lexazumb
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- 20.09.2023
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Situationsbeschreibung:
Unsere Gasheizung wurde 2009 eingebaut und soll durch eine WP ersetzt werden.
Wir haben im Nov.2022 eine Weißhaupt WP bestellt.
Gleichzeitig einen Förderantrag bei der BAFA gestellt.
Dieser Fördeantrag wurde inzwischen mit 25% Förderbetrag beschieden.
Die WP ist bis jetzt noch nicht geliefert worden und soll nach Auskunft des Heizungsinst.
bestenfalls im März 2024 installiert werden.
Da ja offensichtlich ab 01.01.2024 neue , für uns vermeintlich günstigere, Förderrichtlinien gelten
(30% Grundförderung + 20% Beschleunigungsförderung), ergeben sich die folgenden Fragen:
1. Kann man den BAFA-Bescheid stornieren?
2. Nach welcher Zeit kann man einen neuen Antrag für das gleiche Projekt bei der BAFA stellen?
3. Muss diesem Antrag ein neues Angebot (Datum aus 2024) hinterlegt sein.
Unsere Gasheizung wurde 2009 eingebaut und soll durch eine WP ersetzt werden.
Wir haben im Nov.2022 eine Weißhaupt WP bestellt.
Gleichzeitig einen Förderantrag bei der BAFA gestellt.
Dieser Fördeantrag wurde inzwischen mit 25% Förderbetrag beschieden.
Die WP ist bis jetzt noch nicht geliefert worden und soll nach Auskunft des Heizungsinst.
bestenfalls im März 2024 installiert werden.
Da ja offensichtlich ab 01.01.2024 neue , für uns vermeintlich günstigere, Förderrichtlinien gelten
(30% Grundförderung + 20% Beschleunigungsförderung), ergeben sich die folgenden Fragen:
1. Kann man den BAFA-Bescheid stornieren?
2. Nach welcher Zeit kann man einen neuen Antrag für das gleiche Projekt bei der BAFA stellen?
3. Muss diesem Antrag ein neues Angebot (Datum aus 2024) hinterlegt sein.