ShaQ
Guest
Hallo zusammen,
brauche mal wieder Hilfe von den Profis, habe aber keine Ahnung, ob das hier überhaupt rein passt Ich stelle die Frage(n) trotzdem mal.
Zur Erklärung muss ich leider etwas weiter ausholen:
Ich wohne momentan in einer Zweitwohnung, welche zum 01.06.2018 zum Hauptwohnsitz umgemeldet wird.
Beim aktuellen Erstwohnsitz, der dann eben zum 31.05.2018 abgemeldet wird, gab/gibt es leider schon seit meinem Einzug Probleme mit dem Heizungszähler, welche bis heute nicht gelöst sind.
Einzug dort war am 15.11.2015, und mir wurde im Januar 2016 eine Nebenkostenabrechnung (Nachzahlung) von ~25 Euro auf den Tisch gelegt (Singlehaushalt, 2 Zimmer 50 qm, Arbeitnehmer, 150 Euro NK)
Der Betrag hat mich für nur 6 Wochen in denen ich kaum Zuhause war, schon mal stutzig gemacht, und ich konnte relativ schnell einen "Stornierung" erwirken, also keine Nachzahlung.
Anfang 2017 hat mich dann die Hausverwaltung angerufen, dass sie über den Verbrauch 2016 erstaunt sind, und dass wohl etwas nicht stimmen kann. Der Heizungszähler zeigt an, dass ich einen Verbrauch von ~10.000 kwh habe (kwh ist doch eigentlich Strom...?) und somit
eine Rechnung/Nachzahlung i.H.v. ~1000,00 Euro erhalten würde ?????
Daraufhin gab es 2-3 Termine mit Heizungsfirmen um die Zähler zu prüfen, die sich allerdings bis April hinzogen, und die nicht wirklich weiterhelfen konnten, und auf einen Gutachter verwiesen haben - der Gutachter hatte allerdings zu dem Zeitpunkt keine Termine, und dann erst Ende 2017 angesetzt (da er mit einer Wärmebildkamera vorbeikommen wollte, und es im April 2017 bereits zu warm war)
Ende 2017 kam dann der Gutachter (er macht mal den Eindruck Ahnung zu haben) und hat ziemlich schnell festgestellt, dass irgendein Durchlauf im Keller viel zu hoch eingestellt ist, und deswegen der Heizungszähler bei mir permanent läuft, obwohl alle Heizungen ausgeschalten sind, und zudem diese seit 2012 nicht mehr geeicht wurden. Die Rohre unter der Wohnung (konnte man auf der Kamera erkennen) hatten einen permanenten Durchlauf von 30-35 Grad, es war aber keine Heizung angeschalten und die Heizkörper kalt.
Sein Ergebnis hat er der Hausverwaltung zukommen lassen, und diese haben sich nun jetzt, im Mai 2018, bei mir gemeldet, für die NK-Abrechnung 2017 (und die NK Abrechnung 01.01.2018 - 31.05.2018)
(Dazu muss ich anmerken, dass ich seit 01.02.2018 nur noch am Wochenende in der alten Wohnung bin)
Das die Zähler getauscht oder geeicht werden müssen ist auch klar, nur wird dies erst nach meinem Auszug passieren.
Der "Vorschlag" der HV ist nun, dass die Werte für 2017/2018 geschätzt, und davon nochmal 15% abgezogen werden.
Nur....was kann ich damit anfangen? ?(
Wahrscheinlich bringen euch die ganzen Angaben überhaupt nichts, das ist so als würde ich sagen ich habe Husten und erwarte jetzt einen detaillierten Arztbericht, aber ich hoffe doch, dass mir zumindest mal jemand irgendwo eine Richtung zeigen kann (vielleicht doch eher Richtung Anwalt? )
Meiner Meinung nach sollten die Nebenkosten die Heizkosten komplett abgedeckt haben (in meinen zwei ähnlichen Wohnungen vorher hatte ich immer eine Gutschrift erhalten).
