Vorgaben für Ölheizung ab 2024

Diskutiere Vorgaben für Ölheizung ab 2024 im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Es ist schon erstaunlich was aus meinen 2 Fragen gemacht wurde, leider muss ich sagen das die Antworten größtenteils nichts mit meinen Fragen zu...

gemö58

Threadstarter
Mitglied seit
27.03.2022
Beiträge
90
Es ist schon erstaunlich was aus meinen 2 Fragen gemacht wurde, leider muss ich sagen das die Antworten größtenteils nichts mit meinen Fragen zu tun haben. Schade.
Gruß
gemö
 

1731

Experte
Mitglied seit
05.02.2022
Beiträge
1.591
Erstaunlicher ist, das ständig einer diese Frage stellt, dabei ist das Gesetz doch noch garnicht endgültig durch und fertig.
 

Georg Hendrich

Experte
Mitglied seit
03.03.2021
Beiträge
779
Hallo, welche Vorgaben müssen erfüllt werden wenn ich ab 2024 eine Ölheizung einbauen lassen würde?
Der Gesetzestext ist mittlerweile zugänglich --- kolobezka hatte Ihn dankeswerter-weise ge-postet:



Dort steht u.a.:

"§ 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage (1)
(1) Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. ..."
....

"§ 71i Allgemeine Übergangsfrist


Im Fall eines Heizungsaustauschs nach den in § 71 Absatz 8 Satz 1 bis 3 genannten Zeitpunkten kann höchstens für fünf Jahre übergangsweise eine alte Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen des § 71 Absatz 1 erfüllt. ..."

"§ 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage (8) Übergangsfrist
...
(8) In einem bestehenden Gebäude, das in einem Gemeindegebiet liegt, in dem am 1. Januar 2024 mehr als 100 000 Einwohner gemeldet sind, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Vorgaben des Absatzes 1 erfüllt ...
..."

Also zusammengefasst -- so wie ich es verstehe (ohne jede Gewähr):

GEG §71 (1) = defacto-Verbot von Öl und Gasheizungen -- ab einen bestimmte Zeitpunkt

GEG §71i = es gelten Übergangsfristen und Ausnahmen

GEG §71 (8) = Festlegung des Wirksam -werdens des defacto-Verbot von Öl und Gasheizungen

--> Je nach "Wärmeplanung" und Gemeindegrüße dürfen demnach bis 2026 oder bis 2028 noch "klassische" Öl und Gasheizungen eingebaut werden.

Vor einer Beauftragung eines Heizungsbauers würde ich aber noch für sagen wir 200€ anwaltlichen Rat einholen.
Meine einfache Einschätzung hier kann auch einen Fehler enthalten.


Tolles Gesetzt:

Früher bin ich einfach zum Heizungsbauer gegangen -- heute brauche ich Heizungsbauer, Energieberater und Fachanwalt.


P.S.:

Da ich das Gesetz für absurd falsch halte schlage ich weiter eine Petition vor für die erstatzlose Streichung der neuen Teile des GEG.
 
kolobezka

kolobezka

Profi
Mitglied seit
19.07.2022
Beiträge
1.507
P.S.:
Da ich das Gesetz für absurd falsch halte schlage ich weiter eine Petition vor für die erstatzlose Streichung der neuen Teile des GEG.
mach mal, kannst Dir aber auch sparen, Zeitverschwendung

da wird nichts passieren,
wie wir wissen, muss die Petition erstmal angenommen werden, wär ja noch schöner. Wir sind hier nicht in der SCHWEIZ ;)
 
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.514
mach mal, kannst Dir aber auch sparen, Zeitverschwendung
Ich habe im OFF Topic-Bereich auch ein Thema dazu eröffnet.

Sind schon ganz andere Petitionen bis in den Bundestag gegangen. Man muss nur laut genug Werbung dafür machen.
Wenn schon die parlamentarische Ordnung missachtet wird, so muss der Bürger ; Wähler und Steuerzahler sein Schicksal mal selbst in die Hand nehmen. Es wird Zeit diese Verbotspartei endlich in ihre Schranken zu weisen. Ich wäre sofort mit dabei.
 
kolobezka

kolobezka

Profi
Mitglied seit
19.07.2022
Beiträge
1.507
Ich habe im OFF Topic-Bereich auch ein Thema dazu eröffnet.

