Ben_Lis
Threadstarter
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- 11.11.2023
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Hallo,
Ich wohne zur Miete und haben eine Nachtspeicherheizung, die über eine separaten verplombten Zähler mit Zeitschaltuhr läuft und über Nachtstrom betrieben wird. Nach bisheriger Information soll die Heizung von 22:30 - 06:30 heizen. Da die Heizung vom Netzbetreiber vor zwei Jahren eingerichtet wurde, haben wir keinen Einfluss auf die Steuerung. Wir haben aber nun festgestellt, dass auch tagsüber für einige Stunden geheizt wird und der Stromzähler läuft. Wir heizen also seit einiger Zeit a) ohne unser Wissen b) ohne es genau kontrollieren zu können. Daher wundert es uns auch nicht, dass wir im Vergleich zu Nachbarn einen sehr hohen Verbrauch haben. Meine Frage ist nun, ob es überhaupt Sinn macht, wenn die Nachtspeicheröfen sowohl tagsüber als nachts aufheizen oder entsteht dadurch ein Mehrverbrauch? Ist es irgendwo festgehalten oder geregelt, wann Nachtspeicherheizung, die mit Nachtstromtarifen betrieben werden, heizen dürfen? ÜberAntworten bin ich sehr dankbar.
Beste Grüße!
Ich wohne zur Miete und haben eine Nachtspeicherheizung, die über eine separaten verplombten Zähler mit Zeitschaltuhr läuft und über Nachtstrom betrieben wird. Nach bisheriger Information soll die Heizung von 22:30 - 06:30 heizen. Da die Heizung vom Netzbetreiber vor zwei Jahren eingerichtet wurde, haben wir keinen Einfluss auf die Steuerung. Wir haben aber nun festgestellt, dass auch tagsüber für einige Stunden geheizt wird und der Stromzähler läuft. Wir heizen also seit einiger Zeit a) ohne unser Wissen b) ohne es genau kontrollieren zu können. Daher wundert es uns auch nicht, dass wir im Vergleich zu Nachbarn einen sehr hohen Verbrauch haben. Meine Frage ist nun, ob es überhaupt Sinn macht, wenn die Nachtspeicheröfen sowohl tagsüber als nachts aufheizen oder entsteht dadurch ein Mehrverbrauch? Ist es irgendwo festgehalten oder geregelt, wann Nachtspeicherheizung, die mit Nachtstromtarifen betrieben werden, heizen dürfen? ÜberAntworten bin ich sehr dankbar.
Beste Grüße!