Empfehlungen für Neue Gas-Heizungsanlage als Ersatz für alten atmosph. NT-Kessel

Diskutiere Empfehlungen für Neue Gas-Heizungsanlage als Ersatz für alten atmosph. NT-Kessel im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo, unsere vorhandene Anlage im jetzt eigengenutzten ZFH aus 1987 besteht aus atmosph. NT-Kessel (17 kW) neben separaten 150 L...

elde

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Hallo,

unsere vorhandene Anlage im jetzt eigengenutzten ZFH aus 1987 besteht aus atmosph. NT-Kessel (17 kW) neben separaten 150 L Warmwasserspeicher mit eigenem Brenner. Geheizt werden damit 2 Wohnungen mit gemeinsam ca. 200 qm Wohnfläche.

Wegen diverser aktueller Störungen möchten wir diese gegen eine neue Anlage austauschen. Verschiedene befragte Heizungsfirmen bieten folgende Alternativen an:

1) Atmosph. NT-Gaskessel (z.B. Vaillant atmoTec + VCW 194 mit sep. eigenst. Brenner-WW-Speicher (z.B. Vaillant atmoStor 130 l)

2) dto. mit angeschlossenen WW-Speicher ohne Brenner

3) Brennwert 10- 20 kW + 100-150 l-WW-Speicher z.B. Vaillant ecoVIT excl. VKK 286 mit WW-Speicher UniStor 140 l

Aus den Diskussionen hört man raus, dass die Lebensdauer von Brennwert-Anlagen maximal noch bei 10 Jahren liege (im Vergleich lief unsere seit 33 Jahren fast problemlos). Schuld seinen die komplexe (Regel)Elektronik und die Ersatzteile, die heutzutage schon nach 10 Jahren nicht mehr zur Verfügung stehen und dass dann statt Reparatur wieder eine komplett neue Anlage vorzuziehen sei.

Für uns sind das keine schönen Aussichten. Wer kann uns da aus seiner Erfahrung heraus das oben gesagte bestätigen oder auch relativieren und uns darüber hinaus auch noch einen Tipp geben für eine Brennwertanlage, deren elektronische Komponenten dann auch in 10 Jahren noch wirtschaftlich getauscht werden könnten. Wir sind nicht auf Vaillant fixiert. Oder sollen wir doch wieder mit atm. NT-Technik heizen, was lt. Firma immer noch möglich wäre.

Vielen Dank im voraus.

MfG

Fam. Elde
 
Hausdoc

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Es gibt NUR noch Brennwert.
140l sind für 2 Wohnungen zu wenig.

Du solltest auch ggf andere Heizungsfirmen um ein Angebot bitten. ;)
Die 3 genannten Beispiele zeugen nicht unbedingt von Kompetenz.
 

elde

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Die 2 Wohnungen werden nur von max. 4 Leuten genutzt. Bisher sind es 130 l, was nie ein Problem war.
Was genau ist fachlich an den Beispielen zu bemängeln?
 
Hausdoc

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Was genau ist fachlich an den Beispielen zu bemängeln?
mit sep. eigenst. Brenner-WW-Speicher (z.B. Vaillant atmoStor 130 l)
Wer heute noch sowas anbietet , hat nicht alle Tassen im Schrank.
Aus den Diskussionen hört man raus, dass die Lebensdauer von Brennwert-Anlagen maximal noch bei 10 Jahren liege
Wer behauptet das?
Marken Brennwertgeräte liegen wie Heizwertgeräte bei ~20 Jahre Lebensdauer.
 

KarlZei

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Aus den Diskussionen hört man raus [...]
Da empfiehlt es sich, nur solchen Diskussionen zuhören, die Erwachsene und nicht irgendwelche Spinner, Ahnungslose, Verschwörungstheoretiker u.ä. führen.
Dann muss man auch nicht nach Anlagen suchen, deren Elektronik nach 10 Jahren noch wirtschaftlich ersetzt werden kann, sondern nach Anlagen, die für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Dies setzt allerdings voraus, dass man sich ein wenig damit beschäftigt.
 

KarlZei

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Was genau ist fachlich an den Beispielen zu bemängeln?
1. und 2. sind keine Brennwertgeräte.
3. ist ein maßlos überdimensioniertes Teil mit miesen Daten (u.a. Mindestleistung) und einem zu kleinen WW-Speicher.
 

elde

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Danke an Socko für eine konkrete Empfehlung.
Ergänzend wüsste ich gerne noch welche konkreten Leistungs- und Austattungsmerkmale dieses Gerät gegenüber anderen Markenherstellern (siehe oben z.B. Vaillant) besonders auszeichnen?
Vielleicht könnten sich auch jene Experten sachlich zu Wort melden, die noch die Technik der NT-Kessel kennen und entsprechende Vergleiche zu den Brennwertgeräten ziehen können. Ich suche halt Langlebigkeit, Wartungsfreundlichkeit, Qualität und solide Technik. Und frieren möchte ich halt auch nicht.
 
