Aladin
Threadstarter
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- 19.12.2015
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Ich möchte folgenden Fall zur Diskussion stellen:
Anfang des Jahres zeigte das Steuergerät der Heizungsanlage (Junkers Cerapur Solar CSW24-75) folgende Fehlermeldung: Störung 51. Der hinzugerufene Techniker war zunächst etwas ratlos und kontaktierte den Kundendienst von Junkers. Nach einem längeren Telefonat führte er auf Anraten des Kundendienst einen Software-Reset durch und die Fehlermeldung war verschwunden. Eine Woche später eine erneute Fehlermeldung: Störung 53. Diesmal führte derselbe Techniker sofort den Software-Reset durch. Der Erfolg war derselbe: Nach ein paar Tagen war die Fehlermeldung wieder da. Da sie auf ein Problem mit dem Kollektortemperaturfühler hinweist, habe ich selbst einen Blick auf das Dach geworfen und festgestellt, dass das Kabel beschädigt war. Eine provisorische Reparatur mit Lüsterklemme behob das Problem. Seitdem läuft die Anlage wieder fehlerfrei.
Zwischenzeitlich bekam ich allerdings die Rechnung der Installationsfirma über die Behebung einer Störung, für den ersten Termin 1,5 Std. und den zweiten 0,5 Std.
Frage: Muss ich die Rechnung bezahlen, obwohl der Fehler nicht behoben wurde? Und sind die veranschlagten Zeiten überhaupt gerechtfertigt?
Mit ist bewusst, dass dies eher ein rechtliches Problem ist, aber vielleicht gibt es ähnliche Beispiele und hilfreiche Tipps. Schon mal Dank im voraus.
Anfang des Jahres zeigte das Steuergerät der Heizungsanlage (Junkers Cerapur Solar CSW24-75) folgende Fehlermeldung: Störung 51. Der hinzugerufene Techniker war zunächst etwas ratlos und kontaktierte den Kundendienst von Junkers. Nach einem längeren Telefonat führte er auf Anraten des Kundendienst einen Software-Reset durch und die Fehlermeldung war verschwunden. Eine Woche später eine erneute Fehlermeldung: Störung 53. Diesmal führte derselbe Techniker sofort den Software-Reset durch. Der Erfolg war derselbe: Nach ein paar Tagen war die Fehlermeldung wieder da. Da sie auf ein Problem mit dem Kollektortemperaturfühler hinweist, habe ich selbst einen Blick auf das Dach geworfen und festgestellt, dass das Kabel beschädigt war. Eine provisorische Reparatur mit Lüsterklemme behob das Problem. Seitdem läuft die Anlage wieder fehlerfrei.
Zwischenzeitlich bekam ich allerdings die Rechnung der Installationsfirma über die Behebung einer Störung, für den ersten Termin 1,5 Std. und den zweiten 0,5 Std.
Frage: Muss ich die Rechnung bezahlen, obwohl der Fehler nicht behoben wurde? Und sind die veranschlagten Zeiten überhaupt gerechtfertigt?
Mit ist bewusst, dass dies eher ein rechtliches Problem ist, aber vielleicht gibt es ähnliche Beispiele und hilfreiche Tipps. Schon mal Dank im voraus.