Heizi2024
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Hallo zusammen,
wir haben vor 15 Jahren eine Öl-Heizkesselanlage der Fa. Vaillant mit solarer Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung vom örtlichen Fachbetrieb einbauen lassen. Wir haben regelmäßige Heizungswartungen und Solar-Wartungen beauftragt. Vor 6 Wochen hatten wir im Keller einen Wasserschaden durch einen korrodierten Kombi-Solarspeicher.
Vom Fachbetrieb bekamen wir ein Angebot für den Austausch des Speichers. Da wir gerne einen Speicher einbauen lassen würden, der im Bedarfsfall auch für eine Wärmepumpe geeignet ist, haben wir im Internet recherchiert und sind dabei auf das Thema Opferanode gestossen, dass uns bis dahin nicht geläufig war.
Da uns keinerlei Prüfung/Austausch der Anode durch den Fachbetrieb i.R. der Heizungs- oder Solarwartung bekannt war (wir waren im Normalfall immer anwesend), haben wir den "Fachbetrieb" auf das Thema angesprochen. Dort herrschte betretenes Schweigen, wir gingen so auseinander, dass sich der Fachbetrieb Gedanken macht, wie mit dem Versäumnis umgegangen werden kann und man sich kfr. bei uns meldet. Leider kam keine Reaktion, weshalb wir den Sachverhalt schriftlich aufgegeben und um Rückmeldung haben. Statt nun eine einvernehmliche Lösung anzustreben, hat man uns bei erster Rückmeldung nach Rücksprache mit dem Hersteller erklärt,
" dass man grundsätzlich nach Herstellervorgaben wartet . D.h., die für unseren Speicher notwendigen Vorgaben seien bei den bisherigen Wartungen eingehalten, auch wenn nicht jeder einzelne Schritt in der Rechnung aufgeführt sei. Für unser Speicher-Modell hätte seinerzeit die Empfehlung bestanden, die sog. Opferanode erstmals nach zwei Jahren zu kontrollieren und dann in regelmäßigen Abständen zu schauen, ob ein Austausch ggf. nötig ist. Bei uns war lt. dem Fachbetrieb ein Tausch bisher nicht erforderlich."
Als wir dann die Wartungsprotokolle erbeten haben, wurde uns erklärt, dass diese nicht mehr vorlägen. Da man offensichtlich erkannt hat, dass man die Position nicht mehr aufrechterhalten kann, erfolgte dann ein Strategiewechsel hin zur Argumentation, dass die Heizungswartung nicht die Wartung des Pufferspeichers und somit die Prüfung der Anode beinhaltet (obwohl man zuvor behauptet hat, diese regelmäßig geprüft zu haben). Die explizite Wartung des Pufferspeichers sei von uns nicht beauftragt worden (was stimmt, da wir als Laien natürlich nichts von einem solchen Erfordernis wussten. Deshalb beauftragt man ja einen ortsansässigen „Fachbetrieb“, um bei solchen Themen beraten zu werden.) Es erfolgte auch nicht ein einziges Mal ein Hinweis auf die erforderliche Prüfung der Opferanode.
Es wird zudem behauptet, dass eine Solarwartung von uns nicht beauftragt worden sei, was schlichtweg nicht stimmt und durch vorliegende Rechnungen nachgewiesen werden kann.
Da der Fachbetrieb offensichtlich nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist, haben wir jetzt die Innung eingeschaltet, gehen aber auch hier nicht von einem Einlenken aus.
Bevor wir nun einen (teuren) Rechtsstreit unter Einschaltung einer Anwaltskanzlei beginnen, die Frage hier ans Forum:
Gibt es Erfahrungen oder bekannte Gerichtsurteile, ob eine Heizungs- und/oder Solarwartung die Prüfung/den Austausch der Opferanode beinhaltet oder der Fachbetrieb den Kunden zumindest darauf aufmerksam machen muss und im vorliegenden Fall für den Schaden haftet?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. Die bereits veröffentlichten Beiträge zu dem Thema habe ich schon gelesen, aber speziell zu diesem Punkt keine Info gefunden.
wir haben vor 15 Jahren eine Öl-Heizkesselanlage der Fa. Vaillant mit solarer Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung vom örtlichen Fachbetrieb einbauen lassen. Wir haben regelmäßige Heizungswartungen und Solar-Wartungen beauftragt. Vor 6 Wochen hatten wir im Keller einen Wasserschaden durch einen korrodierten Kombi-Solarspeicher.
