neues GEG: Havarie gleichgestellt mit Austausch nach 30 Jahren?

Diskutiere neues GEG: Havarie gleichgestellt mit Austausch nach 30 Jahren? im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt für Mehrfamilienhäuser mit Etagengasheizungen Folgendes: bei Havarie darf eine Gastherme gegen eine...

totaler Laie

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Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt für Mehrfamilienhäuser mit Etagengasheizungen Folgendes: bei Havarie darf eine Gastherme gegen eine gebrauchte ausgetauscht werden, aber nur für 5 Jahre. In dieser Zeit muss die Eigentümergemeinschaft zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen will: Zentralheizung (natürlich zu 65 % aus erneuerbaren Energien) oder das Problem dem Eigentümer mit der kaputten Heizung überlassen. Wenn die Entscheidung für eine Zentralheizung fällt, dann hat die Gemeinschaft weitere 8 Jahre, um den Plan umzusetzen.

Was ist aber mit einer Gasetagenheizung, die 30 Jahre alt wird? Die muss ja raus. Gelten dann die gleichen Regeln wie bei einer Havarie? Dazu habe ich in der Presse bisher noch nichts gelesen und den original Gesetzestext mit seinem Beamtendeutsch will ich mir nicht antun. Falls es aber eine Gleichstellung geben sollte, dann könnte sich bei uns im Haus ein echt skurriles Szenario ergeben: eine Etagenheizung ohne Brennwerttechnik wird 30 Jahre alt und muss raus. Diese Heizung hängt mit einer anderen Etagenheizung an einem Kaminschlot. Nach heutiger Regelung wäre für so einen Fall ja eine Therme ohne Brennwerttechnik zulässig. Wenn also eine Gleichstellung mit einer Havarie bestehen würde, dann dürfte die 30 Jahre alte Therme durch eine gebrauchte ohne Brennwerttechnik ausgetauscht werden. Was ja total bescheuert wäre: man reißt eine funktionierende Therme raus, um sie durch eine gleichartige (nur etwas jüngere) zu ersetzen. CO2 würde das ja wohl kaum sparen und niemand hätte etwas davon. Kann das wirklich sein?
 

willi-heinrich

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Grüne Gesetze sind nicht logisch, sondern ideologisch…
 

totaler Laie

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Alternative für die 30 Jahre alte Therme: Stromdirektheizung! Super Lösung: man rennt in den Baumarkt und holt sich einen Heizlüfter und einen Tauchsieder und ersetzt damit die alte Therme. Voll öko.
 
kolobezka

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Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden*




" Doch nicht für alle gilt das neue Gesetz: Wenn Du Dein eigenes Ein- oder Zweifamilienhaus bewohnst, kannst Du Deinen Heizkessel länger betreiben. Das gilt auch für kleine Öfen mit weniger als 4 Kilowatt Leistung. "

"
nicht ganz,
bei einem Haus 1-2Fam in dem vor 2002 der Eigentümer selbst drinnen gewohnt hat, wohl nicht

§ 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
(3) Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am
1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem
1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem
ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff
beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff
beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von
30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie
2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.


NOVELLE
Entwurf GEG 2024 | 4. Technik | Einbau + Ersatz | Heizungsanlagen
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel
Entwurf GEG 2024 § 72 Betriebsverbot für Heizkessel
Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden.
www.geg-info.de
(1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff sowie auf heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt bis zum

31. Dezember 2026 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2027 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1990 und dem 31. Dezember 1992 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2028 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2029 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden und
31. Dezember 2030 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden.
(3) Absatz 1 und § 69 Absatz 2 sind nicht anzuwenden auf Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, bis zum
31. Dezember 2030 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,

31. Dezember 2031 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2032 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden,
31. Dezember 2033 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden.
Erfolgt ein Eigentümerwechsel nach Ablauf der Frist nach Absatz 1, darf der neue Eigentümer den alten Heizkessel noch längstens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel betreiben.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. "
 
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totaler Laie

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Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden*
Danke für die Auflistung, aber das war mir alles bereits bekannt und es ist auch genau das, was immer wieder in der Presse zu lesen ist. Was leider nirgendwo steht ist, was nach dem erfolgten Austausch von 30 Jahre alten Thermen passieren soll bzw. muss. Außer natürlich, dass dann die Regelung gilt, dass die neue Anlage mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Aber von Übergangsfristen oder Ausnahmen konnte ich bisher nichts finden.

