Das ist hier kein Jura-Forum und es gibt keine rechtsverbindliche Auskünfte. Die grundsätzliche Vorgehensweise wurde erklärt, der Rest liegt beim Kläger und seines Rechtsvertreters.
Sorry,
@tricotrac…
Sie haben uns in unserem Thema „
Der Heizungsbauer weigert sich eine funktionsfähige TOB-18 zu übergeben“ sehr gute Ratschläge gegeben und sind/waren dankbar deswegen…
Wir können aber Ihre o.g. Stellungnahme leider nicht nachvollziehen… Selbstverständlich ist dieses Forum
kein Jura solches.
Wir haben aber nicht um einen juristischen Beistand bzw. um tiefgehende juristische Ratschläge gebeten, sondern um einfache Erfahrungsinformationen, welche manche Foren-User und/oder Foren-Experten in ähnlichen Fällen -wie unser es ist- gehabt hatten.
Wir haben eindeutig geschrieben:
"
Hier gibt es diverse Meinungen. Wir denken, dass die Heizungsspezialisten dieses Forums die richtige Antwort haben."…
Also, wir haben um eine
Meinung gefragt.
Absolut keiner User hätte sich irgendwie "strafbar" gemacht, wenn er uns seine
freie Meinung über die Frage: "
Sind es 2, 4, oder 5 Gewährleitungsjahre"
?! geäußert hätte.
Für Diejenigen, welche unseres Grundgesetztes nicht mächtig sind, dürfen wir gerne erwähnen:
Grundgesetz, Artikel 5. (1) besagt:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten
"...
Also, Sie hätten einfach Ihre Meinung -wenn Sie eine hätten- äußern können. Z.B.
m.M.n. sind es 4 Jahre… Ganz einfach ohne "Gefahren"
und unnötigen Belehrungen…
Sollten wir aber Unrecht haben, so lassen wir uns gerne belehren…
Inzwischen sind wir auf eine informative, allgemein zugängliche Seite gestoßen (s. Bild)…. Die Gewährleistungsjahre sind beim VOB unterschiedlich zu BGB. Unser Vertrag ist nach BGB zu behandeln…
Wir hoffen, dass diese Bild-Informationen sehr viele User interessieren dürften…
@corsa
@heizregelung
besten Dank für Ihre freundliche Teilnahme und die an für sich sinnvollen Ratschläge.
Die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes (wir haben zum Glück noch 3 Jahre Zeit; s. Bild) ist leider bei uns besonders problematisch…
Sie stellt eine somatische, psychische und gesundheitliche Belastung dar, was bei uns nicht ohne Weiteres verkraftbar sein kann…
Wir müssen den passenden Zeitpunkt abwarten.
Auch würden wir die letzte Mängeln-Beseitigung durch nicht so leicht beauftragten Heizungshandwerker abwarten, um komplette Forderungen stellen zu können.
Versicherungsmäßig haben wir 2 Rechtschutzversicherungen. Einmal die DEVK und einmal die ARAG über unseren Eigenheimerverband Bayern e.V.
Hier in München kann man leider einen Fachanwalt nicht so leicht finden, welcher sich mit
nur den Versicherungs-Zahlungen einverstanden ist. Sie verlangen extra "gepfefferten" Gebühren…
Wenn zufällig jemand vom Forum einen Münchener oder aus dem Umland Fachanwalt für Handwerker-Sachen kennt, so bitten wir um seinen Namen sehr…
Zitat: "
auch das Fernsehen könnte an solch einem Fall interessiert sein".
Würden wir u. U. tun. Haben Sie bitte einen bestimmten Sender bzw. Sendung im Sinne ?!
Mit Grüßen