Desolate Wartung bei einer WOLF-TOB-18 mit 160L TS/TR Speicher

Diskutiere Desolate Wartung bei einer WOLF-TOB-18 mit 160L TS/TR Speicher im Wolf Forum im Bereich Heizungshersteller; @corsa Die fehlende Rechnung ist mit über 1.000 € die höchste. Je höher der Betrag, desto williger sind manche Anwälte den Fall zu übernehmen...
men7899

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@corsa

Die fehlende Rechnung ist mit über 1.000 € die höchste. Je höher der Betrag, desto williger sind manche Anwälte den Fall zu übernehmen.
Es ist auch ein hohes Alter- ( > 80 ) und Gesundheits-Problem (Herzinfarkt und 2 Krankenhaus-Aufenthalte mit 2 Operationen).
Wir haben einen Prozess eher für Sommer geplant und müssten uns "beeilen", wenn die Gewährleistung nach 2 Jahren ausläuft…
Gerne benötigen wir ein wenig mehr Zeit als andere...

Hier ist sicherlich keine echte juristische Frage, sondern eine Frage für Diejenigen, die keine Anwälte sind aber eine Erfahrung damit hatten/haben…



 

heizregelung

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Du tust mir wirklich leid!

Wir haben einen Prozess eher für Sommer geplant
Du machst seit 2022 an dem Problem rum. Jetzt ist (nach dem, was Du alles geschrieben hast hier) aus meiner Sicht allerhöchste Eisenbahn, das ganze sofort einem Anwalt zu übergeben (das hätte ich schon längst gemacht). Hast Du eine geeignete Rechtsschutzversicherung? Dann sofort zu denen und mit denen den Fall abklären. Die werden Dir dann sagen, in wie weit sie den Fall übernehmen bzw. was auf Dich zukommt.
Wenn alle Stricke reißen: auch das Fernsehen könnte an solch einem Fall interessiert sein. Falls die sich dahinterklemmen, kommt mit Sicherheit Bewegung in die Sache. Mein HB hat auch erst reagiert, als ich ihm mit rechtlichen Schritten gedroht habe. Seine Fehlerliste las sich ähnlich wie Deine.
 

Techniker 2

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Zitat: Das ist hier kein Jura-Forum und es gibt keine rechtsverbindliche Auskünfte. Die grundsätzliche Vorgehensweise wurde erklärt, der Rest liegt beim Kläger und seines Rechtsvertreters.

Vielleicht sollte dieser Fragesteller, doch mal (erst) in den... gehen.

1713000857387.jpeg



Als hier weiter den großen > Max < zu machen

1713001311282.png


Ps. Das sind immer die besonderen Kunden, die keine Firma haben möchte, und die werden als Premium Kunden auch bei den anderen Heizungen -Fachbetrieben dort so weiter gelistet....und der Gerätehersteller hat bei so etwas seine eigene Meinung wie der sich dem gegenüber Verhält..
 
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men7899

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Das ist hier kein Jura-Forum und es gibt keine rechtsverbindliche Auskünfte. Die grundsätzliche Vorgehensweise wurde erklärt, der Rest liegt beim Kläger und seines Rechtsvertreters.
Sorry, @tricotrac…
Sie haben uns in unserem Thema „Der Heizungsbauer weigert sich eine funktionsfähige TOB-18 zu übergeben“ sehr gute Ratschläge gegeben und sind/waren dankbar deswegen…
Wir können aber Ihre o.g. Stellungnahme leider nicht nachvollziehen… Selbstverständlich ist dieses Forum kein Jura solches.

Wir haben aber nicht um einen juristischen Beistand bzw. um tiefgehende juristische Ratschläge gebeten, sondern um einfache Erfahrungsinformationen, welche manche Foren-User und/oder Foren-Experten in ähnlichen Fällen -wie unser es ist- gehabt hatten.
Wir haben eindeutig geschrieben:
"Hier gibt es diverse Meinungen. Wir denken, dass die Heizungsspezialisten dieses Forums die richtige Antwort haben."…
Also, wir haben um eine Meinung gefragt.

Absolut keiner User hätte sich irgendwie "strafbar" gemacht, wenn er uns seine freie Meinung über die Frage: "Sind es 2, 4, oder 5 Gewährleitungsjahre"?! geäußert hätte.
Für Diejenigen, welche unseres Grundgesetztes nicht mächtig sind, dürfen wir gerne erwähnen:
Grundgesetz, Artikel 5. (1) besagt:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten"...

