Thomas_1982
Guest
Die "Leiter" hat das schon auf dem Schirm gehabt mit deinem Wegzug. Ich wundere mich mal wieder, wie asozial und egoistisch die Leute in D sein können. Nos, dir ist schon klar dass du nicht allein auf der Welt existierst, dass die einst von dir bewohnte Mietwohnung irgendwann einen Nachmieter haben wird (der auch heizen muss) und es neben dir noch andere Mieter im dem Haus gab/gibt? Wie ich bereits schrieb: Es ist eine Atmosphäre die wir atmen, ein Wasserkreislauf den wir teilen. In meinem vorletzten Satz - und da hätte der Groschen bei dir fallen müssen - schrieb ich von den Heizkosten für das Miethaus ("die Hütte") und nicht von den Heizkosten "deiner" (natürlich ehemaligen!) Wohnung. Also ich bin hier raus, die vom Vermieter geforderten Heizkosten haben aufgrund deiner asozialen Gesinnung seine Richtigkeit. Klassischer Fall von Karma-Schicksal...
P.S.: Heizkostenabrechnung - Anwalt.org
Zu beachten ist zudem die Abrechnungsfrist, an welche sich ein Vermieter bei Erstellung und Zusendung der Heizkostenabrechnung halten muss. Diese beträgt gemäß § 556 BGB zwölf Monate nach Abschluss des Abrechnungszeitraums. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Vermieter eine eventuelle Nachzahlung nicht mehr geltend machen.
Also ich würde mal einen deiner ehemaligen Miethausnachbarn bitten, in "deinem" ehemaligen Briefkasten nachzuschauen (ggf. mit Draht und Wäscheklammer als Hilfsmittel). Der Herr Vermieter dürfte sie (wie all die Jahre zuvor?) einfach dort eingelegt haben, um die Portokosten einzusparen. Alternativ den evtl. bereits vorhandenen Nachmieter fragen, ob er sowas in der Art nach dem Einzug vorgefunden hat. Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post ist auch nur zu 98% zuverlässig, über 12 Monate gesehen landen so einige Briefe fälschlicherweise im alten Briefkasten. Hattest du am Tag des Auszuges das Namensschild vom Briefkasten entfernt?
P.S.: Heizkostenabrechnung - Anwalt.org
Zu beachten ist zudem die Abrechnungsfrist, an welche sich ein Vermieter bei Erstellung und Zusendung der Heizkostenabrechnung halten muss. Diese beträgt gemäß § 556 BGB zwölf Monate nach Abschluss des Abrechnungszeitraums. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Vermieter eine eventuelle Nachzahlung nicht mehr geltend machen.
Also ich würde mal einen deiner ehemaligen Miethausnachbarn bitten, in "deinem" ehemaligen Briefkasten nachzuschauen (ggf. mit Draht und Wäscheklammer als Hilfsmittel). Der Herr Vermieter dürfte sie (wie all die Jahre zuvor?) einfach dort eingelegt haben, um die Portokosten einzusparen. Alternativ den evtl. bereits vorhandenen Nachmieter fragen, ob er sowas in der Art nach dem Einzug vorgefunden hat. Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post ist auch nur zu 98% zuverlässig, über 12 Monate gesehen landen so einige Briefe fälschlicherweise im alten Briefkasten. Hattest du am Tag des Auszuges das Namensschild vom Briefkasten entfernt?
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: