Ölheizungen nur noch bis Ende 2023

Diskutiere Ölheizungen nur noch bis Ende 2023 im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Hallo zusammen, was ist maßgebend um die Frist zum Einbau einer neuen Ölheizung einzuhalten, das Einbaudatum oder die Auftragserteilung? Gruß gemö

gemö58

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Hallo zusammen,

was ist maßgebend um die Frist zum Einbau einer neuen Ölheizung einzuhalten,
das Einbaudatum oder die Auftragserteilung?

Gruß
gemö
 

Wuxel

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Für mich ist nachvollziehbar was der TE hier gemeint hat, nämlich der Einbau von reinen Ölheizungen. Denn es ist ja bekannt das die Planungen in die Richtung gehen das reine Ölheizungen ab 2024 nicht mehr verbaut werden dürfen und ab 2024 nur noch Hybridölheizungen erlaubt sind.
Von daher ergeibt auch die Frage vom TE Sinn welche Datum maßgeblich als Einbau zählt. Auftragserteilung, Einbaudatum oder Abnahmedatum durch den bevöllmächtigten Schornsteinfeger?
 
Hausdoc

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Denn es ist ja bekannt das die Planungen in die Richtung gehen das reine Ölheizungen ab 2024 nicht mehr verbaut werden dürfen und ab 2024 nur noch Hybridölheizungen erlaubt sind.
Lt Koalitionspartner Lindner gibt es lt Koalitionsvertrag keine Planungen. Da kann der Kinderbuchautor im TV jeden Tag was anderes behaupten.

Laßt euch demnach nicht von dummen Aussagen verrückt machen.
Schon aus ganz pragmatischen Gründen ist diese Forderung Unsinn. All diese Baugruppen, die jene 65% Energie liefern sollten sind auf nicht absehbare Zeit schlicht gar nicht lieferbar. Es gibt z.b. eine Einfuhrreglementierung von Kältemittel in der EU. Mehr Wärmepumpe als derezeit auf dem Markt sind dürfen auch nicht betrieben werden. Man umschifft das teilweise mit brennbaren Kältemitteln.. usw......
 

Wuxel

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Nunja, wenn ich mir den 2. Referentenentwurf vom GEG https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Do...-2-geg-novelle.pdf?__blob=publicationFile&v=4 mit Stand April 2023 ansehen, wird was anderes deutlich. Denn geplant ist das ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen in Bestandsgebäuden, etwa durch Heizungsaustausch, mit 65% erneuerbaren Energieen betrieben werden müssen. Damit läuft das zwingend darauf hinaus, dass ab 2024 keine reinen Ölheizungen und übrigens auch Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen.
Und ob das Gesetz umsetzbar ist, die Baugruppen oder Teile für 65% erneuerbare Energie lieferbar sind und irgendwelche Einfuhrregelungen für Kälemittel bestehen, intressiert die Politiker dabei herzlich wenig. Das Gesetz wird trotz dieser Hindernisse fernab jeglicher Realität einfach trotzdem beschlossen.
 
tricotrac

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Das Gesetz wird trotz dieser Hindernisse fernab jeglicher Realität einfach trotzdem beschlossen.
Dann bleibt noch der Rechtsweg oder besser, diese Stümper in Berlin einfach abwählen.
 
Hausdoc

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Nunja, wenn ich mir den 2. Referentenentwurf vom GEGmit Stand April 2023 ansehen, wird was anderes deutlich.
Du schreibst es ja. Es ist der Entwurf eines Entwurfes. Und selbst da steht beispielsweise möglichst zu 65% - nicht verbindend.

Die 65% sind aus praktikablen Gründen gar nicht umsetzbar.

Vielleicht dröselt mal Jemand den Koalitionsvertrag auf. Hr Lindner versichert immer wieder glaubhaft, daß dies in dieser Legislaturperiode nicht teil des Vertrages ist und demach grundsätzlich nicht (weiter) verfolgt wird.

Sinnvoller sind jedoch Entwürfe daß Wohngebäude ein verpflichtendes Mindestmaß an Dämmung haben. Z.B. in der Form, daß pro m² und Jahr nur eine bestimmmte Wärmemenge aus fossilen Quellen "erlaubt" sein wird. Liegt der Wert darüber müssen die Betreiber/Besitzer entsprechende Abgaben zahlen - um so einen Anreiz zu schaffen , die Gebäude noch besser zu dämmen.

Damit läuft das zwingend darauf hinaus, dass ab 2024 keine reinen Ölheizungen und übrigens auch Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen.
Bestehende Gesetze haben sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene ( z.b. BW) entsprechende Schlusssätze die mehr Ausnahmen als Regeln zulassen.
So wird das auch bei künftigem Regelwerk sein.
Hinzu kommt, daß die Gesetzgebung zunehmend (EU Recht folgend) im Konjunktiv verfasst wird.
 
