Wolf GU-2EK-18-S Ohne Funktion Fehler 8 Abgasklappe

Diskutiere Wolf GU-2EK-18-S Ohne Funktion Fehler 8 Abgasklappe im Wolf Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo liebe Foristi. Ich habe hier ein Problem mit der oben genannten Therme. Sie ist innerhalb des Hauses ein paar Meter umgezogen und ist jetzt...

Vtwelder

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Hallo liebe Foristi. Ich habe hier ein Problem mit der oben genannten Therme. Sie ist innerhalb des Hauses ein paar Meter umgezogen und ist jetzt nicht wieder zum Laufen zu bringen. Egal ob auf Heizbetetrieb oder Warmwasser, nach ein paar Sekunden erscheint immer Fehlercode 8. Ohne das es je zur Flammbildung kam, man hört auch keine Zündversuche. Die Anlage hat aber keine Abgasklappe. Wie in der Betriebsanleitung beschrieben ist zwischen den Kontakten der Abgasklappe auch eine Brücke montiert. War schon immer so, würde auch nicht verändert oder umgebaut.

Gibt es noch einen anderen Fehler, der Fehlercode 8 verursacht?

Danke und verzweifelte Grüße.
 
tricotrac

tricotrac

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Sie ist innerhalb des Hauses ein paar Meter umgezogen und ist jetzt nicht wieder zum Laufen zu bringen.
Den Fachmann aktivieren, der den Umbau durchgeführt hat. Er hat ein betriebs- und funktionsfähiges Gasgerät zu übergeben.
 
Hinnerk

Hinnerk

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Hast du den "Umzug" der Therme selbst vorgenommen? Ansonsten kann ich mir deine Frage hier im Forum nicht erklären. Wenn ein Heizungsfachmann den Umbau vorgenommen hat würde ich den aus dem Bett klingeln oder ihn spätestens morgen zum Arbeitsbeginn herzitieren.
(Gashahn auf?)
 
tricotrac

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, 50 mbar Solldruck (Flüssiggasanlage) am Eingang des Gasregler (Sigma 845) liegen an.
Woher weiß du das ? Ist da ein Manometer installiert ? Dir ist bekannt das die Fachbetriebspflicht auch für Flüssiggasgeräte gilt ? Wer hat die geänderte Gasleitung auf Dichtigkeit geprüft und bescheinigt ? Do It Yourself (DIY) hier der garantiert falsche Weg und sorgt für einen erloschenen Versicherungsschutz im Schadensfall.
 
djdeejay

djdeejay

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Ich hatte bei der Erstinbetriebnahme ähnliche Probleme, welche in dem Falle meiner Anlage duch ein fom Fachmann fehlerhaft verbautes Frischluft/Abluftrohr hervorgerufen wurden. Das HG hat neben Frischluft auch seine Abgase gezogen, zudem lief dann irgendwann als es kälter wurde auch Kondensat in den Inneraum der Therme.
Eventuell hast Du beim Umzug das Rohr falsch angeschlossen ?
 
Hinnerk

Hinnerk

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Wenn du eine Flüssiggasanlage hast dann hast du wahrsch auch eine längere Gasleitung als bei Erdagas im Haus. Und da du mit deiner Heizung im Haus umgezogen bist muss nun erst einmal die Gasleitung gründlich entlüftet werden. Ansonsten will die Heizung zünden was nicht geht da Luft nicht brennt. ;) Das Gerät schaltet aus. Dieses Spiel kannst du je nach Länge der Gasleitung 20 mal oder mehr wiederholen ohne dass die Heizung anspringt.
Also, Gasleitung entlüften sofern noch nicht geschehen.
 
tricotrac

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Und da du mit deiner Heizung im Haus umgezogen bist muss nun erst einmal die Gasleitung gründlich entlüftet werden.
Bastelanleitungen für Gasanlagen ??? Hier besteht Fachbetriebspflicht !!! Wer hat die Flüssiggasleitung geändert ? Wer hat das Gasgerät an die neue Stelle umgehängt ? Wer hat die geänderte Gasleitung nach den gültigen technischen Regeln Flüssiggas (TRF) auf Dichtigkeit geprüft und diese bescheinigt ?

Dieses Spiel kannst du je nach Länge der Gasleitung 20 mal oder mehr wiederholen ohne dass die Heizung anspringt
Nein, auch das Einlassen des Gases liegt beim Fachmann. Dieser weiß, wie eine Gasleitung ordnungsgemäß entlüftet wird. Mit deiner Anleitung hier sorgst du nur für Gefahr für Leib und Leben !
 
