sunnyboy171981
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JA!Bevor man sich an eine Lösungsfindung macht, sollte immer erst geklärt werden
- IST es ein Problem?
- besteht ein ANSPRUCH auf Beseitigung?
- ist dies verhältnismäßig?
- ist dies legitim?
Siehe : LG Berlin, 26.05.1998, Az.: 64 S 266/97
oder Heizung Mindesttemperaturen.
oder Raumtemperatur in der Mietwohnung: Mietrecht schützt vor Kälte
Reicht, oder mehr???
Und die Wohnraumtemperatur darf dir der Mieter laut gängiger Rechtsprechung mit seinem 3€ ALDI Thermometer belegen. Du als VM darfst nen sehr teuren Gutachter einschalten um es zu widerlegen wenn's Ernst wird. Willkommen im Deutschen Mietrecht.
Zudem habe zumindest ich den Anspruch mit meinen Mietern ein gutes Mietverhältnis zu pflegen, das spart sehr sehr viel Stress.