bendo
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- Mitglied seit
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Hallo zusammen,
Achtung:
"Sofortiger Antrags- und Zusagestopp
Den Hinweis hierzu bekam ich heute von meinem Energieberater.
Inwieweit dieser Programmstopp auch auf die Zuschussförderung der BAFA zutrifft weiß ich nicht. In meinem Fall (ich beabsichtigte morgen eine Zuschussförderung bei der BAFA einzureichen, um am Mittwoch einen HB mit einem Heizungstausch zu beauftragen) ist das jetzt dumm gelaufen: Ich werden nach der Antragstellung nun auf jedenfall auf die Zusage der BAFA vor Beauftragung warten.
Da hat wohl Nr. 7.3 der BEG EM zugeschlagen:
"7.3 Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung besteht nicht. Die Gewährung der Förderung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel."
Weiß jemand näheres? Wird das Programm überhaupt wieder aufgelegt? Typischerweise wie viel später? Ist die Zuschussförderung der BAFA mglw. nicht betroffen?
Danke und Gruß, bendo
Achtung:
"Sofortiger Antrags- und Zusagestopp
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.
- Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
- Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden."
Den Hinweis hierzu bekam ich heute von meinem Energieberater.
Inwieweit dieser Programmstopp auch auf die Zuschussförderung der BAFA zutrifft weiß ich nicht. In meinem Fall (ich beabsichtigte morgen eine Zuschussförderung bei der BAFA einzureichen, um am Mittwoch einen HB mit einem Heizungstausch zu beauftragen) ist das jetzt dumm gelaufen: Ich werden nach der Antragstellung nun auf jedenfall auf die Zusage der BAFA vor Beauftragung warten.
Da hat wohl Nr. 7.3 der BEG EM zugeschlagen:
"7.3 Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung besteht nicht. Die Gewährung der Förderung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel."
Weiß jemand näheres? Wird das Programm überhaupt wieder aufgelegt? Typischerweise wie viel später? Ist die Zuschussförderung der BAFA mglw. nicht betroffen?
Danke und Gruß, bendo