Rest ist Banane. Leider!!
Aber was wird von allen Seiten propagiert: NEU KAUFEN!
Dein Geld auf der Bank ist doch nichts mehr wert, also sollst du konsumieren. Verstehst du das Prinzip nicht ?

Übrigens wieder ein klasse Beispiel für "der Vorsorger drückt sich davor die Umrüstung zu übernehmen".
Geht nicht, kauf dir ne neue... Aber auf deine Kosten#
Deine Aussage hier ist falsch. Es gibt einen Zuschuss vom Versorger. Schau mal auf der HP der Bundesnetzagentur nach.
Über die Höhe kann man streiten. 🤷‍♂️
 

Georg Hendrich

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1.) Btr. Zitat:

"Dem entsprechend lese ich auch unterschiedliche Junkers Bestellnummern ..."

Möglichweise habe ich das nicht deutlich geschrieben, aber für die Anpassung von L-Gas auf H-Gas (1) werden nur Düsen Markierung 110 benötigt.
Bei anderen Umürstungen ggf. von Propan oder so auf H-Gas werden auch weitere Teile bnötigt.

Somit somit sind für eine H-Gas-Anpassung im Rahmen der Markraumumstellung nur die H-Gas-Düsen Markierung/Größe 110 nötig und die sind verfügbar, wenn ich das richtig lese auch weil "neuere" Nachfolge-Geräte die gleichen Düsen verwenden.

Das die Düsen 125 für L-Gas und 110 für H-Gas nachtürlich auch verschiedene Bestellnummern haben habe ich nicht weiter erläutert, ich denke das ist selbererklärend.

2.) Btr. Zitat:

"Deine Aussage hier ist falsch. Es gibt einen Zuschuss vom Versorger"

Ähm nein -- in diesem Fall wohl äher nicht!

Wenn die fraglicheHeizun

1.) Im Vergleich zu den Kosten einer neunen Hizung ist der Zuschuss je in jedem fall sehr sehr klein.

2.) Für alte Heizungen über 25 Jahren gibt es keinen Zuschuss

3.) Für andere Gasgeräte als Heizungen gibt es ebenso keinen Zuschuss

Hier die akuell gültigen Zuschuss-Höhen [1]:




Btr Zitat:

"Irgendwann ist einfach Schluss mit LUSTIG."

Ja, es schlicht ein Skandal wenn Personen oder Firmen systematisch zu Nachteil Ihrer Geschäftspartern rechtswidrig handeln.

So etwas gibt es eigentlich nur in "Bananen-Republiken" und natürlich in Deutschland, weil wir kein Unternehmenstrafrecht haben.


Nur so zur Einschätzung der Größenordung:

a.) Es werden derezit und die nächtsen Jahre ca. 500-tausend Anschlüsse pro Jahr von L-Gas umgestellt.

b.) Es sind laut Netzbetreibern ca. 2% der Gasgeräte vorgeblich nicht anpassbar -- laut Aussagen der Netzbetreiber die oft Anpassbare Geräte einfach mal als nicht anpassbar deklarieren.

c.) Das sind pro Jahr ca. gut 10-tausend verweigerte Anpassungen pro Jahr.

d.) Von den 10-tausend verweigerten Anpassungen werden laut Netzbetreiber ca. 2-3 tausend Gasgeräte jährlich von Kunden/Anschlussnehmer angepasst -- Netzbetreiber-Jargon: Anpassung in Eingenverantwortung (durch den Anschlussnehmer).
Ca. 6-tausend Kunden/Anschlussnehmer kaufen direkt eine neune Heizung, auch sehr sicher einige deren Heizungen Anpassbar waren.


Fazit: Von wenigen Ausnahmen abgesehen kann auch der Kunde/Anschlussnehmer nur Gesageräte anpassen lassen (Anpassung in Eingenverantwortung) wenn die nötigen Anleitungen und Teile verfügbar sind -- das sind somit rechtlich gesehen Gasgeräte die Netzbetreiber hätte anpassen müssen.
=> Somit gibt es um die ca. 2-3 tausend oder mehr Betroffene/Kunden/Anschlussnehmer jährlich denen die Anpassung rechtswidrig verweigert wird.

Der wirtschafltiche Schaden dürfte in Summe eher über einer Million Euro järlich liegen, auch wenn der Netzbetreiber die eigentlichen Kosten für die H-Gas-Anpassung erstattet, denn:

- der Eigenaufwand der Recherche/Auftrags-Organiosation etc wird nicht erstattet
- Folgeschäden wegen zeitweisen Ausserbetriebnehmen werden nicht erstattet -- und das sind schnell über Euro 1000,- pro Stilllegung.


