Kannst du nicht lesen ? Ich habe geschrieben, das ich mit abstimme. Nicht, das ich die Petition eröffnen will.
Da suche dir mal schnell einen anderen Vorturner für.
mach mal, kannst Dir aber auch sparen, Zeitverschwendung
Zuvor werde aber immer erst mal eine Frist zu Umsetzung gesetzt werden. Nur wer sich erneut weigere, habe überhaupt mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Immobilien mit maximal zwei Wohnungen, wo der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt (§ 73 GEG)
Doch es gibt Ausnahmen. Ausgeschlossen von der Pflicht sind Niedertemperaturheizkessel und Brennwertkessel (§ 72 GEG).
Das Heizungsgesetz schreibt einen 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien bei neuen Anlagen vor. Droht tatsächlich eine hohe Geldstrafe, wenn man das ignoriert?
www.berliner-zeitung.de
Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Wie die Kontrollen ablaufen und welche Strafen drohen.
www.morgenpost.de
Die EU will mit einer neuen Richtlinie die Auflagen für eine neue Heizung massiv verschärfen. Was das für Hausbesitzer bedeutet, lesen Sie hier.
www.otz.de
Zulässig bleiben Stromdirektheizungen ohne jede zusätzliche Anforderung
in drei Fällen
beim Austausch bereits bestehender einzelner Einzelraum-Stromdirektheizungen,
§ 71d Abs. 3 GEG-E,
in einem Gebäude, in dem ein dezentrales Heizungssystem zur Beheizung von
Gebäudezonen mit einer Raumhöhe von mehr als 4 Meter eingebaut oder aufgestellt
wird, oder
in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen,20 von denen der Eigentümer
eine Wohnung selbst bewohnt.
Zusätzlich muss im Fall des § 71 Abs. 3 Nr. 6 GEG-E die thermische
Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast des von der Wärmepumpen-
Hybridheizung vorsorgten Gebäudes oder Gebäudeteils betragen. Diese Regelung soll zu
einer Vereinfachung im Falle des § 71 Abs. 3 Nr. 6 GEG-E führen. Durch die Vorgabe einer
thermischen Leistung der Wärmepumpe von mindestens 30 Prozent der Heizlast des
versorgten Gebäudes soll ein mindestens 65-prozentiger Deckungsanteil der Wärmepumpe
erreicht werden.26
Auch bei einer Hybridheizung muss der Betreiber trotz der Erfüllungsvermutung des § 71
Abs. 3 S. 1 Nr. 6 GEG-E sicherstellen, dass die Anforderungen an die Belieferung des
jeweiligen Brennstoffs aus § 71f Abs. 2- 4 bzw. § 71g Abs. 3 Nr. 2 GEG-E für den „Nicht-
Wärmepumpen-Anteil“ eingehalten werden.
Wer sich einen Heizkessel einbauen lässt, der Biomethan verbrennt, muss die Rechnungen über Bezug von Biomethan fünf Jahre aufbewahren und sie zudem bei der jährlichen Überprüfung der Anlage durch den Schornsteinfeger vorlegen.
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