Dichtigkeitprüfung der Abgasanlage

Diskutiere Dichtigkeitprüfung der Abgasanlage im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Moin Er möchte einen Nachweis eines Fachbetriebes. Bei Neuanlage muss Gasantrag und Anlage 5 dem BzSchfM zugesendet werden. LG ThW
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Moin

Er möchte einen Nachweis eines Fachbetriebes.
Bei Neuanlage muss Gasantrag und Anlage 5 dem BzSchfM zugesendet werden.

LG ThW
 

Wuxel

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Also wenn der Gasantrag das gleiche ist wie der "Antrag zur Inbetriebsetzung einer Erdgasanlage" von der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB).
Den hat die Heizungsfirma bereits an den bBSF gesendet.
 

Wuxel

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Update ...
Dichtigkeit der Abgasanlage wurde durch einen Schornsteinfeger geprüft. Alles dicht. Auch hat er das gleich mit dem §1 KÜO gemacht ohne mehrkosten dafür zu verlangen. Es wurde dadurch also nicht teuerer. TOP.
Nun ist dem zuständigen bBSF das Abgasrohr bei oder von der Schachtabdeckung zu lang. Er begründet das mit Vereisungsgefahr und meint weil das zu lang nach oben herausguckt, könnte da was vereisen und möchte wieder einen weiteren Nachweis nämlich.
"eine Unterlage, aus der hervorgeht in wie weit das Abgasrohr über die Schachtabdeckung
ragen darf."

Verbaut ist eine Edelstahl Schachtabdeckung DN60 von Wolf.
Die sieht genauso aus wie auf dem Link.
Das Edelstahlrohr ist selbst 50cm lang und ich meine da wurde vom der Heizungsfirma auch nichts gekürzt und die Restlänge (ca. 30 cm), also das was noch übrig ist von den 50 cm, guckt halt oben aus der Schachtabdeckung heraus.
 
Dr Schorni

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WAS für ein ARSCH! Das ist auch noch offensichtlich dass er jedesmal was neues erfindet. Er HAT seine Abnahme mit Mängeln gemacht, damit IST alles erledigt. Somit kann er mit NICHTS mehr hintennach kommen. Außerdem muss ER die Vereisungsgefahr BELEGEN, nicht Du das Gegenteil.
 

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Update ...
Dichtigkeit der Abgasanlage wurde durch einen Schornsteinfeger geprüft. Alles dicht. Auch hat er das gleich mit dem §1 KÜO gemacht ohne mehrkosten dafür zu verlangen. Es wurde dadurch also nicht teuerer. TOP.
Nun ist dem zuständigen bBSF das Abgasrohr bei oder von der Schachtabdeckung zu lang. Er begründet das mit Vereisungsgefahr und meint weil das zu lang nach oben herausguckt, könnte da was vereisen und möchte wieder einen weiteren Nachweis nämlich.
"eine Unterlage, aus der hervorgeht in wie weit das Abgasrohr über die Schachtabdeckung
ragen darf."

Verbaut ist eine Edelstahl Schachtabdeckung DN60 von Wolf.
Die sieht genauso aus wie auf dem Link.
Das Edelstahlrohr ist selbst 50cm lang und ich meine da wurde vom der Heizungsfirma auch nichts gekürzt und die Restlänge (ca. 30 cm), also das was noch übrig ist von den 50 cm, guckt halt oben aus der Schachtabdeckung heraus.
Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und an die zuständige Behörde weiterleiten, ist doch klar das er dir jetzt eins auswischen will.
 

Techniker 2

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Und wenn dieser wieder mal aus seiner schwarzen Feger Kiste, dieses mit herausgesucht hatte, nun dort passiert eben fast gar nichts. Denn die Geräte Abgas -Sicherungen werden in diesen Fall das Gasgerät mit dem LAS verbunden garantiert, mit Abschalten..

Das Einzige, was dort passieren kann, ist eben das dieses Haus oder Wohnung eben kalt sein wird...

