BAFA Aufhebungsbescheid

Diskutiere BAFA Aufhebungsbescheid im Wärmepumpe, Gebäudekühlung Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Hallo, Wir haben im März 2022 einen Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe bzw. Hybridheizung beim BAFA gestellt, die Zusage der Förderung...

Franziska50

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Hallo,
Wir haben im März 2022 einen Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe bzw. Hybridheizung beim BAFA gestellt, die Zusage der Förderung bekamen wir im Mai 2022. Konkret wurde eine alte Ölheizung sowie Tanks dann im September 2022 demontiert, neu eingebaut wurde eine Hybridheizung, bestehend aus Wolf Wärmepumpe, sowie Ölbrennwertheizung mit 2 neuen Öltanks. Die eingereichten Kostenvoranschläge sowie auch die später im September 2022 eingereichten Rechnungen umfassen gleichermaßen diese Posten.
Heute kam ein Brief vom BAFA mit einem Aufhebungsbescheid mit der Begründung, dass die eingebaute Öl-Brennwert-Hybridheizung nicht förderfähig sei. Wir sind voll davon ausgegangen, dass wir 35 % Förderung für die Wärmepumpe erhalten, das sagte uns der Heizungsbauer. Und das hat ja eigentlich das BAFA durch die Zusage im Mai 2022 bestätigt. Hätten die diese Förderung in Höhe von 8500 Euro nicht zugesagt, hätten wir diese recht teure Hybridheizung niemals einbauen lassen.
Wir überlegen jetzt, ob wir Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid einlegen sollen.
Kann jemand einschätzen, ob das Aussicht auf Erfolg hat?
LG Franziska
 
Zuletzt bearbeitet:

Heizungsdoc

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Seit 2020 gab es keine Förderung für Ölbrenbwert mehr auch in Kombi als Hybrid. Der Fehler, es hätte nur die Wärmepumpe beantragt werden müssen. Da wird die Bafa nichts ändern. Der Antragsteller muss sich da ja selbst vorher informieren. Auf der Bafa Seite ist immer alles aktuelle nachlesbar
 

Franziska50

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Hallo Heizungsdoc,
Danke für die Einschätzung. Ich hatte vorher auf der Bafa Seite gelesen, aber es anscheinend nicht richtig verstanden. Unsere Heizungsbauer waren offensichtlich auch nicht richtig informiert, sonst hätten sie ja einen Kostenvoranschlag sowie später eine Rechnung extra für die Wärmepumpe schreiben können. Wir hatten schon verstanden, dass die neue Ölheizung keine Förderung bekommt, dachten aber , der Wärmepumpenanteil dieser Heizung bekommt sie.
Der größte Ärger für uns besteht darin, dass ja die BAFA uns eine Zusage erteilt hatte. Das heißt, die haben selber nicht durchgeblickt und den Antrag zunächst falsch berschieden, also bewilligt. Hätten Sie gleich abgelehnt, hätten wir unsere Kaufentscheidung geändert und z. B. eine reine Ölheizung eingebaut. Eine ausschließliche Wärmepumpe wäre nach Aussage des Heizungsbauers nicht gegangen. Retrospektiv vielleicht aber doch. Denn wir haben jetzt das gesamte teuer gekaufte Öl noch im Tank und bis jetzt komplett mit Strom geheizt. Für uns stellt sich die Frage, ob sich nicht durch die anscheinend falsche Förderzusage ein Anspruch auf Erfüllung für uns ergibt .
LG Franziska
 

Franziska50

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Hallo,
Ja, so ist das wohl. Die Zusage der Förderung war unter Vorbehalt, vorbehaltlich der Prüfung der Rechnungsbelege. Alles so formuliert, dass wir da wohl nichts machen können. Pech gehabt. Zu naiv an diese Sache heran gegangen. Danke für die Rückmeldungen.
 

bendo

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Hallo,
bei der Summe, um die es da geht, würde ich an deiner Stelle versuchen, den Sachverhalt juristisch eindeutig zu klären. Also jemand fragen, wo hier eine fundiertere Bewertung abgeben kann. In einem ersten Schritt vielleicht ein anderes Internetforum (zu Rechtsfragen), wo deine Frage weniger mit technischem Knowhow, dafür mehr formellem Ansatz diskutiert werden kann. In einem zweiten Schritt vielleicht doch zum Anwalt? Die bieten ja manchmal auch kostenlose Erstberatung an?
Gruß, bendo
 

Etamann

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also ohne Rechtsschutz würde ich da gar nix machen, ansonsten wird hier wahrscheinlich noch mehr Geld "verbrannt"
 