Vom Fachbetrieb bekamen wir ein Angebot für den Austausch des Speichers. Da wir gerne einen Speicher einbauen lassen würden, der im Bedarfsfall auch für eine Wärmepumpe geeignet ist, haben wir im Internet recherchiert und sind dabei auf das Thema Opferanode gestossen, dass uns bis dahin nicht geläufig war.
Da uns keinerlei Prüfung/Austausch der Anode durch den Fachbetrieb i.R. der Heizungs- oder Solarwartung bekannt war (wir waren im Normalfall immer anwesend), haben wir den "Fachbetrieb" auf das Thema angesprochen. Dort herrschte betretenes Schweigen, wir gingen so auseinander, dass sich der Fachbetrieb Gedanken macht, wie mit dem Versäumnis umgegangen werden kann und man sich kfr. bei uns meldet. Leider kam keine Reaktion, weshalb wir den Sachverhalt schriftlich aufgegeben und um Rückmeldung haben. Statt nun eine einvernehmliche Lösung anzustreben, hat man uns bei erster Rückmeldung nach Rücksprache mit dem Hersteller erklärt,
" dass man grundsätzlich nach Herstellervorgaben wartet . D.h., die für unseren Speicher notwendigen Vorgaben seien bei den bisherigen Wartungen eingehalten, auch wenn nicht jeder einzelne Schritt in der Rechnung aufgeführt sei. Für unser Speicher-Modell hätte seinerzeit die Empfehlung bestanden, die sog. Opferanode erstmals nach zwei Jahren zu kontrollieren und dann in regelmäßigen Abständen zu schauen, ob ein Austausch ggf. nötig ist. Bei uns war lt. dem Fachbetrieb ein Tausch bisher nicht erforderlich."
Als wir dann die Wartungsprotokolle erbeten haben, wurde uns erklärt, dass diese nicht mehr vorlägen. Da man offensichtlich erkannt hat, dass man die Position nicht mehr aufrechterhalten kann, erfolgte dann ein Strategiewechsel hin zur Argumentation, dass die Heizungswartung nicht die Wartung des Pufferspeichers und somit die Prüfung der Anode beinhaltet (obwohl man zuvor behauptet hat, diese regelmäßig geprüft zu haben). Die explizite Wartung des Pufferspeichers sei von uns nicht beauftragt worden (was stimmt, da wir als Laien natürlich nichts von einem solchen Erfordernis wussten. Deshalb beauftragt man ja einen ortsansässigen „Fachbetrieb“, um bei solchen Themen beraten zu werden.) Es erfolgte auch nicht ein einziges Mal ein Hinweis auf die erforderliche Prüfung der Opferanode.
Es wird zudem behauptet, dass eine Solarwartung von uns nicht beauftragt worden sei, was schlichtweg nicht stimmt und durch vorliegende Rechnungen nachgewiesen werden kann.
Da der Fachbetrieb offensichtlich nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist, haben wir jetzt die Innung eingeschaltet, gehen aber auch hier nicht von einem Einlenken aus.
Bevor wir nun einen (teuren) Rechtsstreit unter Einschaltung einer Anwaltskanzlei beginnen, die Frage hier ans Forum:
Gibt es Erfahrungen oder bekannte Gerichtsurteile, ob eine Heizungs- und/oder Solarwartung die Prüfung/den Austausch der Opferanode beinhaltet oder der Fachbetrieb den Kunden zumindest darauf aufmerksam machen muss und im vorliegenden Fall für den Schaden haftet?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. Die bereits veröffentlichten Beiträge zu dem Thema habe ich schon gelesen, aber speziell zu diesem Punkt keine Info gefunden.