1689099268596.png
 

Wuxel

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Kurzes Update: Die Anlage ist jetzt abgenommen.
Den Nachweis für die länge vom Abgasrohr wollte er plötzlich nicht mehr haben. Möglichweise ist ihm da selbst ein Licht aufgegangen.
Dafür hat er sich bei einer andern Sache blamiert und noch einmal seine fachliche inkompetenz unter Beweis gestellt.
Mein Problem ist, dass er mir seine Unfähigkeit berechnet und ich das bezahlten soll.

Denn er hat die Druckprüfung vom anderen Schornsteinfeger angezweifelt, da die Druckprüfung nicht mit H1 sondern mit P1 gemacht wurde. Wobei eine Druckprüfung nach P1 für eine Brennwertheizung völlig ausreichend ist. Er war aber der Meinung da die Systemabgasanlage laut Leistungserklärung für H1 zugelassen ist, müsse die Druckprüfung auch mit H1 bei der Abgasanlage erfolgen.

Und was soll ich dazu noch sagen. Jetzt hat der bBSF doch tatsächlich beim Hersteller Wolf angefragt, ob die H1 Systemabgasanlage auch für P1 genutzt werden darf bzw. ob bei einer H1 Systemabgasanlage auch die Dichtigkeit mit P1 nachgeweisen werden darf und stellt mir das in Rechnung.
Übernahme der Daten des Protokolls der Überprüfung nach §1 KÜO
Anfrage beim Wärmeerzeugerproduzenten zum Nachweis der Dichtigkeit
der Abgasanlage (da abweichend vom Leistungsbescheid).

1 VE
40 Euro
Der Zeitraum in dem die jährlichen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt werden sollen und ihm nachgewiesen werden müssen, beträgt wieder nur 30 Tag (01.09. bis 30.09.). Auch darauf habe ihn schon ettliche male hingeweisen, dass mir das zu kurz ist. Wird einfach ignoriert.
 

1731

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Kurzes Update: Die Anlage ist jetzt abgenommen.
Den Nachweis für die länge vom Abgasrohr wollte er plötzlich nicht mehr haben. Möglichweise ist ihm da selbst ein Licht aufgegangen.
Dafür hat er sich bei einer andern Sache blamiert und noch einmal seine fachliche inkompetenz unter Beweis gestellt.
Mein Problem ist, dass er mir seine Unfähigkeit berechnet und ich das bezahlten soll.

Denn er hat die Druckprüfung vom anderen Schornsteinfeger angezweifelt, da die Druckprüfung nicht mit H1 sondern mit P1 gemacht wurde. Wobei eine Druckprüfung nach P1 für eine Brennwertheizung völlig ausreichend ist. Er war aber der Meinung da die Systemabgasanlage laut Leistungserklärung für H1 zugelassen ist, müsse die Druckprüfung auch mit H1 bei der Abgasanlage erfolgen.

Und was soll ich dazu noch sagen. Jetzt hat der bBSF doch tatsächlich beim Hersteller Wolf angefragt, ob die H1 Systemabgasanlage auch für P1 genutzt werden darf bzw. ob bei einer H1 Systemabgasanlage auch die Dichtigkeit mit P1 nachgeweisen werden darf und stellt mir das in Rechnung.


Der Zeitraum in dem die jährlichen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt werden sollen und ihm nachgewiesen werden müssen, beträgt wieder nur 30 Tag (01.09. bis 30.09.). Auch darauf habe ihn schon ettliche male hingeweisen, dass mir das zu kurz ist. Wird einfach ignoriert.
Warum wendest du dich nicht an die Behörde, wie sollen wir dir hier helfen?
 

Wuxel

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Das werde ich tun. Allerdings gesammelt und geordnet und da ist es manchmal sinnvoll auch zunächst einmal andere Meinungen einzuholen. Es kann ja durchaus sein das ich mit meiner Meinung oder Einschätzung falsch liege.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dr Schorni

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stellt mir das in Rechnung.
Übernahme der Daten des Protokolls der Überprüfung nach §1 KÜO
Anfrage beim Wärmeerzeugerproduzenten zum Nachweis der Dichtigkeit
der Abgasanlage (da abweichend vom Leistungsbescheid).

