Mögliches Schadstoffproblem mit Heizung?

Diskutiere Mögliches Schadstoffproblem mit Heizung? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Guten Tag, Ich hoffe mir kann hier jemand helfen bzw. mich zumindest in die richtige Richtung führen. Ich wohne seit nem halben Jahr in ner...

NiklasG

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Guten Tag,
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen bzw. mich zumindest in die richtige Richtung führen.

Ich wohne seit nem halben Jahr in ner kleinen 34 qm Wohnung im Dachgeschoss.
Unter mir wird mit Zentralheizung geheizt.
Ich habe eine Gasheizung im Schlafzimmer, siehe Bilder.

Seit es die letzten Tage nun so kalt war und ich die Heizung zum ersten Mal längere Zeit statt wie sonst nur auf Stufe 2/7 auf 5/7 stehen hatte, habe ich das Gefühl dass mir die Heizung gesundheitliche Probleme verursacht?
Habe seit 8 Tagen, ziemlich genau seit ich hochgedreht hatte, ständig Reizhusten und allgemein das Gefühl gereizte Atemwege.
Ich habe auch festgestellt, dass wenn ich die Heizung eben von 2 auf 5 drehe, ich über Der Heizung bzw. In unmittelbarer Nähe der Heizung kaum Luft bekomme. Ich rieche nix usw. Aber bekomme wie gesagt schlecht Luft.
Wie gesagt, allgemeine Probleme mit den schleimhäuten von mund über rachen bis in die Lunge habe ich jetzt seit 8 tagen.

Habe die Heizung nun erst mal ausgemacht. Hier bei uns wird es die nächsten Tage relativ warm werden. Ich hoffe ohne Heizung nehmen meine Probleme rasch wieder ab.

Kann mir hierzu jemand Hinweise geben? Muss dass ich auf Stufe 5 an der Heizung schwer Luft bekomme ein Problem sein? Oder kann das auch nur durch den plötzlich heißen Heizkörper und die heiße Luft kommen? Zieht die Heizung zum verbrennen nicht zusätzlich noch Sauerstoff aus der Wohnung?

Macht in meinem Fall eher ein CO oder Co2 Messgerät Sinn?

Danke für eure Hilfe.
 

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Andreas1956

Andreas1956

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Ich gehe davon aus, daß dieser Gas-Außenwandheizer jährlich durch den Schornsteinfeger überprüft und gemessen wird und sicherlich nicht mehr betrieben werden dürfte, wenn da etwas nicht stimmt.

Als Ursachen solltest Du auch mal die beiden folgenden mit in den Blick nehmen:

1.) Das Gerät ist verstaubt und kaum benutzt, jetzt hast Du mal den Riemen auf die Orgel geknallt und das Ding aufgerissen. Die Folge: der abgelagerte Staub wird aufgewirbelt und mit der Wärme nach oben transportiert. Atmet man den dann ein, kann das durchaus zu den geschilderten Symptomen führen.

2.) Aktuell grassiert das Coronavirus, im Falle einer Infektion damit wären Atemnot und Husten typische Symptome. Zur Sicherheit solltst Du einen Abstrich (Coronatest) machen lassen, um das auszuschließen.
 
Hausdoc

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Dieser raumluftabhängige Raumheizer sollte mal gründlich gewartet werden. Augenscheinlich wurde da statt der Wartung nur ein Aufkleber drangepappt.
Durch das Fensterchen oben kannst du in den Brennraum sehen. Hier dürfen ausschließlich blaue Flammen erkennbar sein. Bei dir erkennt man leuchtende Flammen.

Ein vernünftiger Fachmann wird dieses ganze Gerät demontieren und komplett von oben bis unten abduschen . So geht das am Schnellsten und Gründlichsten
 

NiklasG

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Danke für die Antworten.

Ich werde die Heizung so gut es geht entstauben.

Das Problem ist, dass meinem Vermieter sowas ziemlich egal ist 😫
Außerdem weiß ich jetzt schon, dass er sich drauf berufen wird, dass im November ja der Schornsteinfeger da war und somit alles ok sein muss 😫

Würde denn ein co2 oder Co Messgerät Sinn machen? Wenn ja welches von beiden?