Dr Schorni

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DAS ist an sich von drei Faktoren abhängig:
- kein Billig-Produkt-Segment wählen (Gerät mit niedrigstmöglichster Brenner-Minimal-Leistung von 2 kW - also nicht 3 oder dreieinhalb!)
- fachgerechter Einbau und WARTUNG
- brennwertgerechter BETRIEB, zB auf das GERÄT abgestimmter hydraulischer Abgleich <klick> und nicht nur ein beschriebenes Blatt Papier wo das drauftsteht
 
Hausdoc

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Vielleicht könnten sich auch jene Experten sachlich zu Wort melden, die noch die Technik der NT-Kessel kennen und entsprechende Vergleiche zu den Brennwertgeräten ziehen können.
Tun wir.
Aber wie bereits genannt gibt es NUR noch Brennwerttechnik.
Ein Heizwertgerät darf nur noch bei Mehrfachbelegung des Kamins ausnahmsweise und vorheriger Genehnmigung deines Kaminkehrers installiert werden.
und nicht nur ein beschriebenes Blatt Papier wo das drauftsteht
:thumbup:
 
tricotrac

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Es müssen zum Betrieb von Brennwertgeräten allerdings einige Parameter erfüllt sein.
1) Zertifizierte Abgasanlage. In der Regel hat sich da am Markt das Kunststoffrohr im Kamin durchgesetzt. Dies ist notwendig auf Grund des Wärmegewinns durch gewollte Kondensation der Abgase.
2) Dieses genutzte Kondensat muss entsorgt werden. Dies ist bei Brennstoff "GAS" im häuslichen Bereich durch die Einleitung in die Kanalisation möglich. Wo das nicht über natürliches Gefälle funktioniert, wird eine Kondensathebepumpe installiert, die braucht eine regelmäßige Wartung.
3) Heizungswasserqualität nach VDI 2035. die muss der einbauende Fachbetrieb vor Ort prüfen und entscheiden, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen.
4) Wasser füllen in die bestehende Heizungsanlage nur noch unter Einsatz eines Rohrtrenners nach DIN EN1717 erlaubt.(Trinkwasserschutz)
 
Dr Schorni

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Schon, aber zumindest die Punkte 1 + 2 sind doch längst gegessen. Die anderen Positionen brauchen halt LEIDER ihre Zeit bis zur kompletten Markt-Durchdringung.

Leider weiß der Kunde das halt nicht und derjenige der DAS selbstverständlich anbietet wird natürlich teurer als der &$%§%(zensiert), sagen wir mal neutral : der "Andere". DER schimpft dann nach selbst-verursachtem Ausfall nach den besagten 10 Jahren auf "diese blöde neue Technik die nicht mehr lange hält" und VERDIENT dann wieder an der Erneuerung. SO macht man mit DUMMHEIT Geld!
 
tricotrac

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Schon, aber zumindest die Punkte 1 + 2 sind doch längst gegessen
Leider nein. Viele Betreiber von Heizwertgeräten haben immer noch im Hinterstübchen mit wie viel Dreck ; Kosten und Aufwand ihr Kamin schon mal saniert wurde. Und wieso kommt da überhaupt Wasser aus dem Kamin ? Und wie viel Wasser fällt da täglich an usw. usw.
 
Dr Schorni

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...und wie oft der auch umsonst, also "vergebens", technisch unnötig saniert wurde VOR ALLEM...

Aber, is RUM, und das scheinbar "sooo neue" seit über 30 Jahren absolut im Griff. Ok, außer halt bei den Schnarchnasen die bis zuletzt noch "ach so tollBILLIGE NT-Kessel" einbauten. Und auch noch MIT so nem direktbefeuerten WW-Speicher - fach-intern "Schornstein-Föhn" genannt. Der ist ja nichts anderes als UR-Omas Badeofen , nur halt mit Gas-Feuerung. Sowas kennt man HIER nur aus so billig 4m-breiten Reihenhäusern aus den 1980ern oder im ur-alten/sozialen Wohnungsbau...
 
tricotrac

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Sowas kennt man HIER nur aus so billig 4m-breiten Reihenhäusern aus den 1980ern oder im ur-alten/sozialen Wohnungsbau...
Und so was braucht auch regelmäßige Wartung, kommt nun in die Jahre zur Sanierung und dann ? Völlige Unwissenheit ; völlig neue Grundbedingungen ;
hohe Kosten und viel mehr Wartungsaufwand. Wie erkläre ich es meinen Kunden ? Gebetsmühlenartig vortragen !
 
Dr Schorni

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Na ganz einfach : Qualitäts-GERÄT -> Qualitäts-WARTUNG

(Einen Qualitäts-Schornsteinfeger hab ich mal weggelassen. Wunder sind einfach nicht kalkulierbar)
 

KarlZei

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Ok, außer halt bei den Schnarchnasen die bis zuletzt noch "ach so tollBILLIGE NT-Kessel" einbauten.
Man darf doch immer noch NT-Kessel einbauen?!? Mir ist keine Vorschrift bekannt, die das verbietet. Lediglich die Produktion ist seit 2015 verboten. Restbestände dürfen weiterhin verkauft und deswegen auch eingebaut werden. Und offensichtlich haben seine Heizungsbauer noch welche, die sie endlich loswerden wollen. Scheint hier also eine Win-Win-Situation zu sein ;-)
Diese hier immer wieder angeführte Mehrfachbelegungsgeschichte ist demnach auch keine Ausnahme von einem Einbauverbot. Es es vielmehr eine Ausnahme vom Produktionsverbot.
 
Thema:

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