Also, Sie hätten einfach Ihre Meinung -wenn Sie eine hätten- äußern können. Z.B. m.M.n. sind es 4 Jahre… Ganz einfach ohne "Gefahren"
und unnötigen Belehrungen…
Sollten wir aber Unrecht haben, so lassen wir uns gerne belehren…

Inzwischen sind wir auf eine informative, allgemein zugängliche Seite gestoßen (s. Bild)…. Die Gewährleistungsjahre sind beim VOB unterschiedlich zu BGB. Unser Vertrag ist nach BGB zu behandeln…
Wir hoffen, dass diese Bild-Informationen sehr viele User interessieren dürften…

@corsa
@heizregelung


besten Dank für Ihre freundliche Teilnahme und die an für sich sinnvollen Ratschläge.
Die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes (wir haben zum Glück noch 3 Jahre Zeit; s. Bild) ist leider bei uns besonders problematisch…
Sie stellt eine somatische, psychische und gesundheitliche Belastung dar, was bei uns nicht ohne Weiteres verkraftbar sein kann…
Wir müssen den passenden Zeitpunkt abwarten.

Auch würden wir die letzte Mängeln-Beseitigung durch nicht so leicht beauftragten Heizungshandwerker abwarten, um komplette Forderungen stellen zu können.
Versicherungsmäßig haben wir 2 Rechtschutzversicherungen. Einmal die DEVK und einmal die ARAG über unseren Eigenheimerverband Bayern e.V.
Hier in München kann man leider einen Fachanwalt nicht so leicht finden, welcher sich mit nur den Versicherungs-Zahlungen einverstanden ist. Sie verlangen extra "gepfefferten" Gebühren…

Wenn zufällig jemand vom Forum einen Münchener oder aus dem Umland Fachanwalt für Handwerker-Sachen kennt, so bitten wir um seinen Namen sehr…

Zitat: "auch das Fernsehen könnte an solch einem Fall interessiert sein".
Würden wir u. U. tun. Haben Sie bitte einen bestimmten Sender bzw. Sendung im Sinne ?!

Mit Grüßen
 

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corsa

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Auch würden wir die letzte Mängeln-Beseitigung durch nicht so leicht beauftragten Heizungshandwerker abwarten, um komplette Forderungen stellen zu können.
Wichtig ist die zweimalige schriftliche Nachbesserungsaufforderung mit Frist, sonst kannst du nicht einfach jemand anderen beauftragen , zumindest nicht auf seine Kosten.

Wir müssen den passenden Zeitpunkt abwarten
Je länger man das vor sich herschiebt, desto unklarer werden dem Juristen die Zusammenhänge. Du bist nach erfolgter Abnahme für die Beweislast zuständig. Da fummeln dann noch 2 mal andere Firmen bei der Wartung dran herum, da kannst du Gewährleistungsansprüche auf den Brenner oder wartungsbedürftige Bauteile schonmal abhaken.

Er erzählt, dass das läppische Regiebericht und die Rechnung ausreichen, um das 38-Punkte WOLF-MUSS-Wartungsprotokoll (Bestandteil des Wartungssets) kraft seines Amtes zu ersetzen!!!
Bei anderen Herstellern reicht der Regiebericht aus (die interessiert nichtmal das Messprotokoll), obwohl es dort auch Checklisten gibt. Solange du eine Wartungsrechnung mit Arbeitsbericht hast, würde ich das erstmal nicht so ernst nehmen
 
tricotrac

tricotrac

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Also, wir haben um eine Meinung gefragt.
Und ich habe mit Beitrag # 19 dazu klar und deutlich geantwortet Punkt und Ende. Eine juristische Bauchlandung ist schon jetzt vorprogrammiert. :kopfnuss:
Den restlichen Beitrag lasse ich unkommentiert. Viel Erfolg.
 
men7899

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@tricotrac…

Damit Sie im Bilde sind und Ihren Kopf nicht aufs Brett schlagen :kopfnuss: ...
Wenn es mein kopf gemeint ist, dann ist es eher eine User-Beleidigung...

Hauptthema: Desolate Wartung bei einer WOLF-TOB-18 (siehe #1 mit 5 Fotos, #2, #3)...
Rechnung der Wartungsfirma:
"Service (inkl. Wartungsrelevanter Ersatzteile) laut Herstellervorgaben und Wartungsanleitung.
Abgasmessung. Anlage eingestellt"...
Die WOLF Herstellervorgaben und Wartungsanleitung sind 29 Seiten lang und ein Wartungsprotokoll ist ein MUSS
Siehe dazu den exellent ausführlichen Beitrag (keine 2 olala Zeilen) von @heizregelung auf #3
Es wurde unser WOLF-Wartungsset genommen, was man uns seit November 2023 zusenden/ersetzen wollte…
Wir haben weder ein Wartungsset, noch ein Abgasmessung- und ein Wartungsprotokoll bekommen !!!...