Falls ich dort hohe Werte messen würde, hätte ich vielleicht sozusagen ein kleines Druckmittel gegen den Vermieter
 
Hausdoc

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Ich werde die Heizung so gut es geht entstauben.
Nein!
Ein Fachmann macht das - innen und außen.
Würde denn ein co2 oder Co Messgerät Sinn machen?
Nein.

Falls ich dort hohe Werte messen würde, hätte ich vielleicht sozusagen ein kleines Druckmittel gegen den Vermieter
Wartung ist Mietersache. Warum willst du deswegen den Vermieter unter Druck setzen? ;)
 

NiklasG

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Wartung ist Mietersache. Warum willst du deswegen den Vermieter unter Druck setzen? ;)
OH das wusste ich nicht. Ich dachte der Vermieter muss den einwandfreien Betrieb der Heizung sicherstellen.

Und falls die Heizung eben so beeinträchtigt wäre, dass sie solche Symptome auslösen kann, kann man sie ja wohl nicht aus betriebsfähig bezeichnen
 
Andreas1956

Andreas1956

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Wartung ist Mietersache.
Woraus schließt Du denn das? Die Instandhaltung der Mietsache ist grundsätzlich Angelegenheit des Vermieters und das gehört neben der Bereitstellung der Mietsache zu dessen Hauptpflichten aus dem Vertragsverhältnis. Nur ausnahmsweise können einzelne Wartungsarbeiten auf den Mieter abgewälzt werden, das bedarf dann aber einer ausdrücklichen Vereinbarung im Mietvertrag. Für eine solche gibt es hier bislang keine Anhaltspunkte, vielmehr scheint das dem Mieter unbekannt zu sein, obwohl er erst ein halbes Jahr dort Mieter ist und der Abschluß des Mietvertrages daher noch nicht lange her ist und die Wahrscheinlichkeit sich an dessen Inhalt zu erinnern deshalb eher hoch sein dürfte. Aber gut, das kann er ja nachlesen. Der nächste Punkt wäre dann, daß es unbillig sein dürfte die Wartung dem (neuen) Mieter aufzuhalsen, nachdem sie zuvor offensichtlich nicht durchgeführt wurde. Mit anderen Worten: der neue Mieter soll ggf. dafür sorgen und zahlen, daß der Dreck seiner Vorgänger beseitigt wird. Das ist unzumutbar.
 

KarlZei

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OH das wusste ich nicht. Ich dachte der Vermieter muss den einwandfreien Betrieb der Heizung sicherstellen.
Das muss er auch - inkl. Wartung. Er kann die Wartung nur mit einer expliziten Regelung im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Aber meist sind solche Vornahmeklauseln aber trotzdem unwirksam. Allerdings muss Du für die Wartung bezahlen, wenn der Vermieter sich nicht zu dumm anstellt.
 

corsa

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Trockene Luft durch hochgedrehte Heizung ist auch eine Möglichkeit
 
Dr Schorni

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Ich gehe davon aus, daß dieser Gas-Außenwandheizer jährlich durch den Schornsteinfeger überprüft und gemessen wird und sicherlich nicht mehr betrieben werden dürfte, wenn da etwas nicht stimmt.
Außenwandheizer sitzen an der ääääh dingens.....nah,helf-mir-doch: AUSSENWAND! (die sind wegen ihrer Dichtheit zum Raum auch nur all 2 Jahre schornsteinfegerüberprüfungspflichtig)
DAS hier ist ein schornsteingebundenes (offenes) Gerät, siehe kurzes Abgasrohr (sogar mit Diermeyer-thermischer Abgasklappe).
 
Dr Schorni

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Augenscheinlich wurde da statt der Wartung nur ein Aufkleber drangepappt.
DAS sind ziemlich sicher Jahres-Plaketten des Schornsteinfegers. Der Kalendrierungsrand weist an sich "Januar" aus. Demnach müsste der also JETZT wieder kommen - wobei bei diesen VOLLDEPPEN nie ganz auszuschließen ist dass sie das mit dem Kalendrierungsrand nicht blicken, da ist einfach intellektuell ZU anspruchsvoll, hat man ja auch sonst noch niieehiiee gesehn (TÜV-Plakette). :kopfnuss:
Also Vermieter/Verwaltung kontaktieren und der schwarze Mann muss her. Dann kann er gleich das mit der Prüfplakette klären..sofern er das KANN!