Und noch ein weiterer Spezialfall tut sich auf: wenn meine Etagenheizung (nicht Brennwert) havariert und nicht reparabel ist, darf ich für 5 Jahre eine gebrauchte anschließen. Aber: meine Gastherme hängt alleine an einem Kaminschlot. Umrüstung auf Brennwert wäre also möglich. Das ist aber teuer, weil ja der Kamin erst mal für Brennwerttechnik ertüchtigt werden muss. Und das Ganze für nur 5 Jahre? Ein Wahnsinn, der in keinem Verhältnis von Kosten-Nutzen steht. Aber vielleicht greift da ja dann der allgemeine Grundsatz, dass das ein Härtefall ist weil total unwirtschaftlich.
 
kolobezka

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" Berlin. Bauministerin Klara Geywitz fordert eine Abkehr von geplanten Energiesparvorschriften für neue Wohnhäuser und für unsanierte ältere Gebäude. Statt bei Privathäusern solle zuerst mit der Sanierung öffentlicher Gebäude Kohlendioxid für den Klimaschutz eingespart werden, sagte die SPD-Politikerin " :cool:

 

willi-heinrich

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Das erste Vernünftige, das von dieser Regierung kommt…
 

buschreiter

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Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Nun ja…Wasser predigen und Wein saufen kommt beim Wahlvieh nicht gut an…
 
kolobezka

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https://www.tagesschau.de/wirtschaft/immobilien-wohnungen-leerstand-100.html
Was umfasst die Leerstandssteuer? Eine Leerstandssteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird auf leerstehnde Immobilien erhoben (z.B. 2% des Immobilienwerts). Bei zwei aufeinanderfolgenden Jahren, in denen keine oder nur sehr geringe Wasser- oder Energieverbräuche festgestellt werden, wird ein Leerstand angenommen. Es können Ausnahmen definiert werden, z.B. wenn eine Wohnung oder Gebäude saniert oder renoviert wird, wenn die Eigentümer:innen vor kurzem verstorben oder dauerhaft pflegebedürftig sind."

auch tolle Sache?
 
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buschreiter

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Vielleicht werden zerstrittene Erbengemeinschaften dadurch mal wieder zusammengebracht. In Köln gibt es einen reichlichen Teil Leerstand. Ein großer Teil wegen Spekulation (ein vermietetes Objekt lässt sich schlecht verkaufen), was mittlerweile kein Thema mehr sein dürfte. Leerstand ohne wichtigen Grund sollte es nicht geben.
 
tricotrac

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Vielleicht werden zerstrittene Erbengemeinschaften dadurch mal wieder zusammengebracht.
Im Leben nicht. wir haben solche Fälle in der Kundschaft. Da unterhalten sich oft nur noch deren Rechtsanwälte miteinander.

Ein großer Teil wegen Spekulation
Bedingt in sogenannten "guten Lagen". Ich würde unter heutigen Bedingungen keine Immobilien besitzen wollen, die ich nicht selbst bewohne.
Mieter haben doch nur noch Rechte aber kaum noch Pflichten. Warum entsteht denn kein nennenswerter Wohnraum mehr in Deutschland ? Weil Vermietung und Verpachtung total über reguliert werden. Die Inflation und erhöhte Zinsen kommen noch als Päckchen oben drauf.

Leerstand ohne wichtigen Grund sollte es nicht geben.
Was ist mit selbst genutzten Ferienwohnungen und Ferienhäuser ? Wie wird damit umgegangen ? Werde ich als Eigentümer dann enteignet oder bekomme ich Flüchtlinge zwangszugewiesen ? Alles Gründe für Leerstände. Selbst Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia hat 60.000 Neubauwohnungen auf Eis gelegt wegen zu hoher Baukosten. Ich glaube nicht, das private Investoren noch Geld ausgeben wollen.
 
tricotrac

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Scheint aus Dezember 2021 zu sein. Da gab es außer Corona noch keine anderen Krisen. Der Inhalt dieser PDF halte ich für überholt.
 

willi-heinrich

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Naja, die Eigenheimquote wird sich nicht viel geändert haben
 
kolobezka

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aber gute Preise,
wenns im Winter wärmer wäre, würde ich dahin ziehen
arad.png


Relaxing & Welcome Apartment, Ared, UTA - All Inclusive
was willst mehr? ;)
p.s
da gehts nicht so genau mit dem GEG ;)
da gibts viel Wald also genügend Brennholz

Albanien auch günstig
 
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