Franziska50

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Hallo,
Ich sehe auch schwarz. Heute schicke ich alle Unterlagen zu einem Energieberater, den mir der Heizungsbauer genannt hat. Eine Rechtschutzversicherung haben wir natürlich, aber ich befürchte, dass auch ein Anwalt da nichts machen kann. Die Rechtslage ist einfach so, dass diese Öl- Hybridheizung nicht mehr gefördert wird. Und dass die Unterlagen erst nach Einreichen aller Rechnungen beim BAFA geprüft wurden. Die Förderzusage vor Beginn der Massnahmen ist nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben ist. Aber darauf hatten wir uns ja verlassen. Es liegt nicht daran, dass keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Sondern daran, dass der Heizungsbauer deutlich gemacht hat, dass er nicht nur die alte Ölheizung demontiert, sondern neben der Wärmepumpe auch eine neue Ölheizung eingebaut hat.
LG Franziska
 

PeterF

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Eine Rechtschutzversicherung haben wir natürlich, aber ich befürchte, dass auch ein Anwalt da nichts machen kann.
Aber den Kunden beraten, das ist doch meist mit drin
im Preis für die Rechtschutzversicherung !

Die prüfen doch immer vorher auf "Aussicht auf Erfolg".
 

bendo

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also ohne Rechtsschutz würde ich da gar nix machen, ansonsten wird hier wahrscheinlich noch mehr Geld "verbrannt"
Hallo,
den großen Rechtsstreit würde ich sicher nicht anstrengen (v.a. da hier tatsächlich wenig Chancen auf Erfolg). Aber eine unverbindliche Erstberatung durch eine juristisch sachkundige Person kostet erstmal nicht viel Geld...

Grundsätzlich sehe ich auch "schwarz". Der vorliegende Fall hat aber nichts mit der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes zu tun. Ist die Frage, ob der vorausgehende Satz zwingend auf den nachfolgenden Satz bezogen werden muss, oder auch unabhängig gelesen werden kann/darf ;-) Hierfür hilft m.E. nur eine Rechtsberatung...

Gruß, bendo
 

Franziska50

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Ich möchte mich für alle Ratschläge bedanken. Ich habe heute mit einem Energieberater gesprochen, er kennt sich gut mit der Materie aus. Er sagte, dass die Hauptknackpunkte sind, dass ich im Verwendungsnachweis für das BAFA die komplette Rechnung des Heizungsbauers aufgeführt habe. Enthalten darin auch die neue Ölheizung. Und dass es nicht 2 gesonderte Rechnungen gab, von denen man dann nur die Rechnung für die Wärmepumpe hätte einreichen können. Er hat dazu geraten, Widerspruch einzulegen, den Fehler zu schildern und darum zu bitten, nur den Posten Wärmepumpe zu fördern. Er bezweifelt allerdings, dass die Sache positiv beschieden wird. Falls nicht, haben wir noch die Möglichkeit, die Kosten als energetische Massnahme bei der Steuer anzugeben, da bekommt man aber deutlich weniger Förderung.
LG Franziska
 

Etamann

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ich würde anrufen und denen den Sachverhalt so schildern, dass der Heizungsbauer leider alles auf eine Rechnung gesetzt hat und Du in der Aufregung vergessen hast, die einzelnenen Rechnungspositionen für das BAFA zu markieren, die für die Förderung in Frage kommen sollen
mit Freundlichkeit, Verständnis, Einsicht und Respekt kommt man m.E. weiter las wie wenn man anfängt Briefe zu schreiben (die man ja nachher immer noch schreiben kann)
 

Franziska50

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Hallo Etamann,
Ich glaube, du hast recht. Ich werde das versuchen, dort anzurufen. Wenn Sie mich abblitzen lassen, lege ich den Widerspruch ein. Danke für den Tipp.
 

TobiH

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wurde die WP am gleichen Tag in Betrieb genommen oder mit zeitl. Versatz...?
 
KlausJ

KlausJ

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Also bei der Bafa anrufen kann man versuchen...wird aber damit nix erreichen...am Telefon entscheiden die nix.
Wenn in euerem Verwendungsnachweis nur ein Fehler drin ist kann man versuchen Widerspruch einzulegen ...mehr als nochmal anlehnen kann nicht passieren.
Rechtsmittel sind eigentlich aussichtslos... dann eher über die Steuer Paragraph 35c gehen ...wenn die Voraussetzungen stimmen dazu

Tipp : In Zukunft immer einen kompetenten Energieberater mit ins Boot nehmen.... und nicht am falschen Ende sparen
 
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