GEG § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

Diskutiere GEG § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Ich habe einen NT-Kessel und das ist was der Paragraph 72 besagt; besonders entscheidend Absatz 3: § 72 Betriebsverbot für Heizkessel...

WärmeKonsumer

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Ich habe einen NT-Kessel und das ist was der Paragraph 72 besagt; besonders entscheidend Absatz 3:

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel


....

Das ist was mein Heizungsbauer mit einem 35K Angebot in seiner Tasche mir schreibt:

sie missverstehen den Paragrafen.
Nicht alle Niedertemperaturkessel sind ausgenommen. Nur welche die jünger als 30 Jahre oder vor dem 1. Januar 1991 eingebaut bzw. in Betrieb gegangen sind. Diese dürfen bei einem Defekt weder repariert noch wieder in Betrieb genommen werden.


Was meint Ihr?
 

der_user

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Ich meine, dein Heizungsbauer liegt falsch. Fuer mich ist die Aussage (3) mehr als eindeutig. Auch lese ich in dem entsprechendem Paragraphen nichts von NT Kesseln, welche aelter als 30 Jahre sind.
 

Heizungsdoc

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Dein HB hat Unrecht. Wenn der Kessel auch noch Aussentemperaturgeführt ist, kann er erst recht drin bleiben. Anders sieht es aus, wenn er als Konstanttemperaturkessel betrieben wird, also es wird nur eine Vorlauftemperatur eingestellt.
 
tricotrac

tricotrac

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Der Heizungsbauer liegt in der Beurteilung falsch. Festgelegt wurde der Passus mit den NT- und Brennwertkesseln in der EnEV 2002 in den Paragraphen 11 und 12. Die EnEV führte damals die Heizanlagenverordnung (1998) und die Wärmeschutzverordnung (1995) zusammen. Davor war seit 1976 das Energieeinsparungsgesetz von 1976 gültig.
 
Patze-T3

Patze-T3

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....

Das ist was mein Heizungsbauer mit einem 35K Angebot in seiner Tasche mir schreibt:

sie missverstehen den Paragrafen.
Nicht alle Niedertemperaturkessel sind ausgenommen. Nur welche die jünger als 30 Jahre oder vor dem 1. Januar 1991 eingebaut bzw. in Betrieb gegangen sind. Diese dürfen bei einem Defekt weder repariert noch wieder in Betrieb genommen werden.


Was meint Ihr?
Ein mieser Abzocker der dich extrem verarscht und es auch noch versucht mit dem Gesetz zu erklären!
Wird seine übliche Masche sein und die meisten fallen drauf rein.
Soviel zu den spitzen "Fachleuten".

"Diese dürfen bei einem Defekt weder repariert noch wieder in Betrieb genommen werden."

Diesem "Fachmann" sollte der Betrieb genommen werden!
Sowas muss das Handwerk gelegt werden.
 
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Andreas1956

Andreas1956

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sie missverstehen den Paragrafen.
Nicht alle Niedertemperaturkessel sind ausgenommen. Nur welche die jünger als 30 Jahre oder vor dem 1. Januar 1991 eingebaut bzw. in Betrieb gegangen sind.
"Nur welche, die jünger als 30 Jahre sind." = Also die, die - Stand heute - nach dem 07. März 1994 in Betrieb genommen wurden. Sonst wären sie nicht jünger als 30 Jahre.

"Nur welche, die vor dem 1. Januar 1991 in Betrieb genommen wurden." = Also die, die älter als 30 Jahre sind.

Ausgenommen sind nach der Meinung dieser geistigen Konifere NT-Kessel, wenn sie jünger oder älter sind, als 30 Jahre. Also alle. Aber Vorsicht! Denn jetzt der Brüller:

Wenn sie zwischen dem 1. Januar 1991 und dem 07. März 1994 in Betrieb genommen wurden, gilt die Ausnahme (nach Ansicht des Heizungsbauers) nicht.

Morgen sind dann nach Lesart des Heizungsbauers sogar schon die NT-Kessel verboten, die am 08. März 1994 in Betrieb genommen wurden, übermorgen zusätzlich die, die am 09. März 1994 in Betrieb genommen wurden usw..