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corsa

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Laut den öffentlichen Staatsmedien sind sich die Regierungsparteien ( = auch FDP) schon längst einig. Bedeutet, es wird nur noch auf die Kabinettsabstimmung gewartet. Ausser AfD wird es keine Gegenstimmen geben.

Was mich interessieren würde .. wird der Brennertausch (primär beim Öler) als Reparatur oder Erneuerung der Heizungsanlage angesehen? @Dr Schorni @tricotrac
 
tricotrac

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Laut den öffentlichen Staatsmedien
Finde den Fehler. Es ist noch nichts rechtsverbindlich beschlossen.

wird der Brennertausch (primär beim Öler) als Reparatur oder Erneuerung der Heizungsanlage angesehen?
So lange ich nichts gegenteiliges lese, ist ein Tausch des Brenners eine Instandsetzungsmaßnahme und keine Erneuerung eines Wärmeerzeugers.
 

gemö58

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Also weiß niemand was konkretes was meine ursprünglichen Frage betrifft.
 

Wuxel

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Dann bleibt noch der Rechtsweg oder besser, diese Stümper in Berlin einfach abwählen.
Der Rechtsweg ist jedoch mitunter anstrengend, schwierig und langwierig. Zudem brauchst Du einen Fachanwalt der motiviert ist und der sich auf dem entsprechenden Rechtsgebiet absolut super auskennt. Dann ja, dann macht es sinn den Rechtweg zu beschreiben. Aber so einen Fachanwalt findest Du nicht wirklich leicht. Ich weiß wovon ich spreche denn ich gehe seit Jahren Zivilrechtlich brutal gegen E-Mailspam vor und habe mittlerweile nach mehreren Jahren und mehreren Anälten endlich 2021 einen Anwalt gefunden der Absoluter spezialist in Sachen E-Mailspam und Colad-Calls ist, weill er nur solche Sachen bearbeitet und demzufolge sehr tief in der Materie drinnsteck und alle aktuellen Entscheidungen kennt. Damit ist auch das vorgehen gegen die Auftraggeber die sich für die Versendung ihrer Spammails meist ausländischer Dienstleister bedienen, eine sichere Nummer.
Bei dem geistigen Müll den die Rechtsanwälte der Gegenseite vortragen merkt man erst einmal was alles für Pfeifen als Rechtsanwalt unterwegs sind.
Zu dem motivierten und spezialisierten Fachanwalt kommt dann natürlich noch das Kostenrisiko im Falle des Unterliegens. Da ist man ganz schnell mal bei Kosten von 10.000 Euro je nach Streitwert, wenn das ähnlich berechnet wir wie im Zivilrecht.
Zudem weiß ich ob das beschreiten vom Rechtsweg im Verwaltungsrecht auch eine Aufschiebende Wirkung hat.
Bestes Beispiel Mietendeckel Berlin gegen den man zwar Klagen konnte aber dennoch trotz Klage den Mietendeckel umsetzen musste.
 

Wuxel

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Bestehende Gesetze haben sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene ( z.b. BW) entsprechende Schlusssätze die mehr Ausnahmen als Regeln zulassen.
So wird das auch bei künftigem Regelwerk sein.
Hinzu kommt, daß die Gesetzgebung zunehmend (EU Recht folgend) im Konjunktiv verfasst wird.
Naja also ich komme aus Berlin und da weiß man was durch die Politik an Gesetzen gegen jede Logik alles verabschiedt wird. Ich sage nur Mietendeckel.
 

Wuxel

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Also weiß niemand was konkretes was meine ursprünglichen Frage betrifft.
Würde mich tatsächliche auch interessieren.
Auftragserteilung wird nicht funktionieren.
Es kann daher nur entweder das Einbaudatum auf der Fachunternehmerbescheinigung (gibt es sowas noch) oder die Abnahme durch den bevollmächtigen Schornsteinfeger sein.
 

buschreiter

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Ich glaube ja, dass die zuständigen Stellen mit Anträgen wegen besonderer Härte zugeschi… werden, und bei der aktuellen Lage in den Behörden…😴
 

gemö58

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@Hausdoc: Vielen Dank für den Link, der beantwortet aber leider meine ursprüngliche Frage nicht.
Ich möchte ja wissen was relevant ist, das Datum Auftragserteilung oder die Ausführung der Arbeiten.

Gruß
gemö
 
Hausdoc

Hausdoc

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Ich möchte ja wissen was relevant ist, das Datum Auftragserteilung oder die Ausführung der Arbeiten.
Ich kann dir das nicht sagen.
Beim von mir verlinkten Gesetz gilt Rechnungsdatum oder Inbetriebnahmedatum wenn extra aufgeführt ( analog wie bei Förderung Wärmepumpen)

Das Gesetzt das du meinst gibts nicht.
 

gemö58

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Ich meine nicht unbedingt ein Gesetz, es wäre halt interessant zu Wissen wie da die Vorgaben sind, falls es da schon welche gibt. Trotzdem vielen Dank für Deine Bemühungen und Frohe Ostern.
Gruß
Gemö
 
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