Und ja,

wenn der Netzbetreibern seinen Rechtspflichten nachkommt, dann passt er auch alte Gasgeräte an die einfach weil sie alt sind vom Kunden 1,2 oder 3 Jahre nach der Anpassung ausgetauscht werden.

Aber:

a.) Das ist die Rechtslage

b.) Die Anpassung dauert ca. 30min bis 50min und ca. € 20,- Material im Mittel -> in Summe keine €100,
- für den Netzbetrieber (Mein Anpassung hatte mich -- also ohne Großkundenrabatte ca. €116 gekostet).
Somit sind.

c.) Wenn eine Heizung Euro 6.000,- kostet und ca. 20-30 Jahre lebensdauer hat liegt der Mittlrer Nutzwert pro Jahr Euro 200 - bis 300.

Der Nutzen einer Anpassung ist immer Groß gegen die geringen Kosten der Anpassung.


Annektore:

Wer meint das Netzbetreiber einfachmal alte Anlagen wegen deren CO2-Bilanz stillegen sollten -- der sollte mal darüber nachdenken wie er das finden würden wenn die nächste Politese beim Falschparken kein "Knöchen" ausstellt sonder die Numernschilder abschraubt -- mit den Worten:

"Also ihr Auto ist alt und vertraucht viel -- das legen wir Ihnen jetzt einfach mal still.
Sie weisen uns jetzt bitte in den nächten 2 Wochen die Abmeldung nach oder wir ziehen ihren Führerschein ein.
Also los -- kaufen Sie sich endlich ein neues spaarsames Auto"

Anmerkungen:

(1) DVGW übliche Bezeichungen sind H-Gas für hohen Brennwert(Methanteil) und L-Gas für geringeren Brennwert(Metahanteil) die EU-Bezeichungen sind E-Gas für hohen Brennwert(Metahanteil) und LL-Gas für geringeren Brennwert(Metahanteil). Näherungsweise sind somit die Begriffe H-Gas und E-Gas synonym, es ist mögllich das sich die exakte Definition der Grenze zwischen DVGW und EU angaben im Detail unterscheidetet, aber der Unterschied ist wenn überhaupt sehr klein.

Quellenangaben:

[1] Informationen zur Umstellung auf H-Gas
 
tricotrac

tricotrac

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Wenn eine Heizung Euro 6.000,- kostet und ca. 20-30 Jahre lebensdauer hat
Wovon träumst du denn ? Bei wandhängenden Geräten gehe ich von einer Auslegungslebensdauer 12 bis 15 Jahren aus, bei bodenstehenden Kesseln 15 bis 20 Jahre. Es gibt Regionen, da kommst du mit der genannten Summe gerade so hin, in den meisten Fällen sind die Kosten höher anzusetzen.
Neue Abgasanlage und die Kondensatwirtschaft kommen zusätzlich dazu.
 
tricotrac

tricotrac

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Wer meint das Netzbetreiber einfachmal alte Anlagen wegen deren CO2-Bilanz stillegen sollten -- der sollte mal darüber nachdenken wie er das finden würden wenn die nächste Politese beim Falschparken kein "Knöchen" ausstellt sonder die Numernschilder abschraubt -- mit den Worten:

"Also ihr Auto ist alt und vertraucht viel -- das legen wir Ihnen jetzt einfach mal still.
Sie weisen uns jetzt bitte in den nächten 2 Wochen die Abmeldung nach oder wir ziehen ihren Führerschein ein.
Also los -- kaufen Sie sich endlich ein neues spaarsames Auto"
Wenn die falschen Typen im Herbst an die Regierung kommen, ein durchaus gewünschtes Handling. Die wissen vor lauter Regulierungswut ja überhaupt nicht, wo sie beginnen wollen. UND dann hat sich das Thema "Marktraumumstellung" bald erledigt, da das Verbrennen von Heizöl und Erd- bzw. Flüssiggas per Gesetz verboten wird.
 

Georg Hendrich

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Btr. Zitat:

"Wovon träumst du denn ?

Von belegten statistischen Faken in Form von BDEW Untersuchungen, Ergebnis [1]:

"Denn demnach ist die deutsche Heizung im Schnitt 17 Jahre alt."

