Hausdoc
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Halten wir fest:
Die Trinkwasserverordnung ist hirnrissig bis aufs Bein, praxisfremd und in bestehenden Anlagen - also alles vor ca Bj 2000 - nicht durchführbar. Erreicht hat diese Verordnung, daß teilweise Augen geöffnet wurden. Es gibt aber Bereiche in der Trinkwasserinstallation, die von dieser Verordnung unberührt sind. Beispielsweise die über Jahre hinweg nicht genutzte Gartenwasserleitung. Keine Stagnationsleitung, da Auslaufhahn am Ende. Keine thermische Desinfektion , weil Kaltwasserleitung. Trotzdem hygienisch sehr bedenklich - aber zulässig.
Es werden wohl noch weitere Änderungen kommen, bis die Vorschriften überhaupt durchführbar werden.
Beispielsweise ist nicht geklärt, wer Wasserproben nehmen darf. Der Chemielaborant aus dem Labor? Oder der ausgebildete Installateur? Oder der Verbraucher? Wer soll diese Wasserproben auswerten?
PS: Es gibt 2 Merkmale (obwohl es eigentlich 3 sind) - nicht aber 2 Merkmale gleichzeitig.
Die Trinkwasserverordnung ist hirnrissig bis aufs Bein, praxisfremd und in bestehenden Anlagen - also alles vor ca Bj 2000 - nicht durchführbar. Erreicht hat diese Verordnung, daß teilweise Augen geöffnet wurden. Es gibt aber Bereiche in der Trinkwasserinstallation, die von dieser Verordnung unberührt sind. Beispielsweise die über Jahre hinweg nicht genutzte Gartenwasserleitung. Keine Stagnationsleitung, da Auslaufhahn am Ende. Keine thermische Desinfektion , weil Kaltwasserleitung. Trotzdem hygienisch sehr bedenklich - aber zulässig.
Es werden wohl noch weitere Änderungen kommen, bis die Vorschriften überhaupt durchführbar werden.
Beispielsweise ist nicht geklärt, wer Wasserproben nehmen darf. Der Chemielaborant aus dem Labor? Oder der ausgebildete Installateur? Oder der Verbraucher? Wer soll diese Wasserproben auswerten?
PS: Es gibt 2 Merkmale (obwohl es eigentlich 3 sind) - nicht aber 2 Merkmale gleichzeitig.