Warmwassergerät Stilllegung

Diskutiere Warmwassergerät Stilllegung im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo Wir haben ein altes Warmwassergerät von Vaillant in einer Wohnung, die nur als Lagerraum genutzt wird. Dieser wird nicht beheizt oder...

hotz

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Hallo
Wir haben ein altes Warmwassergerät von Vaillant in einer Wohnung, die nur als Lagerraum genutzt wird. Dieser wird nicht beheizt oder Warmwasser gezogen.
Nun in Folge der Gasumstellung wurde das Gerät trotz guter Verbrennung s wert durch den Schornsteinfeger ... Von der prüfenden Firma der GUS beanstandet.
Reparatur des Geräts oder Stilllegung des Gasanschlusses an dem Gerät wurde von dem Energieversorger verlangt .
Unser Installerteur sagte darauf hin, dass die Auflagen des Energieversorger s sich verändert hätten und es mindestens 300,-€ kostet das Gerät stillzulegen.
Kann von euch da jemand uns etwas zu sagen?
Hotz
 
Hausdoc

Hausdoc

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Unser Installerteur sagte darauf hin, dass die Auflagen des Energieversorger s sich verändert hätten und es mindestens 300,-€ kostet das Gerät stillzulegen.
Wenn ein derartiges Gerät nicht mehr genutzt wird, müssen sowohl Gas als auch Wasserleitungen rückgebaut werden. Gasleitungen grundsätzlich ( nicht benutzte Gasleitungen müssen rückgebaut werden. ) Wasserleitungen müssen wg Verkeimungsgefahr zurückgebaut werden.
 

Georg Hendrich

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Kann von euch da jemand uns etwas zu sagen?
Ja -- jeder Meister im Bereich Heizungstechnik kann das genauer, besser und detaillierter erklären als ich.

Aber ganz grundsätzlich sind Gasgeräte anmeldepflichtig und abmeldepflichtig.

Gasanlagen und Gasgeräte sind nicht ohne Sicherheitsrisiken -- daher gibt es entsprechenden Regeln und Überwachungen.

Neben dem "abklemmen" des Gasgerätes (z.B. Heizung) selbst kommt wie immer in Deutschland noch etwas Papierkram dazu.

Eine Stilllegung eines Gasgerätes für 300€ scheint mir nicht oder nur wenig "überteuert".

Was Hausdock zu Wasserleitungen sagt ergibt zumindest "technisch" wirklich Sinn und würde ich auch empfehlen so zu machen, unabhängig von der Rechtslage
 
cephalopod

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Siehe #1
 
tricotrac

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Unsere Gasgrundversorger haben da etwas unterschiedliche Forderungen zu. Üblicherweise : Im EFH wir das Gasgerät entfernt, Zähler und Regler ausgebaut und am Hahn Eins wird verwahrt und eine Plombe gesetzt. Die Gasleitung innerhalb des Gebäudes steht im Eigentum des Anschlussnehmers. Die Fachbetriebe spülen die Gasleitung mit Stickstoff durch bis kein Methan mehr messbar ist. Dann werden die offenen Enden der Leitung auch ordnungsgemäß verwahrt.
Im MFH wird nur der entsprechende Strang mit gleicher Vorgehensweise von dem Rest der häuslichen Installation abgetrennt. Zählerein- und ausgang werden verwahrt und verplombt. Da baut niemand eine Gasleitung zurück die über mehrere Etagen in den Bädern Unterputz liegt.
 
cephalopod

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Tja, und bei uns führt in kein Haus ohne Gaswerwendung eine Gasleitung ins Gebäude hinein.
 

hotz

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Hier ist ja die Rede von einem Warmwasser Gasgerät ...( Keine Gastherme für warme und Warmwasser)
Darunter rechts steht ein mindestens 40 Jahre nicht beanstandeter Gasherd , der nicht benutzt wird.
 
tricotrac

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Tja, und bei uns führt in kein Haus ohne Gaswerwendung eine Gasleitung ins Gebäude hinein.
Auch in einem MFH ? Beim EFH kann der Versorger den in seiner Verantwortlichkeit befindlichen Leitungsteil auf Kosten des Anschlussnehmers zurückbauen. Gibt es da z. B. eine Zuleitung die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und Maßnahmen demontiert werden kann, so wird diese außerhalb des Gebäudes abgetrennt und am Abzweig der Gasleitung der Straße.
 
tricotrac

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Hier ist ja die Rede von einem Warmwasser Gasgerät ...( Keine Gastherme für warme und Warmwasser)
Das spielt keine Rolle. Gasgerät ist gleich Gasgerät unabhängig seiner Bauart oder Nutzung.

Darunter rechts steht ein mindestens 40 Jahre nicht beanstandeter Gasherd , der nicht benutzt wird.
Besteht ein Festanschluss, so wird der abgetrennt und verwahrt oder es gibt eine Gassteckdose. Dann reicht es den Schlauch abzutrennen.
Eine Mietwohnung könnte ja auch Wochen oder Monate lang leer stehen.
 

hotz

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Das spielt keine Rolle. Gasgerät ist gleich Gasgerät unabhängig seiner Bauart oder Nutzung.



Besteht ein Festanschluss, so wird der abgetrennt und verwahrt oder es gibt eine Gassteckdose. Dann reicht es den Schlauch abzutrennen.
Eine Mietwohnung könnte ja auch Wochen oder Monate lang leer stehen.
Ja so ist es ja
Aber der Hasherd soll ja nicht abgetrennt werden da er OK ist
 
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