1 VE
40 Euro
Dafür GIBTS KEIN GELD!! An die Behörde damit!
 

Wuxel

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Genauso komisch finde ich, dass die "Übernahme der Daten des Protokolls der Überprüfung nach §1 KÜO " in Rechnung gestellt wird. Diese Übernahme der Daten des Protokolls der Überprüfung nach §1 KÜO müßte ja bei den jährlichen oder regelmäßigen Schornsteinfegerarbeiten auch erfolgen, wurde mir aber noch nie in Rechnung gestellt. Ist das nicht ohnehin seine Pflicht die Daten ins Kehrbuch zu übernehmen?
Das ganz müßte doch kostenfrei für mich erfolgen oder liege ich da falsch?
 

Techniker 2

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1689501424689.png


Nun ein jeder Schornsteinfegermeister muss eben ein Kehrbuch führen, und genau in Ihren Fall werden die dort eingetragenen Daten und Leistungen hinterlegt. Nun fertigen Sie eine Arbeitsunterlage erstmal an. Das Ganze an Schriftsatz und anderen Forderungen kopieren, (denn die Originale verbleiben eben nur bei Ihnen) und dann nach der Terminabsprache beim Ordnungsamt am besten bei dem Amtsvorsteher dieses (die ganzen Kopien) mit zur Überprüfung vorlegen.

Dann werden die auf jeden Fall den Schornsteinfegermeister ansprechen, und die Herausgabe des Kehrbuch oder anders von ihm fordern. Nach dem werden ganz sicher Ihnen eine verbindliche Rückantwort erhalten, weiter wird der Schornsteinfegermeister diesen Kunden wie ein rohes Ei behandeln, denn der weiß ja das dieser Kunde auch vor seine Vorgesetzten Behörde nicht zurückschreckt...
 

Wuxel

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Anhang anzeigen 39925

Nun ein jeder Schornsteinfegermeister muss eben ein Kehrbuch führen, und genau in Ihren Fall werden die dort eingetragenen Daten und Leistungen hinterlegt.
Ich meine das der bBSF das Kehrbuch führen muss und da auch Daten zu meiner neuen Heizung eintragen muss, ist zumindest nach meinem Wissen unstrittig.
Strittig ist jedoch meiner Meinung nach, ob er mir das führen vom Kehrbuch und das eintragen meiner Daten in das Kehrbuch auch in Rechnung stellen darf. Denn nix anderes wird ja die "Übernahme der Daten des Protokolls der Überprüfung nach §1 KÜO " sein.
Mir erschließt sich also nicht warum ich bei oder nach der Abnahme die "Übernahme der Daten des Protokolls der Überprüfung nach §1 KÜO" einen Betrag X zahlen soll, obwohl das bisher nicht der Fall gewesen ist. Denn das Protokoll muss ja bei jeder überprüfung (Überprüfungsfristen Feuerstättenbescheid) der Gasheizung erstellt werden und demzufolge müßten ja auch wieder die Daten des Protokolls der Überprüfung nach §1 KÜO übernommen werden. Das wurde mir jedoch bisher in den vergangenen Jahren nie in Rechnung gestellt. Ich gehe demzufolge davon aus, dass dies ohnehin zu den Pflichten und das führen vom bBSF zählt und kostenfrei erfolgen muss und nicht in Rechnung gestellt werden darf.
Aber vielleicht liege ich damit auch falsch.

Nun fertigen Sie eine Arbeitsunterlage erstmal an. Das Ganze an Schriftsatz und anderen Forderungen kopieren, (denn die Originale verbleiben eben nur bei Ihnen) und dann nach der Terminabsprache beim Ordnungsamt am besten bei dem Amtsvorsteher dieses (die ganzen Kopien) mit zur Überprüfung vorlegen.
Meinen Sie mit "Arbeitsunterlage" einen Entwurf meiner Beschwerde über den bBSF an die Aufsichtsbehörde? Daran arbeite ich tatsächlich noch.
Zunächst wollte ich erst einmal Widerspruch gegen die erhaltenen Rechnungen von bBSF einlegen und ihm gleichzeitig mitteilen, dass der von ihm berechnete Arbeitsaufwand für mich so nicht nachvollziehbar ist und ihn daher auffordern mir mitzuteilen, wie viel Minuten er konkret für die jeweiligen Rechnungspositionen benötigt hat.