Aber jetzt mal im Ernst: Sämtliche NT-Heizkessel welches Alters auch immer unterliegen nicht dem gesetzlichen Verbot. Solange sie funktionieren oder ggf. repariert werden können, dürfen sie bleiben. Allerdings längstens bis 2045, dann sind alle verboten, vorausgesetzt bis dahin hat der Dritte Weltkrieg uns nicht dahingerafft. Ich bin optimistisch, daß er das tut.
 

rechenzwo

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Ich weiß ja nicht, wer solche Verbote durchsetzten kann, soll oder muß, aber ich habe hier ein Gerät, auf das Absatz 1 zutreffen würde, wenn nicht Absatz 3 besagen würde, daß Absatz 1 nicht anzuwenden ist. Der Schornsteinfeger hat nichts bemängelt. Der Installateur hat lediglich angemerkt, daß zukünftige Reparaturen evtl. auf Grund mangelder Ersatzteile nicht mehr möglich sein könnten.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Der Installateur hat lediglich angemerkt, daß zukünftige Reparaturen evtl. auf Grund mangelder Ersatzteile nicht mehr möglich sein könnten.
Das kann sein, ist aber keine rechtliche Frage, sondern eine faktische. Der kluge Mann baut vor und hat kritische Ersatzteile im Schrank.
 
kolobezka

kolobezka

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ist doch eindeutig oder?

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,



Fals Schwierigkeiten gibt, ab zum Anwalt

 

G1967

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Ganz ehrlich- Ein Nt Gerät, daß 30 Jahre alt ist, ist austausch(über)fällig. Nicht unbedingt aus gesetzlicher Sicht sondern eher aus technischer.
Wenn so ein Gerät einen Defekt hat - das ist in dem Alter gut möglich - kann eine Reparatur aufgrund ggf nicht mehr erhältlicher Teile scheitern und eine Erneuerung ist dann erforderlich.
Eine rasche Erneuerung "alt weg, neu hin" ist heute aufgrund neuer Anforderungen kaum noch machbar (zB Brennwertpflicht). Und bei Regen, Schnee usw sind Montagen auf dem Dach nicht machbar. Zusätzlich besteht bei div. Geräten noch immer eine Lieferzeit von bis zu 12 Monaten.

also besteht ein Risiko, bei Ausfall länger kalt zu sitzen.
 

WärmeKonsumer

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Ganz ehrlich- Ein Nt Gerät, daß 30 Jahre alt ist, ist austausch(über)fällig. Nicht unbedingt aus gesetzlicher Sicht sondern eher aus technischer.
Wenn so ein Gerät einen Defekt hat - das ist in dem Alter gut möglich - kann eine Reparatur aufgrund ggf nicht mehr erhältlicher Teile scheitern und eine Erneuerung ist dann erforderlich.
Eine rasche Erneuerung "alt weg, neu hin" ist heute aufgrund neuer Anforderungen kaum noch machbar (zB Brennwertpflicht). Und bei Regen, Schnee usw sind Montagen auf dem Dach nicht machbar. Zusätzlich besteht bei div. Geräten noch immer eine Lieferzeit von bis zu 12 Monaten.

also besteht ein Risiko, bei Ausfall länger kalt zu sitzen.
Das ist hier allen bewusst, aber darum geht es nicht vorerst.

Aber zu Deinen Punkten, wo Du ja auch recht hast, ziehst Du die Kostenkalkulation nicht mit ein. Eine neue Heizung kostet Dich heute (im GEG Panikzeitalter) um die 35000 Euro. Die Heizungen von heute halten 15-20 Jahre sagen wir im Schnitt 17 Jahre. Dann sind wir bei Investitionskosten von 2000 Euro pro Jahr. Wenn die Heizung noch 5 Jahre schafft, dann sind das 10.000 Euro, ich habe eine aktuellere Heizung am Ende und eventuell hat sich bis dahin diese GEG Euphorie gelegt. Ja, gewisses Risiko ist immer mit dabei. Aber ich will es auch mit Ruhe angehen und nicht mit Zeitdruck.
 
Andreas1956

Andreas1956

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Ein Nt Gerät, daß 30 Jahre alt ist, ist austausch(über)fällig. Nicht unbedingt aus gesetzlicher Sicht sondern eher aus technischer.
Wenn so ein Gerät einen Defekt hat - das ist in dem Alter gut möglich - kann eine Reparatur aufgrund ggf nicht mehr erhältlicher Teile scheitern und eine Erneuerung ist dann erforderlich.
Das sollte man trotzdem dem Eigentümer überlassen, wie er verfahren will. Es besteht in der EU und insbesondere im überregulierten Deutschland die große Neigung, den mündigen Menschen überall in ihre Angelegenheiten hineinzureden, ja sie sogar zu bevormunden.
 

