Heiztechnik-DAU
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- 15.02.2016
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Hallo zusammen,
zählen die Geräte (Caloric 5) nur dann, wenn man heizt? Auch wenn der Drehknopf auf null steht? Grund meiner Frage ist: Mein Mieter wohnt in einem Mehrfamilienhaus und hatte in der letzten Heizperiode exorbitant hohe Heizkosten, die er sich nicht erklären kann. (Das Ablesesystem hat sich von Verdunstungsröhrchen auf elektronische Heizkostenverteiler geändert.)
Laut Ablesung hat er ganz besonders viele Einheiten in seinem Minibad, was er sich gar nicht erklären kann. Da sich noch weitere Personen über den hohen Verbrauch gewundert haben, hat der Hausverwalter bei der Heizungsfirma nachgefragt. Die Überprüfung hat nichts ergeben, aber eine Einzelüberprüfung eines Gerätes würde 200 Euro kosten, die man in einem Fehlerfall erstattet bekommt.
Im Internet habe ich gelesen, dass die Heizung dann anspringt, wenn die Temperaturdifferenz zwischen Heizkörper und Raumluft 4 Grad betrifft. Wo sind die beiden Fühler?
Meine Fragen:
Wie zählen die Zähler?
Springt die Heizung auch dann an, wenn durch eine Dauerlüftung ständig kalte Luft rein kommt?
Springt die Heizung auch dann an, wenn das Minibad durch einen Duschvorgang vom heißen Wasser aufheizt? Denn der Handtuchheizkörper ist genau gegenüber dem Duschkopf und unterhalb des Lukenfensters angebracht.
Wer muss die Kosten der Überprüfung zahlen? Im Fall einer korrekten Funktionsweise, könnte man die Kosten auf den Mieter umlegen, oder?
Wie ist denn da die Sachlage?
Wer kennt sich aus?
Würde mich über Antworten sehr freue und bedanke mich.
zählen die Geräte (Caloric 5) nur dann, wenn man heizt? Auch wenn der Drehknopf auf null steht? Grund meiner Frage ist: Mein Mieter wohnt in einem Mehrfamilienhaus und hatte in der letzten Heizperiode exorbitant hohe Heizkosten, die er sich nicht erklären kann. (Das Ablesesystem hat sich von Verdunstungsröhrchen auf elektronische Heizkostenverteiler geändert.)
Laut Ablesung hat er ganz besonders viele Einheiten in seinem Minibad, was er sich gar nicht erklären kann. Da sich noch weitere Personen über den hohen Verbrauch gewundert haben, hat der Hausverwalter bei der Heizungsfirma nachgefragt. Die Überprüfung hat nichts ergeben, aber eine Einzelüberprüfung eines Gerätes würde 200 Euro kosten, die man in einem Fehlerfall erstattet bekommt.
Im Internet habe ich gelesen, dass die Heizung dann anspringt, wenn die Temperaturdifferenz zwischen Heizkörper und Raumluft 4 Grad betrifft. Wo sind die beiden Fühler?
Meine Fragen:
Wie zählen die Zähler?
Springt die Heizung auch dann an, wenn durch eine Dauerlüftung ständig kalte Luft rein kommt?
Springt die Heizung auch dann an, wenn das Minibad durch einen Duschvorgang vom heißen Wasser aufheizt? Denn der Handtuchheizkörper ist genau gegenüber dem Duschkopf und unterhalb des Lukenfensters angebracht.
Wer muss die Kosten der Überprüfung zahlen? Im Fall einer korrekten Funktionsweise, könnte man die Kosten auf den Mieter umlegen, oder?
Wie ist denn da die Sachlage?
Wer kennt sich aus?
Würde mich über Antworten sehr freue und bedanke mich.