samstag
Threadstarter
- Mitglied seit
- 23.06.2020
- Beiträge
- 12
Hallo zusammen,
in unserem Haus ist aktuell eine Ölheizung der Firma Buderus (BJ 1980) verbaut.
Dabei handelt es sich um eine Buderus Loganatherm 02.30/03.10A, soweit ich das richtig erkannt habe.
Wir wollen die Heizung austauschen und versuchen gerade herauszufinden, ob die Heizung von der Austauschpflicht nach EnEV betroffen ist.
Um die Art des Brenners herauszufinden bin ich also folgende Schritte gegangen:
1. Eine erste Anfrage bei der Firma Buderus selbst mit einem Foto des Typenschildes hat zu keiner klaren Antwort geführt. Der Kollege meint es handelt sich um eine Niedertemperaturheizung, kann es aber nicht garantieren.
Am Haus selbst habe ich keinen Außentemperaturfühler gefunden, was nach meinem Verständnis nicht unbedingt dafür sprechen würde...richtig?)
2. Der zuständige Kaminkehrer meinte nur, es müsste schon ein Niedertemperaturkessel sein, da er sonst kaum mehr was anderes kennt bei alten Ölheizungen. Garantieren kan er es nicht, daher leider wieder keine Aussage auf die man sich verlassen kann.
3. Ein Heizungsfachbetrieb war vor Ort und wollte sich auch nicht festlegen.
Nun eben Versuch Nummer 4 hier im Forum, Antworten auf meine Fragen zu bekommen.
Ist die verbaute Heizung eine Konstanttemperaturheizung und somit von der Austauschpflicht betroffen?
Wer kontrolliert diese Pflicht und hätte sie nicht schon längst stillgelegt werden müssen wenn sie unter die Austauschpflicht fallen sollte?!
Ich danke euch schon vorab für eure Antworten
Grüße
Tim
in unserem Haus ist aktuell eine Ölheizung der Firma Buderus (BJ 1980) verbaut.
Dabei handelt es sich um eine Buderus Loganatherm 02.30/03.10A, soweit ich das richtig erkannt habe.
Wir wollen die Heizung austauschen und versuchen gerade herauszufinden, ob die Heizung von der Austauschpflicht nach EnEV betroffen ist.
Um die Art des Brenners herauszufinden bin ich also folgende Schritte gegangen:
1. Eine erste Anfrage bei der Firma Buderus selbst mit einem Foto des Typenschildes hat zu keiner klaren Antwort geführt. Der Kollege meint es handelt sich um eine Niedertemperaturheizung, kann es aber nicht garantieren.
Am Haus selbst habe ich keinen Außentemperaturfühler gefunden, was nach meinem Verständnis nicht unbedingt dafür sprechen würde...richtig?)
2. Der zuständige Kaminkehrer meinte nur, es müsste schon ein Niedertemperaturkessel sein, da er sonst kaum mehr was anderes kennt bei alten Ölheizungen. Garantieren kan er es nicht, daher leider wieder keine Aussage auf die man sich verlassen kann.
3. Ein Heizungsfachbetrieb war vor Ort und wollte sich auch nicht festlegen.
Nun eben Versuch Nummer 4 hier im Forum, Antworten auf meine Fragen zu bekommen.
Ist die verbaute Heizung eine Konstanttemperaturheizung und somit von der Austauschpflicht betroffen?
Wer kontrolliert diese Pflicht und hätte sie nicht schon längst stillgelegt werden müssen wenn sie unter die Austauschpflicht fallen sollte?!
Ich danke euch schon vorab für eure Antworten
Grüße
Tim
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