----zu früh abgesendet--------

Außerdem weiß ich jetzt schon, dass er sich drauf berufen wird, dass im November ja der Schornsteinfeger da war und somit alles ok sein muss 😫
Sag-ich-doch: VOLLDEPPEN! Wäre er im November hier gewesen - und hätte was in der Birne - dann wäre die "11" klar ausgerichtet gewesen. Is aber nich!
Was willst nun von solchen Kerlen für "Sicherheit" erwarten, die schon nichtmal das banalste verstehen? Warst Du dabei? Hat er die komplette beige-braune Blechverkleidung abgehoben?
 
Dr Schorni

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Seit es die letzten Tage nun so kalt war und ich die Heizung zum ersten Mal längere Zeit statt wie sonst nur auf Stufe 2/7 auf 5/7 stehen hatte,
Das ist doch ein THERMOSTAT (sinngemäße Funktion hier klicken) und kein Gas-Hahn wie der Wasser-Hahn, den man aufdreht und dann fließt da immer dieselbe Menge durch. Immer dieselbe Thermostatstellung ist in etwa dieselbe Temperatur und die Gasmenge wird entsprechend automatisch geregelt - thermo-statisch eben. Daher muss man nicht wenns draußen kalt ist mehr aufdrehen, 20 Grad sind 20 Grad. Sollte DAS nicht der Fall sein -> Wartung machen lassen.
Gibts noch mehr so "Gasheizungen" in der Wohnung? Im Bad/Küche einen Gas-Warmwasserbereiter? Tritt in den anderen Räumen dieses Problem auf?

Zumindest aufm Bild kann man keine besondere Verstaubung feststellen hmmm hmm hmm. Das Schauglas ist entweder sehr trüb oder die Flammen brennen wirklich sehr gelb - ist aber zu vage.
Nimm die Verkleidung nach oben ab, hats unter dem Ofen viel Staubflusen etc? Dann dunkel den Raum etwas ab , warte ne Viertelstunde (damit sich aufgewirbelter Staub legt) und schau durch das obere Schauglas zur Zündflamme (rechts unten), dann drehst Du den Thermostatknopf langsam auf bis er den Knackpunkt erreicht und langsam überschreitet. STOP. Dann muss die Flamme auf das lange Brennerohr überspringen auf der ganzen Länge - Flamme muss blau sein. Nach 20-30 sek drehst weiter langsam auf, dann vergrößern sich die Flammen - müssen blau, maximal leicht gelbliche Spitzen (fast wie Feuerzeug) brennen, ebenfalls auf voller Länge und die Flamme darf nicht nach oben abheben. Lässt sich das nicht klar beobachten MUSS das Schauglas gereinigt werden.
 
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Woraus schließt Du denn das?
Alle(!) Wartungskosten die in einem Haus anfallen können auf den Nutzer (=Mieter) umgelegt werden.
Da der Mieter das Hausrecht in seiner Wohnung hat, ist es ggf problematisch wenn der Vermieter eine Wartung "anordnet. Aus diesem Grund sind die Mieter selbst verantwortlich, daß Gasgeräte in der Wohnung regelmäßig von einer Fachfirma gewartet werden. Für den Fall daß der Vermieter einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat, muss dies im Mietvertrag vermerkt sein. Trotzdem muss der Mieter allein die Wartungskosten zahlen
 
tricotrac

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Er kann die Wartung nur mit einer expliziten Regelung im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen
Damit dann in einem 6-Familienhaus 2 x Fachbetrieb und 3 x Fa. Samstag & Schwarz sowie 1 x gar nicht gewartet wird ?

Aber meist sind solche Vornahmeklauseln aber trotzdem unwirksam
Das hätte ich gern deutlicher erklärt - oder ist das wieder eine der üblichen Nebelkerzen ?
 
