Selbstverständlich darf ich meine Heizungsanlage selbst einbauen oder erneuern einschl. der Gasleitung ab Übergabepunkt. Aber: Die Gasinstallation muss von einem anerkannten SHK-Betrieb abgenommen werden. Die entsprechende Bescheinigung stellt der für den Schornsteinfeger aus, der die Heizung und die Abgasanlage im Ganzen nochmal überprüft bzw. abnimmt und eine Rechnung schreibt.
Du bist schwer auf dem Holzweg :
Mal so als Gedankenanstoß : Anforderungen an die Prüfung von Flüssiggasanlagen
Schon vor der ersten Inbetriebnahme sind Flüssiggasanlagen, bestehend aus
Gasflaschen oder
Flüssiggastanks und
Schlauch- oder Rohrleitungen, intensiven Kontrollen zu unterziehen. Diese sollen das Gefahrenpotenzial bei der Lagerung des leicht entzündlichen Brennstoffs minimieren und eine sichere Verwendung gewährleisten. Die wichtigsten Anforderungen dazu finden sich in der aktuell gültigen TRF - den technischen Regeln Flüssiggas-.
Erfüllen Anlagen die Vorgaben der TRF nicht,
ist deren Inbetriebnahme verboten.
Grundsätzlich ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen. Dabei untersuchen
zugelassene Personen die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Anlage. Sie Führen mehrere Prüfungen durch und dokumentieren die Ergebnisse in einem Protokoll. Erforderlich sind diese Arbeiten auch :
nach Änderungen an der Gasanlage
im Anschluss an wesentliche Instandsetzungsarbeiten
nach Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr.
Prüfen dürfen : 1) Fachbetriebe und Sachkundige nach TRF ; 2) Befähigte Personen mit besonderem Fachwissen und hoher Sachkunde. Dazu gehören technische Angestellte von Flüssiggasanbieter ; Prüfunternehmen und Heizungsbauer.
3) Mitarbeiter einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) . Dabei handelt es sich um spezielle Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA.
Dazu gehört auch : Inbetriebnahme einer
neuen oder
geänderten Flüssiggasanlage. Nachzulesen in der TRF !
Also mache wie du es willst, aber berufe dich im Schadensfall nicht darauf, du hättest es nicht gewusst.