Dann werden die auf jeden Fall den Schornsteinfegermeister ansprechen, und die Herausgabe des Kehrbuch oder anders von ihm fordern. Nach dem werden ganz sicher Ihnen eine verbindliche Rückantwort erhalten, weiter wird der Schornsteinfegermeister diesen Kunden wie ein rohes Ei behandeln, denn der weiß ja das dieser Kunde auch vor seine Vorgesetzten Behörde nicht zurückschreckt...
Ich habe da leider keine große Erwartungshaltung an die Aufsichtsbehörde, aber ich hoffe das die da was tun, damit der bBSF zukünftg sein verhalten auch gegenüber anderen betroffenen ändert. Ich ja auch nicht der einizge der Problem mit dem bBSF hat. Es liegt daher durchaus im Bereich des möglichen, dass auch anderen Kunden zu hohe Rechnungen bekommen in der Leistungen berechnet werden die entweder gar nicht berechnet werden dürfen oder auch gar nicht erbracht wurden.
 

Wuxel

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Nach knapp einem Monat wieder ein kurzes Update von mir.

Ich habe vor ein paar Wochen sämtliche Unterlagen vom unserem Nachbarn mit absolut identischer Abgasanlage an einer neuen WOLF-Brennwertheizung zum Vergleich bekommen. Bei unserem Nachbarn erfolgte die Abnahme der Abgasanlage/Heizung kurz nach mir.
Man sollte ja meinen bei absolut identischer Abgasanlage wo dem zuständigen bBSF auch genau die gleichen Nachweise zur Verfügung gestellt werden, sollte auch die Rechnung bzw. der Rechnungsbetrag identisch sein. Dem ist jedoch nicht so. Denn ich muss fast 100.- Euro mehr bezahlen für die identische Abnahme.

Von daher hatte ich wie angekündigt Widerspruch gegen die Rechnungen eingelegt und vor zwei Wochen auch Widerspruch gegen den Änderungsfeuerstättenbescheid eingelegt und bei der Aufsichtbehörde zunächst einmal Beschwerde bezüglich der verkürzten Frist auf 30 Tage im Änderungsfeuerstättenbescheid gegen den bBSF eingereicht.

Der bBSF hat mir lediglich den Eingang vom Widerspruch gegen den Änderungsfeuerstättenbescheid bestätigt und mir mitgeteilt, dass er den Widerspruch an die Aufsichtbehörde weitergeleitet hat. Ich meine der hat sich nicht einmal die Mühe gemacht sich damit zu beschäfftigen bzw. den zu ändern, sondern das gleich weitergegeben. Nun muss ich abwarten was da vom Bezirksamt kommt.

Ansonsten kamen von bBSF noch Mahnungen zun den Rechnungen. In der letzten Mahnung waren 6.- Euro Mahngebühren für die nicht gezahlten Kosten für den Änderungsfeuerstättenbescheid enthalten, obwohl ja Widerspruch eingelegt wurde und sich auf der Rechnung 063 für mich nicht ergibt, wer er da auch 12.- Euro Netto für den Änderungsfeuerstättenbescheid kommt. Denn wenn ich unter der in der Rechnung angegebenen Rechtsgrundlage (gemäß §6 Anlage 3 der Kehr‐ und Überprüfungsordnung vom 8.4.2013) nachschaue, steht da ein Wert von 10. Mir ist daher unklar wie man in der Rechnung von 10 auf 12 kommen kann oder warum da in der Rechnung 12 statt 10 steht.
 
Hinnerk

Hinnerk

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Ich habe gerade meine Rechnung über die Abnahme unserer Heizungsanlage von 2021 vorliegen. Der Rechnungsbetrag über fünf Positionen beträgt brutto 99,96 Euro. Darin sind 9,60 Euro für die Dichtheitsprüfung enthalten. Beauftragen musste ich diese Position nicht.
Dies ist die übliche Vorgehensweise in Niedersachsen.
 

