Bestandsschutz (m)eines Kaminofens

Diskutiere Bestandsschutz (m)eines Kaminofens im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Moin zusammen, ich habe eine Frage zum Bestandsschutz unseres Kaminofens. Unser Ofen ist ein Skantherm Tano, eingebaut 2003. Laut Skantherm...

Ruetika

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Moin zusammen,

ich habe eine Frage zum Bestandsschutz unseres Kaminofens.
Unser Ofen ist ein Skantherm Tano, eingebaut 2003.
Laut Skantherm Internetseite (Altanlagenregelung, da gibt es eine Liste) und einer Aussage eines Mitarbeiters hat unser Ofen Bestandsschutz, und das zeitlich unbegrenzt.

Ich habe unserem Schornsteinfeger diese Liste mit den Altöfen von Skantherm gegeben, mit der Bitte um Prüfung. Ihn interessiert der Bestandsschutz nicht. Da unser Ofen nicht die Stufe 2 erfüllt, muss er Ende 2024 raus.

Ich versuche nun die Abgasdaten von Skantherm zu erhalten. Diese Öfen sollen bereits seit langer Zeit geringe Schadstoffwerte einhalten.

Könnte mir bitte jemand erklären, ob ich falsch liege, und den Begriff Bestandsschutz evtl. falsch verstehe.

Vielen Dank im Voraus.

Es grüßt Rüdiger
 
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akaush

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Feuerstätte, die bereits vor dem 22.03.2010 in Betrieb gegangen ist
Bereits existierende Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminofen, Kamin, Kaminbausatz, Kamineinsatz, Pelletofen oder Kachelofen können weiter betrieben werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte gemäß der ersten Stufe BImSchV eingehalten werden. Dies kann entweder durch ein Herstellerzertifikat oder eine einmalige Messung vor Ort geschehen. Spätere Wiederholungsmessungen sind nicht vorgesehen. Werden die Grenzwerte eingehalten, kann der Ofen zeitlich unbegrenzt betrieben werden.


Auf Seite 3 ist der Tano. Er erfüllt die erste Stufe.



Natürlich nur mit Holz.

 
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Ruetika

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Ganz herzlichen Dank. Diese Liste hatte ich unserem Schornsteinfeger bereits gegeben. Daraufhin erklärte er mir, dass unser Ofen nicht die Stufe 2 erfüllt, und somit nicht weiter nach dem 31.12.24 betrieben werden darf.

Noch etwas zum Ofen. Auf unserem Typenschild steht die Prüfnummer
RO-91 00 113. Diese Nr. findet sich leider nicht auf der Skantherm Liste. Außerdem hat unser Ofen 6Kw und nicht 7.
Ist das ausschlaggebend?

Gruß Rüdiger
 

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akaush

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Das Typenschild ist ausschlaggebend. Ich würde eine Mail nach Skantherm schicken. Das Problem erläutern und mal schauen was von denen kommt. Die Mailadresse ist auf dem link von Skantherm. Extra für solche Fälle.
 

Ruetika

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Super, vielen Dank für die Hilfe.
Ich werde mich wieder mit Ergebnissen melden.

Schönes Wochenende wünscht
Rüdiger
 

akaush

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Die erste Stufe der Bimschv kam 2010 erst raus für Feuerstellen unter 15kw. Vermutlich ist dann von Deinem Ofen ein neuer Prüfbericht gemacht worden damit die Stufe erfüllt wird.
 
Hausdoc

Hausdoc

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einer Aussage eines Mitarbeiters hat unser Ofen Bestandsschutz, und das zeitlich unbegrenzt.
Diese Aussage ist schlicht Nonsens
Daraufhin erklärte er mir, dass unser Ofen nicht die Stufe 2 erfüllt, und somit nicht weiter nach dem 31.12.24 betrieben werden darf.
Da hat der Kaminkehrer leider Recht.

Daran ist ein namhafter Ofenhersteller in der Oberpfalz zugrunde gegangen - weil alle neuen Öfen nur die 1. Stufe erreichten.

Das wird definitiv ein neuer Ofen.
 

akaush

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akaush

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Nur wenn sie die Grenzwerte nicht einhalten. Mit der ersten Stufe tun sie dies aber.

Wo ist denn @Dr Schorni …. der könnte bestimmt für Klarheit sorgen.
 
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Ruetika

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Tja, das ist sehr Interessant. Ich bin gespannt auf die Werte, die mir Skantherm hoffentlich schickt.
Skantherm hat schon vor 2007 damit geworben, dass die meisten ihrer Öfen seit Jahren unter 100mg/m³ Feinstaubgrenzwert liegen.
 
Hausdoc

Hausdoc

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Tja, das ist sehr Interessant. Ich bin gespannt auf die Werte, die mir Skantherm hoffentlich schickt.
Der Ofen müsste ein Typenschild haben. Das müsste bereits damals eine CE Kennzeichnung haben. Ohne diese Kennzeichnung dürfte der Ofen grundsätzlich nicht in Betrieb genommen werden.
Einem richtigen Typenschild wär auch die entsprechende Einstufung der Abgase zu entnehmen. All dies fehlt bei deinem Aufkleber.

Was spuckt denn der Feuerstättenbescheid von Inbetriebnahmezeitpunkt aus?
 

akaush

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Wenn Du von Skantherm solch eine Bescheinigung bekommst passt alles.
 

Ruetika

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Hallo zusammen,

Also, an unserem Ofen befindet sich kein weiteres Schild.
Einen Feuerstättenbescheid kann ich nicht finden, bzw. habe ich nicht.

Auf einem so bezeichneten "Vordruck für Feuerungsanlagen" ist ein Haken bei
Verwendbarkeitsnachweis Ü-Zeichen

Ich hoffe, Skantherm schickt mir die benötigten Daten.
Wenn nicht, oder die Daten passen nicht, sieht es wohl schlecht aus.

Vielen Dank für Eure Mühe.

Gruß Rüdiger
 

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Ganz herzlichen Dank. Diese Liste hatte ich unserem Schornsteinfeger bereits gegeben. Daraufhin erklärte er mir, dass unser Ofen nicht die Stufe 2 erfüllt, und somit nicht weiter nach dem 31.12.24 betrieben werden darf.
Da irrt er gewaltig, wenn dein Ofen Stufe 1 erfüllt, ist alles gut.
 

akaush

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Auch eine Messung vor Ort wäre ja noch möglich.
 

1731

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Für was Geld ausgeben? Der Ofen muss nicht getauscht werden, höchstens der Schornsteinfeger.
 

akaush

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Nur für den Fall das er von Skantherm keine Bescheinigung bekommt.
 

Ruetika

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Für was Geld ausgeben? Der Ofen muss nicht getauscht werden, höchstens der Schornsteinfeger.
Wenn das ginge, würde ich es tun. Ich kann natürlich für sämtliche Arbeiten frei wählen, aber letztendlich ist der Bezirksschornsteinfeger immer die letzte Instanz. Er kontrolliert weiterhin und muss seinen Segen erteilen. Wenn das kein Monopol ist.
 
cephalopod

cephalopod

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Wenn das ginge, würde ich es tun. Ich kann natürlich für sämtliche Arbeiten frei wählen, aber letztendlich ist der Bezirksschornsteinfeger immer die letzte Instanz. Er kontrolliert weiterhin und muss seinen Segen erteilen. Wenn das kein Monopol ist.
Die Einhaltung des BImSchG ist nun mal eine hoheitliche Aufgabe, wie soll das denn im freien Wettbewerb funktionieren?
Und das Gesetz ist für alle gleich.
 
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