Hinnerk

Hinnerk

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Selbstverständlich darf ich meine Heizungsanlage selbst einbauen oder erneuern einschl. der Gasleitung ab Übergabepunkt. Aber: Die Gasinstallation muss von einem anerkannten SHK-Betrieb abgenommen werden. Die entsprechende Bescheinigung stellt der für den Schornsteinfeger aus, der die Heizung und die Abgasanlage im Ganzen nochmal überprüft bzw. abnimmt und eine Rechnung schreibt. ;)

Da in der Tat an der Gasleitung nicht von Laien herumexperimentiert werden sollte empfehle ich Selbermachern je nach handwerklichem Geschick die Installation bis auf die Gasinstallation selbst vorzunehmen und diese dem Fachmann ohne Produkthaftung für die selbst angeschlossenen Geräte zu übertragen.

Im übrigen sollte mein Tipp nicht als Tipp zum Selbermachen dienen sondern einzig einen möglichen Grund für das Nichtanspringen der Heizung aufzeigen.

Ich will die Gefahr mit dem Gas bestimmt nicht herunterspielen. Aber hast du mal an die abertausenden von Wohnmobilisten und Wohnwagenbesitzern gedacht, die wohl alle irgendwann an ihrer Gasanlage herumwursteln? Mal wird eine Therme eingebaut, ein Abzweiger im Gaskasten für einen Außengrill montiert, ein Heizstrahler angeschlossen oder sonstwas ...
Und wer sagt da etwas? Diese Arbeiten sind nicht weniger gefährlich als das Arbeiten an der häuslichen Gasanlage. Und trotzdem wird da die zweijährige Gasprüfung lediglich empfohlen. Der TÜV verlangt hierüber keinen Nachweis und trägt auch im TÜV-Bericht keinen Mangel ein. Unseren letzten Wohnwagen hatte wir 25 Jahre. Nicht einmal hat der TÜV nach der Gasprüfung gefragt.
 
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tricotrac

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Selbstverständlich darf ich meine Heizungsanlage selbst einbauen oder erneuern einschl. der Gasleitung ab Übergabepunkt. Aber: Die Gasinstallation muss von einem anerkannten SHK-Betrieb abgenommen werden. Die entsprechende Bescheinigung stellt der für den Schornsteinfeger aus, der die Heizung und die Abgasanlage im Ganzen nochmal überprüft bzw. abnimmt und eine Rechnung schreibt. ;)
Du bist schwer auf dem Holzweg :

Mal so als Gedankenanstoß : Anforderungen an die Prüfung von Flüssiggasanlagen

Schon vor der ersten Inbetriebnahme sind Flüssiggasanlagen, bestehend aus Gasflaschen oder Flüssiggastanks und Schlauch- oder Rohrleitungen, intensiven Kontrollen zu unterziehen. Diese sollen das Gefahrenpotenzial bei der Lagerung des leicht entzündlichen Brennstoffs minimieren und eine sichere Verwendung gewährleisten. Die wichtigsten Anforderungen dazu finden sich in der aktuell gültigen TRF - den technischen Regeln Flüssiggas-. Erfüllen Anlagen die Vorgaben der TRF nicht, ist deren Inbetriebnahme verboten.
Grundsätzlich ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen. Dabei untersuchen zugelassene Personen die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Anlage. Sie Führen mehrere Prüfungen durch und dokumentieren die Ergebnisse in einem Protokoll. Erforderlich sind diese Arbeiten auch :

nach Änderungen an der Gasanlage
im Anschluss an wesentliche Instandsetzungsarbeiten
nach Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr.

Prüfen dürfen : 1) Fachbetriebe und Sachkundige nach TRF ; 2) Befähigte Personen mit besonderem Fachwissen und hoher Sachkunde. Dazu gehören technische Angestellte von Flüssiggasanbieter ; Prüfunternehmen und Heizungsbauer.
3) Mitarbeiter einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) . Dabei handelt es sich um spezielle Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA.

Dazu gehört auch : Inbetriebnahme einer neuen oder geänderten Flüssiggasanlage. Nachzulesen in der TRF !

Also mache wie du es willst, aber berufe dich im Schadensfall nicht darauf, du hättest es nicht gewusst.
 
