marga
Threadstarter
- Mitglied seit
- 14.12.2009
- Beiträge
- 22
Hallo zusammen,
ich habe schon in 2021 unsere neue Pelettheizmung als Austausch für die alte Ölheizung geplant.
Es hat sich alle verzögert, Antragstellung in 3/22 erfolgt mit Bewilligungszeitraum vom 5/22 bis 5/24 erhalten.
Geplant war eine ETA PU 15 Pellet Unit mit 15 KW, die war damals förderfähig.
Nun hat mein Installateur mich verunsichert und gesagt, die wäre nicht mehr förderfähig.
Nach meinem Wissen, müsste ich aber nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Mindestvorraussetzungen erfüllen?
Stimmt das?
Und hat jemand diese Anforderung eventuell abgespeichert oder einen link für mich??
Ich habe das blöderweise nicht gemacht und jetzt schon 2 Stunden auf der BAFA Seite gesucht und nicht gefunden, was zum Zeitpunkt der Antragstellung/Zusage gültig war!
Was würde passieren, wenn ich jetzt einen Kessel mit verbessertem Filter einbaue? Was ja eigentlich gut wäre!
Wenn der nicht in der Liste steht, verliere ich die Förderzusage?
marga
ich habe schon in 2021 unsere neue Pelettheizmung als Austausch für die alte Ölheizung geplant.
Es hat sich alle verzögert, Antragstellung in 3/22 erfolgt mit Bewilligungszeitraum vom 5/22 bis 5/24 erhalten.
Geplant war eine ETA PU 15 Pellet Unit mit 15 KW, die war damals förderfähig.
Nun hat mein Installateur mich verunsichert und gesagt, die wäre nicht mehr förderfähig.
Nach meinem Wissen, müsste ich aber nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Mindestvorraussetzungen erfüllen?
Stimmt das?
Und hat jemand diese Anforderung eventuell abgespeichert oder einen link für mich??
Ich habe das blöderweise nicht gemacht und jetzt schon 2 Stunden auf der BAFA Seite gesucht und nicht gefunden, was zum Zeitpunkt der Antragstellung/Zusage gültig war!
Was würde passieren, wenn ich jetzt einen Kessel mit verbessertem Filter einbaue? Was ja eigentlich gut wäre!
Wenn der nicht in der Liste steht, verliere ich die Förderzusage?
marga