Franziska50
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- 10.02.2023
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Hallo,
Wir haben im März 2022 einen Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe bzw. Hybridheizung beim BAFA gestellt, die Zusage der Förderung bekamen wir im Mai 2022. Konkret wurde eine alte Ölheizung sowie Tanks dann im September 2022 demontiert, neu eingebaut wurde eine Hybridheizung, bestehend aus Wolf Wärmepumpe, sowie Ölbrennwertheizung mit 2 neuen Öltanks. Die eingereichten Kostenvoranschläge sowie auch die später im September 2022 eingereichten Rechnungen umfassen gleichermaßen diese Posten.
Heute kam ein Brief vom BAFA mit einem Aufhebungsbescheid mit der Begründung, dass die eingebaute Öl-Brennwert-Hybridheizung nicht förderfähig sei. Wir sind voll davon ausgegangen, dass wir 35 % Förderung für die Wärmepumpe erhalten, das sagte uns der Heizungsbauer. Und das hat ja eigentlich das BAFA durch die Zusage im Mai 2022 bestätigt. Hätten die diese Förderung in Höhe von 8500 Euro nicht zugesagt, hätten wir diese recht teure Hybridheizung niemals einbauen lassen.
Wir überlegen jetzt, ob wir Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid einlegen sollen.
Kann jemand einschätzen, ob das Aussicht auf Erfolg hat?
LG Franziska
Wir haben im März 2022 einen Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe bzw. Hybridheizung beim BAFA gestellt, die Zusage der Förderung bekamen wir im Mai 2022. Konkret wurde eine alte Ölheizung sowie Tanks dann im September 2022 demontiert, neu eingebaut wurde eine Hybridheizung, bestehend aus Wolf Wärmepumpe, sowie Ölbrennwertheizung mit 2 neuen Öltanks. Die eingereichten Kostenvoranschläge sowie auch die später im September 2022 eingereichten Rechnungen umfassen gleichermaßen diese Posten.
Heute kam ein Brief vom BAFA mit einem Aufhebungsbescheid mit der Begründung, dass die eingebaute Öl-Brennwert-Hybridheizung nicht förderfähig sei. Wir sind voll davon ausgegangen, dass wir 35 % Förderung für die Wärmepumpe erhalten, das sagte uns der Heizungsbauer. Und das hat ja eigentlich das BAFA durch die Zusage im Mai 2022 bestätigt. Hätten die diese Förderung in Höhe von 8500 Euro nicht zugesagt, hätten wir diese recht teure Hybridheizung niemals einbauen lassen.
Wir überlegen jetzt, ob wir Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid einlegen sollen.
Kann jemand einschätzen, ob das Aussicht auf Erfolg hat?
LG Franziska
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