Dr Schorni
Experte
Von so schei... Geschichten wie "Der Ofen gehört dem Mieter, denn diesen hat DER vom Vormieter abgekauft...der Gas-Durchlauferhitzer im Bad gehört dem Wohnungs-Eigentümer" ganz zu schweigen....
Ja.Du meinst den Mieter, nicht den Vermieter
Das war doch für den Fall, dass der Mieter die Vornahmeklausel akzeptiert. Und das kann dann so dumm laufen, dass er tatsächlich die Instandsetzung der Heizung an den Hacken hat. Einfaches Beispiel: Wartung verpennt.Falsch, denn für Instandsetzungsarbeiten oder Erneuerungen ist grundsätzlich der VM zuständig, das kann er auch nicht abwälzen.
Auch dann nicht. Schlimmstenfalls könnte man über Schadensersatzansprüche des VM nachdenken, nur würde da zunächst einmal die Wirksamkeit der Wartungsvereinbarung geprüft, womöglich scheitert der VM schon an diesem Punkt. Dann müßte der VM beweisen, daß die verpennte Wartung schadenskausal ist, auch nicht immer so einfach. Schließlich kommen wir dann auch noch zur Verschuldensfrage und ähnlichen Aspekten. Malen wir hier keine Horrorszenarien. ;-)Und das kann dann so dumm laufen, dass er tatsächlich die Instandsetzung der Heizung an den Hacken hat.
Ach Gottle, ich las in der Eile "zu welchen Kosten können die Mieter umgelegt werden?"