Wir haben ansonsten alle baurechtlichen Parameter eingehalten, ...
Das kann alles komplexierter und "tückischer" werden als man sich das vorstellt.
Ein paar Grundlagen aus dem Umfeld des Produkthaftungsrechts die allgemein gelten -- also sehr sicher auch für Wärmepumpen im Privaten Eigentum.
1.) Das Einhalten von technischen Normen ist soweit es (Lärm) Emissionen betrifft sehr sicher nur einen "Konformitätsvermutung" kein Beweis der Konformität zu gesetzlichen Vorgaben.
Für Produkt mit Elektronik gilt beispielsweise das die Einhaltung von EMV-Grenzwerten (letztlich CISPR11 aka DIN EN 55011 und dergleichen) keine Konformität zu gesetzlichen Vorgaben garantiert. Erzeugt ein Gerät Störungen obwohl es die EMV-Grenzwerte einhält ist es nicht Konform und darf nicht mehr weiter verkauft werden, schlimmstenfalls droht ein Rückruf.
Bei Wärmepumpen wurde ich daher davon ausgehen das ein Schalldruck von 35dB(A) an der Grundstücksgrenze (reines Wohngebiet) nicht überschritten werden darf und die Tatsache das alle "Normen und Vorschriften" die das sicherstellen sollten eingehalten wurden nützten einem als Eigentümer nichts wenn die 35dB(A) an der Grundstücksgrenze am Ende doch überschritten werden.
2.) Es ist nicht die Wärmepumpe alleine sonder die gesamte Aufstellsituation und die Anordnung zu Gebäuden etc. die bestimmt wie viel "Lärm" an der Grundstücksgrenze messbar ist.
Als BSP habe ich mir mal ein "Feld-Wald-Wiesen" - Wärmepumpe raus-gegriffen, Bruderus Logatherm WLW 196i AR [1]
Schalldruck 49,5dB(A) in 3m Abstand [1] -- Angaben auf Freifeld-Messung / Freifeld-Verhältnisse bezogen nehme ich an
-> Der Schalldruck nimmt im Freifeld proportional 1/Radius ab -- Radius r ist hier näherungsweise der Abstand.
-> Eine Verdoppelung des Abstandes bzw Radius r sind im Freifeld -6dB bzw. -6dB(A)
somit:
r = 6m = 43,5 dB(A)
r = 12m = 37,5 dB(A)
r = 24m = 31,5 dB(A)
Das Problem:
--> die Wärmepumpe steht am Ende nicht im Freifeld sondern auf einem Grundstück vor einem Haus:
a.) Reflexionen und Grenzbedingen können den Schallausbereitung in bestimme Richtungen sehr erhöhen.
Schallquelle vor einer sehr großen Schall-reflektierenden Wand: +6dB(A) in die von der Wand "weg-zeigende" Richtung.
=> dann würden selbst 24m Abstand zum Nachbarn nicht mehr reichen -- es wären 37,5 dB(A) zu erwarten.
b.) Bei tiefen Frequenzen -- sagen wir unter 50Hz -- und geringen Abständen zwischen 2 Gebäuden können sich "stehende Wellen" ausbilden, letztlich einen Resonanz mit einer erheblichen Resonanzüberhöhung.
=> Regt eine Wärmepumpe eine solche Resonanzfrequenz an wird sehr viel "lauter" als die Freifeld-Angabe vermuten lässt.
c.) Neben der Schallausbreitung nach Datenblattangabe kann in ungünstigen Situationen eine Wärmepumpe auf "Körperschall" auf Anderen Konstruktionen übertragen an denen diese Wärmepumpe vielleicht montiert ist.
=> auch das kann ernsthaft Lärm verursachen.
Also was kann man tun ?
--> Wenn man "Platz" rund ums Haus hat sehr viel ! :
a) Die Wämepumpe auf ein eigenes kleines Fundamt setzten und die Virbrationen (Körperschall) entkoppeln (Gummi-Elemente)
--> Ich denke das wird von Herstellen und Handwerk in der Regel bereits so vorgesehen.
b.) Die Wärmepumpe nicht vor eine großen Grenzfläche sprich großen Hauswand monieren, vielleicht vor einer Hausecke.
c.) Wie bereits hier angesprochen "Schall-absorbierende" Strukturen zwischen Wärmepumpe und dem eigenen Haus herstellt und auch in Richtung Nachbargrundstück.
--> Eine "Hecke" sprich Pflanzen sind sehr sicher nahezu optimal und wenig auffällig
Ich denke dort wo eng bebaut ist und die strengen Vorschriften eines reinen Wohngebietes gelten sollte man sorgfältig planen und ggf. vor dem Aufbau der Wärmepumpe die zu erwartende Schallausbreitung untersuchen lassen.
Quellenangaben:
[1]
Wärmepumpe | Logatherm WLW196i AR | Buderus