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Hinnerk

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Du hast recht Hausdoc. Ich habe mich gerade bei unserem Schorni erkundigt. Wie der mir sagt ist das in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Bei uns in Niedersachsen war das vor 20 Jahren (als wir selber bauten und ich die komplette Heizungsanlage installierte) anders geregelt. Jetzt ist es so, dass der SHK-ler lediglich eine Fertigstellung der Anlage dem Schorni übermittelt und der dann die Anlage und die Abgasführung auf Betriebssicherheit überprüft. Hat der Anlagenbetreiber die Heizung selbst installiert bzw. erneuert ist er verpflichtet, dies seinem Schorni mitzuteilen.
Anders sieht es aus, wenn staatl. Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen. Da ist eine Fachunternehmererklärung vorzuweisen, die besagt, dass der Einbau ordnungsgemäß erfolgt ist.

 
tricotrac

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Jetzt ist es so, dass der SHK-ler lediglich eine Fertigstellung der Anlage dem Schorni übermittelt und der dann die Anlage und die Abgasführung auf Betriebssicherheit überprüft
Auch nicht ganz richtig. Den Schorni interessiert nur das Gasgerät und dessen Abgasführung. Mit der restlichen Gebäudeinstallation einschließlich der Flüssiggaslagerstätte und deren Rohrleitung hat der schwarze Mann nichts am Hut. Wer berechnet und verlegt die sanitäre Installation nach den technischen Regeln Wasser-Installation (TRWI) ? Wer macht die Anmeldung beim Wasserversorger ? Auch hier gilt eine Fachbetriebspflicht.
 
tricotrac

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Aber hast du mal an die abertausenden von Wohnmobilisten und Wohnwagenbesitzern gedacht, die wohl alle irgendwann an ihrer Gasanlage herumwursteln? Mal wird eine Therme eingebaut, ein Abzweiger im Gaskasten für einen Außengrill montiert, ein Heizstrahler angeschlossen oder sonstwas ...
Und wer sagt da etwas? Diese Arbeiten sind nicht weniger gefährlich als das Arbeiten an der häuslichen Gasanlage. Und trotzdem wird da die zweijährige Gasprüfung lediglich empfohlen. Der TÜV verlangt hierüber keinen Nachweis und trägt auch im TÜV-Bericht keinen Mangel ein. Unseren letzten Wohnwagen hatte wir 25 Jahre. Nicht einmal hat der TÜV nach der Gasprüfung gefragt.
Deshalb passieren 90 Prozent aller Gasunfälle in Deutschland mit Flüssiggas und nicht mit Erdgas !
Außerdem haben Wohnmobilisten und Wohnwagenbesitzer auch nichts an ihren Gasanlagen herum zu wursteln. Aber von denen steht ja auch täglich einer in der Zeitung.

MERKE : Nur weil man etwas kann, heißt das noch lange nicht, dass man es auch darf !
 
Defrost

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Deshalb passieren 90 Prozent aller Gasunfälle in Deutschland mit Flüssiggas und nicht mit Erdgas !
Außerdem haben Wohnmobilisten und Wohnwagenbesitzer auch nichts an ihren Gasanlagen herum zu wursteln. Aber von denen steht ja auch täglich einer in der Zeitung.

MERKE : Nur weil man etwas kann, heißt das noch lange nicht, dass man es auch darf !
In unserer Zeitung steht nie was von Wohnwagen die Explodiert sind, auch auf unserem hiesigen Campingplatz gab es noch keine Explosion.
 
Hinnerk

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In unserer Zeitung steht nie was von Wohnwagen die Explodiert sind, auch auf unserem hiesigen Campingplatz gab es noch keine Explosion.
Derartiges passiert auch prozentual gesehen äußerst selten. Und dabei wurden derartige "Unfälle" nicht selten absichtlich herbeigeführt.
 
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Hinnerk

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@ tricotrac und andere Interessierte:

So wie ich mich aktuell über die z.T. geltende Rechtslage informiert habe solltest auch du dies tun tricotrac. Meine folgenden Ausführungen beziehen sich auf eine mit Erdgas betriebene Heizung eines selbst bewohnten Wohnhauses.

Also: Jeder Häuslebauer kann seine Gasheizung selbst installieren oder eine alte Anlage gegen eine neue austauschen und in Betrieb nehmen. Da gibt es keine Fachbetriebspflicht wie in Foren wie diesem gern von „Fachleuten“ versucht wird zu suggerieren. Auch ich habe das lange Zeit nicht gewusst. Die Fachbetriebspflicht greift nur bei Neuanlagen, bei denen staatliche Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden sollen und bei Arbeiten an der Versorgungsleitung des Versorgungsunternehmens (Hauseinführung). Dafür ist ein Kooperationsvertrag des SHKler mit dem Versorgungsunternehmen vor Ort erforderlich. Aber darum geht es hier ja gar nicht.