2. E-Mail
an die Wartungsfirma vom 02.04.2024 (s. auch 1. E-Mail auf #6):
"Abschließend möchten wir Sie nach dem relevanten §635 BGB zum 2. und letzten Mal bitten / auffordern:
Sie werden nach §635 BGB (Nacherfüllung) gebeten/aufgefordert binnen 3 Wochen die Mängeln ordentlich zu beseitigen,
bzw. (Zitat): "die Wartung im Rahmen der Gewährleistung nochmals fachgerecht auszuführen".
Ausgenommen ist das Wechseln des Ölfilters, welches eigentlich schon das erste Mal 2 Mal richtig durchgeführt worden war.
Zitat: "Bitte einfach die Firma sachlich, einen Kollegen zu schicken, der das Gerät auch kennt."…"

Sollte keine diesbezügliche Reaktion Ihrerseits erfolgen, werden wir den WOLF Werkskundendienst beauftragen die o.g. Arbeiten durchzuführen, was einige Wochen dauern wird…
Damit Sie im Bilde sind, was Sie danach zu zahlen haben werden, anbei die Preise, die WOLF verlangt (wurden uns im Jahre 2022 genannt). Aktuell dürften sie höher liegen:
- Auftragspauschale 119€ zzgl. MwSt.
- Stundensatz 98€ zzgl. MwSt.
- Messgerätepauschale 19€ zzgl. MwSt.
Mit Fahrkostenberechnung zusammen dürften ca. 500 € sein…
Bemerkung: Auch auf die 2. Aufforderung gibt es bis heute keine Reaktion...

Thema2: #16 (Mängeln des Heizungsbauers)…
#18:
Der Heizungsbauer wurde bei jedem Mangel mehrmals (bis zu 5 Mal) zu Beseitigung der Mängeln aufgefordert.
Seine letzte Email war vom 20.06.2022 (!!!) mit perfiden Rechtfertigungen über die Mängeln.
Seither hat keine einzige Aufforderung bzw. den Empfang der Emails und Einschreiben beantwortet !!!
Wir haben die Anklage verzögert, denn wir sammeln u.A. die Rechnungen von der Beseitigung der Mängeln...
Den restlichen Beitrag lasse ich unkommentiert... ...
Unkommentiert!?! Es wäre interessant zu "sehen", wie Sie mit dem Grundgesetz umgehen...
Aber... Diogenes: "Du kannst nicht etwas verlangen, von dem, der nichts hat" (sinngemäß)....

@corsa
Ein Teil Ihrer Ausführungen wurde schon oben erklärt (s. auch die 5 Bilder vom #1).
Demnächst melde ich mich gerne nochmals…
Ihre sachlichen Ausführungen finden wir sympathisch und hilfreich...

Beste Grüße
 
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Markustoe

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Ohne schriftliche Auskunft der RV, würde ich mich bei Dienstleistungen nicht auf 5 Jahre Gewährleistung festlegen wollen....
 
men7899

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@Markustoe

Danke für den Hinweis. Kein Problem so eine Nachfrage zu stellen... Problem ist den richtigen RA zu finden...
Aber wir hatten vor 10 Jahren einen Fall mit der Überdachung unserer zwei Flachdach-Garagen (s. Bild).
Es gab eine ausführliche Auftragsbeschreibung und auch ein Angebot des Dachdeckers…
Bei der Durchführung wurde der Auftrag und das Angebot nur in einem einzigen Punkt eingehalten!!!
Nur die glasierten grauen Dachziegeln haben gestimmt. 9 andere Punkte hat er nach seinem eigenen Gusto durchgeführt.
Wir haben zeitig die Versicherungsdeckung geholt, aber es vergingen fast 2 Jahren durch das hin und her und ein paar Mängeln-Beseitigungen
seitens des Dachdeckers.
Wir haben die Versicherung angefragt, ob die Zusicherung weiterhin Gültigkeit hat, was uns problemlos bestätigt wurde…
Wir sendeten ihm die RSV-Zusicherung und er hat freiwillig auf 5.000 € verzichtet. Das war es...

Beste Grüße
 

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Techniker 2

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So eine Festung sagt doch schon fast alles.. was für ein spezieller Kunde hier sich versteckt.

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CalibraTraum

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Neid? Das ist die höchste Form der Annerkennung.


Wenn jeder seine Arbeit richtig machen würde, gäbe es solche Themen nicht.

Ich hab aktuell auch wieder so ein Fall mit dem Auto. Liegt beim Anwalt, mittlerweile musst du so vorgehen. Gut reden ist nicht mehr…
Dem Handwerk geht es zu gut vom Betriebssicht aus gesehen, von Kundensicht aus nicht, das ist das Problem.

Wenn sie nämlich nicht genug Anfragen hätten, würden sie ordentlich Arbeiten und dadurch Werbung machen.
Heute musst du betteln und Glück haben das jemand kommt, das nutzt der Handwerker natürlich gerne aus, arbeitet schludrig zu überhöten Preisen mit dem Gedanken, der Kunde solle doch froh das es überhaupt jemand macht.
Reklamieren verboten, wenn man im Recht ist schon gar nicht.
Kein Wunder das so viele mittlerweile in deine tolle „Private Werkzeugkiste“ greifen.

Dem TE bleibt zu raten einen Anwalt aufzusuchen, schnellstmöglich.
Dieser gibt dann die Richtung vor, nur so kommst du weiter.
 
Thema:

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