Sind schon ganz andere Petitionen bis in den Bundestag gegangen. Man muss nur laut genug Werbung dafür machen.
Wenn schon die parlamentarische Ordnung missachtet wird, so muss der Bürger ; Wähler und Steuerzahler sein Schicksal mal selbst in die Hand nehmen. Es wird Zeit diese Verbotspartei endlich in ihre Schranken zu weisen. Ich wäre sofort mit dabei.
abstimmung.jpg



auf gehts,
wie man sieht, gibts nur eine Partei die geschlossen dagegen ist, sogar bei den "GRÜNEN" gibts eine Enthaltung, war det etwa PANZER TONI? :)


Petitions-Forum - Petitionen in der Prüfung

Petition Einreichen


MUSTER:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
tricotrac

tricotrac

Fachmann
Mitglied seit
17.07.2013
Beiträge
22.514
Kannst du nicht lesen ? Ich habe geschrieben, das ich mit abstimme. Nicht, das ich die Petition eröffnen will.
Da suche dir mal schnell einen anderen Vorturner für.
 
kolobezka

kolobezka

Profi
Mitglied seit
19.07.2022
Beiträge
1.507
Kannst du nicht lesen ? Ich habe geschrieben, das ich mit abstimme. Nicht, das ich die Petition eröffnen will.
Da suche dir mal schnell einen anderen Vorturner für.
mach mal, kannst Dir aber auch sparen, Zeitverschwendung

Zuvor werde aber immer erst mal eine Frist zu Umsetzung gesetzt werden. Nur wer sich erneut weigere, habe überhaupt mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Immobilien mit maximal zwei Wohnungen, wo der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt (§ 73 GEG)
Doch es gibt Ausnahmen. Ausgeschlossen von der Pflicht sind Niedertemperaturheizkessel und Brennwertkessel (§ 72 GEG).


Zulässig bleiben Stromdirektheizungen ohne jede zusätzliche Anforderung in drei Fällen
 beim Austausch bereits bestehender einzelner Einzelraum-Stromdirektheizungen,
§ 71d Abs. 3 GEG-E,
 in einem Gebäude, in dem ein dezentrales Heizungssystem zur Beheizung von
Gebäudezonen mit einer Raumhöhe von mehr als 4 Meter eingebaut oder aufgestellt
wird, oder
 in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen,20 von denen der Eigentümer
eine Wohnung selbst bewohnt.

Zusätzlich muss im Fall des § 71 Abs. 3 Nr. 6 GEG-E die thermische
Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast des von der Wärmepumpen-
Hybridheizung vorsorgten Gebäudes oder Gebäudeteils betragen. Diese Regelung soll zu
einer Vereinfachung im Falle des § 71 Abs. 3 Nr. 6 GEG-E führen. Durch die Vorgabe einer
thermischen Leistung der Wärmepumpe von mindestens 30 Prozent der Heizlast des
versorgten Gebäudes soll ein mindestens 65-prozentiger Deckungsanteil der Wärmepumpe
erreicht werden.26
Auch bei einer Hybridheizung muss der Betreiber trotz der Erfüllungsvermutung des § 71
Abs. 3 S. 1 Nr. 6 GEG-E sicherstellen, dass die Anforderungen an die Belieferung des
jeweiligen Brennstoffs aus § 71f Abs. 2- 4 bzw. § 71g Abs. 3 Nr. 2 GEG-E für den „Nicht-
Wärmepumpen-Anteil“ eingehalten werden.


Wer sich einen Heizkessel einbauen lässt, der Biomethan verbrennt, muss die Rechnungen über Bezug von Biomethan fünf Jahre aufbewahren und sie zudem bei der jährlichen Überprüfung der Anlage durch den Schornsteinfeger vorlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
kolobezka

kolobezka

Profi
Mitglied seit
19.07.2022
Beiträge
1.507
welch Wunder

" Der Sachverständigenrat konstatiert in seinem Gutachten: „Deutschland verzeichnet damit seit Beginn der Corona-Pandemie das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euroraums.“ Grund für die besonders schlechte Entwicklung in Deutschland im internationalen Vergleich sei der hohe Anteil der energieintensiven Industriezweige an der deutschen Bruttowertschöpfung. "




Top Ten: Welche Länder dominieren den weltweiten Talentwettbewerb?
Singapurs „hoch qualifizierte Arbeitskräfte und innovative Wirtschaft“ brachten das Land auf den ersten Platz im Bereich der globalen Wissenskompetenzen, während die Vereinigten Staaten aufgrund ihrer „Weltklasse-Universitäten und Business Schools“ den ersten Platz in der Unterkategorie Talentförderung belegten.

2023 Global Talent Competitiveness Index
  • Platz 1: Schweiz
  • Platz 2: Singapur
  • Platz 3: USA
  • Platz 4: Dänemark
  • Platz 5: Niederlande
  • Platz 6: Finnland
  • Platz 7: Norwegen
  • Platz 8: Australien
  • Platz 9: Schweden
  • Platz 10: Großbritannien
 
Zuletzt bearbeitet:

Georg Hendrich

Experte
Mitglied seit
03.03.2021
Beiträge
779
Sie sprechen genau den Skandal an -- den ich von Anfang an erwartet habe.