Dr Schorni

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Damit dann in einem 6-Familienhaus 2 x Fachbetrieb und 3 x Fa. Samstag & Schwarz sowie 1 x gar nicht gewartet wird ?
Das ist das übliche Übel in einem MFH mit einzelnen Wohnungs-Eigentümern. Meist aber gibts eine gemeinsame Wartungsfirma, die steht entweder am schwarzen Brett oder dies ist schriftlich vereinbart. Oder der Eigentümer gibt die Wartungsfirma vor, weil die sich dort schon auskennt und die Anlage schon länger/immer betreut. Alles eine Frage des Handlings.
Und dann kommt ja sowieso der Schornsteinfeger der ja alles genau überprüfen MUSS - ob ers tut ist ne andere Sache - und darauf verlässt und beruft sich der Eigentümer.
 
Andreas1956

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Alle(!) Wartungskosten die in einem Haus anfallen können auf den Nutzer (=Mieter) umgelegt werden.
Umlagefähig sind nur die Betriebskosten, die zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden. Welche das konkret im Einzelfall sind bedarf hier aber keiner Klärung, denn jedenfalls folgt aus der etwaigen Umlagefähigkeit der Wartungskosten ausdrücklich nicht, daß der Mieter "für die Wartung zuständig" sei.

Zuständig bedeutet in diesem Kontext, daß der Mieter dafür verantwortlich wäre die nötigen Wartungen auch zu veranlassen und nicht nur zu bezahlen. Die Zuständigkeit des Mieters müßte also ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein, anderenfalls ist die Wartung Angelegenheit des Vermieters, der dann allenfalls die entstehenden Kosten als Betriebskosten umlegen dürfte, so wenigstens das vereinbart wäre.
 
tricotrac

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Das ist das übliche Übel in einem MFH mit einzelnen Wohnungs-Eigentümern
Nein, das Problem ist bei Mietern noch krasser ausgeprägt !

Oder der Eigentümer gibt die Wartungsfirma vor, weil die sich dort schon auskennt und die Anlage schon länger/immer betreut. Alles eine Frage des Handlings.
Der Vermieter gibt die Wartungsfirma vor, die dann die Termine mit den einzelnen Mietern abstimmt und die Anlagen betreut. nicht nur des Handlings , viel eher vom Wohlwollen des einzelnen Mieters abhängig. Wir erleben es zu häufig, das Mieter trotz Terminvereinbarung nicht anwesend sind und sich auch nicht abmelden.
 
Dr Schorni

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Ja klar, bei Mietern (von ETW deren Eigentümer sie einzeln vermietet) ist das natürlich krasser. Aber welcher Kundendienst da kommt ist Vereinbarungssache, den muss nicht der Eigentümer zwingend vorgeben.
 

KarlZei

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Die Zuständigkeit des Mieters müßte also ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein,
Das kann in Formularverträgen so geregelt sein, ist aber dann wohl unwirksam. Diese Vornahmeklausel kann nämlich fiese Nachteile für den VermMieter haben. Er übernimmt die Verantwortung für Instandsetzungsarbeiten, haftet dafür, muss sich mit den Handwerkern rechtlich auseinander setzen, nimmt sich ggf. sogar auf das Heizen bezogene Minderungsrechte ...
 
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Andreas1956

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Das kann in Formularverträgen so geregelt sein, ist aber dann wohl unwirksam.
Ich ging von einer Individualabrede aus, diese wäre in aller Regel wirksam.

Diese Vornahmeklausel kann nämlich fiese Nachteile für den Vermieter haben.
Du meinst den Mieter, nicht den Vermieter.

Er übernimmt die Verantwortung für Instandsetzungsarbeiten
Falsch, denn für Instandsetzungsarbeiten oder Erneuerungen ist grundsätzlich der VM zuständig, das kann er auch nicht abwälzen. Schon deshalb ist eine Übertragung der Zuständigkeit für die Wartung auf den Mieter blöd, weil sich Wartung und Instandsetzung nicht immer sauber trennen lassen. Da ist ein Streit um Zuständigkeiten und Bezahlung fast schon vorprogrammiert.
 
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