Shawny88

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Hab nicht alles gelesen, aber meine Güte soviel Halbwissen. Ist eine Brennwert-Therme nicht systemzertifiziert muss eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1443 durchgeführt werden. Diese ist auch nicht einfach nur den Lörres in den Ringspalt halten, sondern mit einem speziellen Dichtheitsprüfgerät. Bei mir kostet diese auch in etwa 120€. Ich erkläre das dem Kunden und hatte dazu auch noch nie Probleme. Die Dichtheitsprüfung kann auch jemand Anderes durchführen, aber findet mal einen Handwerker, der a) die Geräte dafür hat und b) das für nur 120 Tacken durchführt. Herzlichen Glückwunsch. Mittlerweile mache ich das (meine Kunden kennen mich schon lange) bei Mietobjekten auch ohne Auftrag direkt mit. Selbst da kommt fast nie eine Rückfrage und wenn, dann erkläre ich das genauso und dann sagen die Leute danke Herr Shawny und alles ist gut. Und übrigens mal so nebenbei. Ihr zahlt 10k für ne Anlage (wie gesagt nicht systemzertifiert) wir müssen baurechtlich alles Abnahmen und die Verantwortung für den Bums übernehmen. Ihr glaubt nicht wie viele Anlagen ich bemängele und dann heult ihr rum wegen einer Abnahme von 150€ ?! Scheißt mal lieber die Installateure an, die es nicht schaffen ne Abgasleitung vernünftig zu installieren, euch die Heizkurve etc. nicht anpassen oder keinen hydraulischen Abgleich durchführen oder die Pumpe nicht einstellen. Kotzt mich wirklich an, wenn ich so ein Geheule um die paar Kröten lese.
 

Shawny88

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Nach knapp einem Monat wieder ein kurzes Update von mir.

Ich habe vor ein paar Wochen sämtliche Unterlagen vom unserem Nachbarn mit absolut identischer Abgasanlage an einer neuen WOLF-Brennwertheizung zum Vergleich bekommen. Bei unserem Nachbarn erfolgte die Abnahme der Abgasanlage/Heizung kurz nach mir.
Man sollte ja meinen bei absolut identischer Abgasanlage wo dem zuständigen bBSF auch genau die gleichen Nachweise zur Verfügung gestellt werden, sollte auch die Rechnung bzw. der Rechnungsbetrag identisch sein. Dem ist jedoch nicht so. Denn ich muss fast 100.- Euro mehr bezahlen für die identische Abnahme.

Von daher hatte ich wie angekündigt Widerspruch gegen die Rechnungen eingelegt und vor zwei Wochen auch Widerspruch gegen den Änderungsfeuerstättenbescheid eingelegt und bei der Aufsichtbehörde zunächst einmal Beschwerde bezüglich der verkürzten Frist auf 30 Tage im Änderungsfeuerstättenbescheid gegen den bBSF eingereicht.

Der bBSF hat mir lediglich den Eingang vom Widerspruch gegen den Änderungsfeuerstättenbescheid bestätigt und mir mitgeteilt, dass er den Widerspruch an die Aufsichtbehörde weitergeleitet hat. Ich meine der hat sich nicht einmal die Mühe gemacht sich damit zu beschäfftigen bzw. den zu ändern, sondern das gleich weitergegeben. Nun muss ich abwarten was da vom Bezirksamt kommt.

Ansonsten kamen von bBSF noch Mahnungen zun den Rechnungen. In der letzten Mahnung waren 6.- Euro Mahngebühren für die nicht gezahlten Kosten für den Änderungsfeuerstättenbescheid enthalten, obwohl ja Widerspruch eingelegt wurde und sich auf der Rechnung 063 für mich nicht ergibt, wer er da auch 12.- Euro Netto für den Änderungsfeuerstättenbescheid kommt. Denn wenn ich unter der in der Rechnung angegebenen Rechtsgrundlage (gemäß §6 Anlage 3 der Kehr‐ und Überprüfungsordnung vom 8.4.2013) nachschaue, steht da ein Wert von 10. Mir ist daher unklar wie man in der Rechnung von 10 auf 12 kommen kann oder warum da in der Rechnung 12 statt 10 steht.
10 AW bei einem hoheitl. Arbeitswert von 1,20 sind 12€
 

DerWom

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Hab nicht alles gelesen, aber meine Güte soviel Halbwissen. Ist eine Brennwert-Therme nicht systemzertifiziert muss eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1443 durchgeführt werden.