"Die Studienergebnisse geben zunächst das Alter der Heizungen in den Wohnungen Deutschlands an:
  • 18, 4 Prozent seien jünger als 5 Jahre
  • 16,2 Prozent seien 5 bis 10 Jahre alt
  • 12,5 Prozent seien 10 bis unter 15 Jahre alt
  • 13,0 Prozent seien 15 bis unter 20 Jahre alt
  • 15,7 Prozent seien 20 bis unter 25 Jahre alt
  • und (jetzt kommts!) 24,2 Prozent seien 25 Jahre alt und älter"
Fazit:

Die durchschnitliche deutsche Heizung ist bereits so alt oder älter als Ihre Schätzung für die Lebensdauer.


Quellenangaben:

[1] Neue Studie: Heizungen in Deutschland 2019!
 

Georg Hendrich

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Btr. Zitat:

"Wenn die falschen Typen im Herbst an die Regierung kommen, ein durchaus gewünschtes Handling."

Ich glaube nicht das sich nach der Wahl sehr viel grundsätzliches ändert.

Um es mit einem Kurt Tucholsky-Zitat (stelleweise auch Mark Twain zugesprochen) zu sagen [1]:

"Wenn Wahlen etwas ändern würden -- dann währen Sie verboten"


Quellenangaben:

[1] Viel Einfluss, wenig Interesse
 

KarlZei

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Oh, Tucholsky versus Stammtisch-Gelaber? Jetzt wird es spannend ;-)
 

Georg Hendrich

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Etwas zum Thema Lebensdauer möchte ich noch loswerden, denn als langjäriger Mitarbeiter in der universitären Forschung und der Vorausentwicklung in der Forschung kann ich versichern:

Die meisten Produckte kann man heute für viele Jahrzehne Lebensdauer auslegen -- und man kann das mit heutiger Technik / Material viel besser als jemals zuvor.

Rein technisch sehe ich keinen Grund warum ein System ohne signifikanten mechansichen Verschleiß (wie z.B. in Motor/Getriebe etc bei Kraffahrzeugen -- die im direkten Sinne verschleißen) eine auf 15-20 Jahre begrenze Lebensdauer haben sollen.

Elektronik kann heute ohne große Mehrkosten auf viele Jahrzehnte Lebensdauer ausgelegt werden -- und wird es im professionellen Bereich auch.

Selbst "Einweg-Geräte" wie militärische Lenkwaffen haben zumeist eine garantierte Lebensdauer in der Lagerung von Jahrzehneten, typsich ist die Zusicherung von 30 Jahren "shelf-live" ohne Wartung oder Prüfung.

Um die 20-30 Jahre alte elektronische Messgeräte sind im B2B-Bereich eine übliche Handelsware [1].


Quellenangaben:

[1] Rosenkranz Elektronik
 

KarlZei

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Rein technisch sehe ich keinen Grund warum ein System ohne signifikanten mechansichen Verschleiß (wie z.B. in Motor/Getriebe etc bei Kraffahrzeugen -- die im direkten Sinne verschleißen) eine auf 15-20 Jahre begrenze Lebensdauer haben sollen.
Im Heizungsbereich hat man sich bei der Auslegung / Lebensdauer vieler Teile auf Startzyklen 'geeinigt'. Das geht von 25.000 bis 500.000 Starts und würde bei vielen Heizungen für einige Generationen ausreichen. Aber der Zusammenschluss von Herstellern (Afecor), der dafür verantwortlich ist, gibt gleichzeitig auch die Lebensdauer in Jahren an. Da liegt man dann bei bauteilabhängigen 5 bis 15 Jahren. Gott sei Dank halten sich viele Heizungen nicht daran ;-)
 

Georg Hendrich

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Btr. Zitat:

"Im Heizungsbereich hat man sich bei der Auslegung / Lebensdauer vieler Teile auf Startzyklen 'geeinigt'. Das geht von 25.000 bis 500.000 Starts und würde bei vielen Heizungen für einige Generationen ausreichen."

Die Angabe von Lebensdauer als Startzyklen erscheint mir sinnvoll -- auch als "nicht-Heizungstechniker" kann ich mir gut vorstellen das die Temperatur-Änderung zwischen Betrieb und Stillstand mehr "Stress" (1) und potentielle "Alterung" verursacht als kontinuierlicher Betrieb bei näherugnesweise konstanter Temperatur.

Aber eigentlich sollten heute Materialien verfügbar haben die auch mit diesem Stress (1) keinerlei Probleme haben.

Anmerkungen:

(1) "Stress" vorrangig im Sinne von wechselnder mech. Spannug im Material bei unterschiedlichen Temperaturen und vor allem bei ungelichmäßiger Temperatur-Verteilung. Mit der potentiellen Folge der Riss-Bildung über viele tausend Zyklen.
 
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