G1967

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Nein, manches muß man in bestimmte Bahnen lenken. Würde das nicht passieren, hätten wir noch heute Einfachfenster, Gasöfen oder Konstantkessel. Und NT ist seit min. 25 Jahren veraltete Technik.
 

seeigel

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Das sollte man trotzdem dem Eigentümer überlassen, wie er verfahren will. Es besteht in der EU und insbesondere im überregulierten Deutschland die große Neigung, den mündigen Menschen überall in ihre Angelegenheiten hineinzureden, ja sie sogar zu bevormunden.
Und wenn was schiefgeht ist es keiner gewesen bzw ist man nicht zuständig.
Mein Vater hatte einen Bauernhof, aber nicht betrieben
Die BG hat sich wohl überall eingemischt
Dann ist beim Holz häxeln die Zapfwelle abgesprungen und hat im den Arm zertrümmert.
Da stelle es sich heraus das die BG nicht zuständig war (zu wenig Land) oder nicht selbst bewirtschaftet
 
kolobezka

kolobezka

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Das ist hier allen bewusst, aber darum geht es nicht vorerst.

Aber zu Deinen Punkten, wo Du ja auch recht hast, ziehst Du die Kostenkalkulation nicht mit ein. Eine neue Heizung kostet Dich heute (im GEG Panikzeitalter) um die 35000 Euro. Die Heizungen von heute halten 15-20 Jahre sagen wir im Schnitt 17 Jahre. Dann sind wir bei Investitionskosten von 2000 Euro pro Jahr. Wenn die Heizung noch 5 Jahre schafft, dann sind das 10.000 Euro, ich habe eine aktuellere Heizung am Ende und eventuell hat sich bis dahin diese GEG Euphorie gelegt. Ja, gewisses Risiko ist immer mit dabei. Aber ich will es auch mit Ruhe angehen und nicht mit Zeitdruck.

klar, wer hat schon GELD zu verschenken?

die neue Heizung kostet viel Geld und braucht dann auch immer noch GAS/ÖL/STROM, je nachdem :cool:

nunja, man hat ja bis 2044 Zeit, bis dahin leb ich nicht mehr ;)



(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
 
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Andreas1956

Andreas1956

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Nein, manches muß man in bestimmte Bahnen lenken. Würde das nicht passieren, hätten wir noch heute Einfachfenster, Gasöfen oder Konstantkessel.
Das halte ich in dieser Pauschalität schlichtweg für Unsinn. Spätestens die hohen Energiepreise würden verhindern, daß jemand der neue Fenster braucht, Einfachfenster nehmen würde. Und sollte ein Vollidiot das trotzdem machen, dann ist es sein gutes Recht, im Wortsinne sein Geld zu verbrennen.

Die "bestimmten Bahnen" gelten ohnehin immer nur für das Fußvolk, während die Oberschicht mit den dicksten Autos und Privatjets in der Welt herumreist und Wohnflächen nebst privaten Pools beheizt, von denen Arbeiter nur träumen können. Baerbock ist mehr im Flieger als am Boden, Lindner fährt Porsche, Merz fliegt im Privatjet herum, die scheißen auf das Klima, so sieht's aus! Aber die Bürger schikanieren.

Hier mal der "Heizungskeller" der Villa von Hans-Günther Sohl, ehemaliger BDI-Chef. Damit wurde kein Krankenhaus beheizt, sondern die private Villa nebst Garage, privatem Atombunker unter dem Hauskeller, Schwimmbad im Keller und Schwimmbad im Freien.

Villa Heizung.jpg
 

seeigel

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Baerbock ist mehr im Flieger als am Boden, Lindner fährt Porsche, Merz fliegt im Privatjet herum, die scheißen auf das Klima, so sieht's aus! Aber die Bürger schikanieren.
Wobei nur die erste relevant ist.
Lindner ist FDP
Und Merz CDU
Wer grün ist, ist Baerbock
die wollte auch mehr mit den öffentlichen fliegen
 
kolobezka

kolobezka

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Andreas1956 schrieb:

Baerbock ist mehr im Flieger als am Boden, Lindner fährt Porsche, Merz fliegt im Privatjet herum, die scheißen auf das Klima, so sieht's aus! Aber die Bürger schikanieren.


Wobei nur die erste relevant ist.
Lindner ist FDP
Und Merz CDU
Wer grün ist, ist Baerbock
die wollte auch mehr mit den öffentlichen fliegen

klar Wasser predigen .................

😃😃😃😃😃



wer weiss wie lange wir noch "Frieden" haben, von daher .............
 
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