...

Mittlerweile mache ich das (meine Kunden kennen mich schon lange) bei Mietobjekten auch ohne Auftrag direkt mit. Selbst da kommt fast nie eine Rückfrage und wenn, dann erkläre ich das genauso und dann sagen die Leute danke Herr Shawny und alles ist gut. Und übrigens mal so nebenbei. Ihr zahlt 10k für ne Anlage (wie gesagt nicht systemzertifiert) wir müssen baurechtlich alles Abnahmen und die Verantwortung für den Bums übernehmen. Ihr glaubt nicht wie viele Anlagen ich bemängele und dann heult ihr rum wegen einer Abnahme von 150€ ?! Scheißt mal lieber die Installateure an, die es nicht schaffen ne Abgasleitung vernünftig zu installieren, euch die Heizkurve etc. nicht anpassen oder keinen hydraulischen Abgleich durchführen oder die Pumpe nicht einstellen. Kotzt mich wirklich an, wenn ich so ein Geheule um die paar Kröten lese.
Doch - leider glaube ich, wieviele Anlagen Sie bemängeln.

Im Thread stand doch gar nichts von "nicht systemzertifiziert", sondern der Bevollmächtigte hatte den entsprechenden Nachweis nicht.

Es scheint also für einen BV nicht möglich zu sein, anhand einer _Typennummer_ den Nachweis aus einer digitalen Liste abzulesen. Nein, das kann er nicht: auch dann nicht, wenn es nur 10 typische Geräte gibt, die er immer und immer wieder abnimmt.

"systemzertifiziert" - meint das nicht einfach nur ein Abgassystem, dass vom Thermenhersteller erlaubt ist ?

Trifft fast immer zu ! Wenn Sie das also "immer direkt mitmachen", dann kassieren Sie Leistungen ab, derer es in 99,9 % aller Fälle nicht bedarf. Und das bei Kunden, die "Sie schon lange kennen": Sie missbrauchen also ein Vertrauensverhältnis.

Ich kann schon verstehen, dass es Sie ankotzt, wenn man ihre Voodoo Leistungen nicht bezahlen möchte. Wenn ich mir Ihre Ausführungen so ansehen, dann werde ich wohl meine Rechnungen aus der Ecke nunmehr besser kontrollieren müssen.
 

1731

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Doch - leider glaube ich, wieviele Anlagen Sie bemängeln.

Im Thread stand doch gar nichts von "nicht systemzertifiziert", sondern der Bevollmächtigte hatte den entsprechenden Nachweis nicht.

Es scheint also für einen BV nicht möglich zu sein, anhand einer _Typennummer_ den Nachweis aus einer digitalen Liste abzulesen. Nein, das kann er nicht: auch dann nicht, wenn es nur 10 typische Geräte gibt, die er immer und immer wieder abnimmt.

"systemzertifiziert" - meint das nicht einfach nur ein Abgassystem, dass vom Thermenhersteller erlaubt ist ?

Trifft fast immer zu ! Wenn Sie das also "immer direkt mitmachen", dann kassieren Sie Leistungen ab, derer es in 99,9 % aller Fälle nicht bedarf. Und das bei Kunden, die "Sie schon lange kennen": Sie missbrauchen also ein Vertrauensverhältnis.

Ich kann schon verstehen, dass es Sie ankotzt, wenn man ihre Voodoo Leistungen nicht bezahlen möchte. Wenn ich mir Ihre Ausführungen so ansehen, dann werde ich wohl meine Rechnungen aus der Ecke nunmehr besser kontrollieren müssen.
Ich verstehe das so, dass er das dort mitmacht, wo es notwendig ist und nicht pauschal überall. Was das mit Voodoo zu haben soll verstehe wer will.

PS. Und dafür extra das alte Ding ausgepackt???
 
Thema:

Dichtigkeitprüfung der Abgasanlage

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