Wie bereits gesagt überprüft der Schornsteinfeger nach Fertigstellung bzw. Erneuerung der Anlage deren Betriebssicherheit mit dem Hauptaugenmerk auf eine sichere Abgasführung. Wer die Heizung eingebaut hat interessiert ihn nicht (mehr). Das war bei meiner ersten in Eigenregie vorgenommenen Heizungserneuerung mit einem Brennwertgerät im Jahr 1987 anders. Da musste ich sogar eine Baugenehmigung beantragen, weil ich eine Kunststoff-Abgasleitung im vorhandenen Schornstein verlegte. Brennwerttechnik war damals noch Pionierarbeit und wurde bei den Bezirksschornsteinfegermeistern höchst argwöhnisch beäugt.

Wenn du da jetzt anderer Meinung bist solltest du hier nicht irgendwelche Behauptungen streuen sondern dies sicher belegen können. Ich erwarte da die Nennung einer entsprechenden Gesetzgebung.

Ich will damit keineswegs jeden Hobbybastler ermuntern an seiner Gasanlage herumzubasteln. Arbeiten daran sollten bei Unsicherheit lieber dem Fachmann überlassen bleiben. Trotzdem sollten wir hier bei der Wahrheit bleiben.

Ach so, du hast dich ja auch zu den Basteleien an den Gasanlagen in Wohnmobilen, Wohnwagen und heimischen Flüssiggasanlagen (Gasgrills, Heizgeräten) geäußert. Auch da darf Jeder Wohnwagenbesitzer an seiner Gasanlage herumbasteln wie er will. Und die Gasprüfung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der TÜV fragt da auch nicht nach. Einzig bei Wohnmobilen besteht die Pflicht. Nicht das da jemand eine Gasleitung am Auspuffrohr befestigt. :eek:
 
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tricotrac

tricotrac

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So wie ich mich aktuell über die z.T. geltende Rechtslage informiert habe solltest auch du dies tun tricotrac
Ich denke, das bin ich ausreichend.

Meine folgenden Ausführungen beziehen sich auf eine mit Erdgas betriebene Heizung eines selbst bewohnten Wohnhauses.
Schaue in den § 49 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ! Dort ist alles weitere geregelt ! Siehe § 13 der Niederdruck Anschluss Verordnung (NADV) ; § 12 - 2 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser (AVB WasserV) und § 13 der Niederspannungs Anschluss Verordnung( NAV)
Damit ist die Fachbetriebspflicht für die drei Gewerke Gas- ; Wasser- und Elektroinstallation klar und eindeutig erklärt.
-
 

Vtwelder

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Liebe Foristi, vielen Dank für die Hinweise, in jede Richtung. Ich wollte keinen Roman aus der Frage machen aber: Ausdrücklich geht es hier nicht um DIY Gasinstallation und dazu möchte ich auch niemanden ermutigen! Es ist nunmal aber so das man in einer Region in der sehr viel neu gebaut wird teilweise riesen Probleme hat einen Fachbetrieb zu finden, der in einem Altbau Arbeiten erledigt, für die bedingt durch andere Bauarbeiten nur ein kleines Zeitfenster zur Verfügung steht. Da ist man dann froh, wenn man jemanden findet, der zum Wunschzeitpunkt die Mindestarbeiten an der Gasleitung/Inbetriebnahme durchführt. Aus Gründen des Alters der Anlage, nicht Vertrieb dieses Herstellers durch den Betrieb und nach Prüfung der Basics habe ich volles Verständnis, wenn man dann dazu rät mal über eine neue Therme nachzudenken. Insbesondere dann wenn es ggf. so aussieht als ob ein Steuerungsdefekt die mögliche Ursache sein könnte. Abgesehen davon ist das bei der Witterung kein absoluter Notfall.

Ich möchte daher meine Frage nochmal präzisieren: Kennt jemand eine Ursache/Randbedingung die dazu führt, dass die Therme den genannten (Pseudo)Fehler ausgibt, dieser aber ausgeschlossen werden kann, da keine Abgasklappe vorhanden und dieser Eingang entsprechend gebrückt ist.

Der Fehler tritt auf ohne das/bevor die Therme die Magnetventile im Gasregler öffnet und Zündversuche unternimmt. Dennoch ist sichergestellt/geprüft das Gas da ist, auch ohne Luftbeimengung, der Solldruck passt etc. Auch kann es keine Probleme mit dem angesprochenen Frischluftrohr oder Kondensat geben, es ist ein raumluftabhängiges Gerät. Daher dürfte außer einer defekten Steuerung oder irgendeinem Eingangssignal/Sensorwert (so viele sind ja nicht dran) der den Fehlercode 8 als Pseudofehler hervorruft nicht so viel in Frage kommen.
 
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