Zulässig bleiben Stromdirektheizungen ohne jede zusätzliche Anforderung in drei Fällen
beim Austausch bereits bestehender einzelner Einzelraum-Stromdirektheizungen,
§ 71d Abs. 3 GEG-E,
...
in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer
eine Wohnung selbst bewohnt.
Wer wenig Geld investieren will -- der greift zur Stromdirektheizung -- vielleicht zu den so beworbenen Infrarotheizungen.

Das ist eine "doppelte" Klima-Sauerei denn:

1.) Sind die spezifischen Emissionen einer Stromdirektheizung heute auch erstmal in der Zukunft höher als bei einer Gasheizung:

Spez. Emissionen pro Heizleistung Brennwert-Erdgasheizung => 209g CO2 /kWh

Spez. Emissionen pro Heizleistung Stromdirektheizung => ca. 450g CO2 /kWh (heutiger Strommix)


2.) Stromdirektheizung bedeutet mehr Spitzenlasten im Stromnetz und das begrenzt und behindert den Anteil der Erneuerbaren auszubauen.

Mehr noch -- was meine Befürchtungen angeht.

Viele Deutsche "Besserverdienende" haben noch irgendwo ein "Mietobjekt" oder 2-3 Eigentumswohnungen etc.


Da ist die Versuchung große kleine Stromdirektheizungen in jedem Raum einzubauen und zu behaupten das währen schon vorher welche eingebaut gewesen, denn der Austausch wäre erlaubt, Zitat GEG:

"§71d (3) Absatz 2 [Anforderungen an Stromdirektheizungen] ist nicht bei Austausch einer bestehenden einzelnen Einzelraum-Stromdirektheizung anzuwenden.

Da Stromheizungen bisher nicht so gemeldet wurden wir z.B. Gasheizungen und kleine Stromheizungen auch nicht gemeldet werden müssen kann das jeder recht einfach behaupten wenn er gefragt wird.

Das macht die vorgebliche Energetische Sanierung "billig" und den Strom zahlt ja der Mieter und die "Spitzenlastprobleme" hat der Netzbetreiber Energieversorger.


P.S.:

Prof. Dr. Christian Rieck sieht sehr viele Grundüberlegungen die ich hier ofter erwähne 1 zu 1 genauso -- obwohl der aus völlig anderer Perspektive daufschaut als ich.

u.a. vertritt er Aussagen wie [1]:

- Wie brauchen eh sehr viel billiges Gas für einen Kohleausstieg

- Das Heizhammer-Gesetzt -- GEG2024 -- ist unverhältnimäßig "schikanös" für geringen "klimapolitischen" Nutzen

- Der Heizhammer-Gesetzt -- GEG2024 --ist eine massive "Entwertung" von Sachwerten/Bestandgebäuden ohne jede Verhähltnismäßigkeit



Quellenangaben:

[1]
 
kolobezka

kolobezka

Profi
Mitglied seit
19.07.2022
Beiträge
1.507
Zuletzt bearbeitet:
Thema:

Vorgaben für Ölheizung ab 2024

Vorgaben für Ölheizung ab 2024 - Ähnliche Themen

  • Ideales Heizungssystem für unterschiedlich genutztes Haus

    Ideales Heizungssystem für unterschiedlich genutztes Haus: Hallo, Ich habe eine Einfamilienhaus erworben, welches im Erdgeschoss (ca. 250 m2 netto) und im Obergeschoss (ca. 100 m2 netto) Wohnfläche...
  • ZWR 18-7KE Vorrangschaltung Solo-Schaltung für Lüfter im innenliegenden Bad

    ZWR 18-7KE Vorrangschaltung Solo-Schaltung für Lüfter im innenliegenden Bad: Moin zusammen, die Suche konnte mir leider nur teilweise Helfen. Folgendes Problem: Mein Schornsteinfeger bemängelt, dass ein Lüfter im...
  • Wie kann man einen Firmware-Update für VR 921 durchführen, dass vor Nov.2022 gekauft wurde?

    Wie kann man einen Firmware-Update für VR 921 durchführen, dass vor Nov.2022 gekauft wurde?: Die Internetmodule sensoNET VR 920 und VR 921, die vor November 2022 produziert wurden, mussten vor dem 01.04.2024 in Betrieb genommen werden, da...
  • Temperatur Vorgabe durch Heizung / Termostat

    Temperatur Vorgabe durch Heizung / Termostat: Hallo zusammen, Ich hab als Laie eine Verständnisfrage. Wir haben eine Ökofen Pellematic Pellet Heizung, dort stelle ich die Raumtemperatur ein...
  • Brötje WGB Pro EVO 15 / FBH : ist Systemtrennung eine Vorgabe des Herstellers?

    Brötje WGB Pro EVO 15 / FBH : ist Systemtrennung eine Vorgabe des Herstellers?: Hallo, bei meinem Nachbarn wurde 2011 die oben genannte Heizungsanlage installiert. Der Heizungsbauer hat allerdings keine Systemtrennung...
  • Ähnliche Themen

    Oben