totaler Laie
Threadstarter
- Mitglied seit
- 27.01.2022
- Beiträge
- 110
Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt für Mehrfamilienhäuser mit Etagengasheizungen Folgendes: bei Havarie darf eine Gastherme gegen eine gebrauchte ausgetauscht werden, aber nur für 5 Jahre. In dieser Zeit muss die Eigentümergemeinschaft zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen will: Zentralheizung (natürlich zu 65 % aus erneuerbaren Energien) oder das Problem dem Eigentümer mit der kaputten Heizung überlassen. Wenn die Entscheidung für eine Zentralheizung fällt, dann hat die Gemeinschaft weitere 8 Jahre, um den Plan umzusetzen.
Was ist aber mit einer Gasetagenheizung, die 30 Jahre alt wird? Die muss ja raus. Gelten dann die gleichen Regeln wie bei einer Havarie? Dazu habe ich in der Presse bisher noch nichts gelesen und den original Gesetzestext mit seinem Beamtendeutsch will ich mir nicht antun. Falls es aber eine Gleichstellung geben sollte, dann könnte sich bei uns im Haus ein echt skurriles Szenario ergeben: eine Etagenheizung ohne Brennwerttechnik wird 30 Jahre alt und muss raus. Diese Heizung hängt mit einer anderen Etagenheizung an einem Kaminschlot. Nach heutiger Regelung wäre für so einen Fall ja eine Therme ohne Brennwerttechnik zulässig. Wenn also eine Gleichstellung mit einer Havarie bestehen würde, dann dürfte die 30 Jahre alte Therme durch eine gebrauchte ohne Brennwerttechnik ausgetauscht werden. Was ja total bescheuert wäre: man reißt eine funktionierende Therme raus, um sie durch eine gleichartige (nur etwas jüngere) zu ersetzen. CO2 würde das ja wohl kaum sparen und niemand hätte etwas davon. Kann das wirklich sein?
Was ist aber mit einer Gasetagenheizung, die 30 Jahre alt wird? Die muss ja raus. Gelten dann die gleichen Regeln wie bei einer Havarie? Dazu habe ich in der Presse bisher noch nichts gelesen und den original Gesetzestext mit seinem Beamtendeutsch will ich mir nicht antun. Falls es aber eine Gleichstellung geben sollte, dann könnte sich bei uns im Haus ein echt skurriles Szenario ergeben: eine Etagenheizung ohne Brennwerttechnik wird 30 Jahre alt und muss raus. Diese Heizung hängt mit einer anderen Etagenheizung an einem Kaminschlot. Nach heutiger Regelung wäre für so einen Fall ja eine Therme ohne Brennwerttechnik zulässig. Wenn also eine Gleichstellung mit einer Havarie bestehen würde, dann dürfte die 30 Jahre alte Therme durch eine gebrauchte ohne Brennwerttechnik ausgetauscht werden. Was ja total bescheuert wäre: man reißt eine funktionierende Therme raus, um sie durch eine gleichartige (nur etwas jüngere) zu ersetzen. CO2 würde das ja wohl kaum sparen und niemand hätte etwas davon. Kann das wirklich sein?