Ich tue mir etwas schwer mit dem "wir schätzen den Wert und ziehen 15% ab" - kann damit jemand etwas anfangen?
Schätzen inwiefern? Auf welcher Grundlage? Bei einem Schätzwert müsste man ja auch alles mit einberechnet haben, Heizmonate, Personen, Dämmung, qm, usw.
Ich will da nicht einfach zusagen, da ich die Befürchtung habe, es wird einfach der Wert von Januar 2017 - Mai 2018 genommen, also wahrscheinlich wieder irgendetwas um die 10.000-15.000 kwh, und davon werden 15% abgezogen, also trotzdem noch eine saftige Nachzahlung.
Zudem - wenn ein Zähler nicht geeicht ist, darf dieser doch überhaupt nicht für eine Berechnung herangezogen werden, oder? Gibt es da (vllt. gesetzliche) Vorgaben, wie der Wert dann geschätzt werden darf, wenn die Zähler nicht genutzt werden?
Ich hoffe auf Hilfe, auch wenn mit den Angaben wahrscheinlich sehr wenig anzufangen ist.
Danke!
brauche mal wieder Hilfe von den Profis, habe aber keine Ahnung, ob das hier überhaupt rein passt Ich stelle die Frage(n) trotzdem mal.
Zur Erklärung muss ich leider etwas weiter ausholen:
Ich wohne momentan in einer Zweitwohnung, welche zum 01.06.2018 zum Hauptwohnsitz umgemeldet wird.
Beim aktuellen Erstwohnsitz, der dann eben zum 31.05.2018 abgemeldet wird, gab/gibt es leider schon seit meinem Einzug Probleme mit dem Heizungszähler, welche bis heute nicht gelöst sind.
Einzug dort war am 15.11.2015, und mir wurde im Januar 2016 eine Nebenkostenabrechnung (Nachzahlung) von ~25 Euro auf den Tisch gelegt (Singlehaushalt, 2 Zimmer 50 qm, Arbeitnehmer, 150 Euro NK)
Der Betrag hat mich für nur 6 Wochen in denen ich kaum Zuhause war, schon mal stutzig gemacht, und ich konnte relativ schnell einen "Stornierung" erwirken, also keine Nachzahlung.
Anfang 2017 hat mich dann die Hausverwaltung angerufen, dass sie über den Verbrauch 2016 erstaunt sind, und dass wohl etwas nicht stimmen kann. Der Heizungszähler zeigt an, dass ich einen Verbrauch von ~10.000 kwh habe (kwh ist doch eigentlich Strom...?) und somit
eine Rechnung/Nachzahlung i.H.v. ~1000,00 Euro erhalten würde ?????
Daraufhin gab es 2-3 Termine mit Heizungsfirmen um die Zähler zu prüfen, die sich allerdings bis April hinzogen, und die nicht wirklich weiterhelfen konnten, und auf einen Gutachter verwiesen haben - der Gutachter hatte allerdings zu dem Zeitpunkt keine Termine, und dann erst Ende 2017 angesetzt (da er mit einer Wärmebildkamera vorbeikommen wollte, und es im April 2017 bereits zu warm war)
Ende 2017 kam dann der Gutachter (er macht mal den Eindruck Ahnung zu haben) und hat ziemlich schnell festgestellt, dass irgendein Durchlauf im Keller viel zu hoch eingestellt ist, und deswegen der Heizungszähler bei mir permanent läuft, obwohl alle Heizungen ausgeschalten sind, und zudem diese seit 2012 nicht mehr geeicht wurden. Die Rohre unter der Wohnung (konnte man auf der Kamera erkennen) hatten einen permanenten Durchlauf von 30-35 Grad, es war aber keine Heizung angeschalten und die Heizkörper kalt.
Sein Ergebnis hat er der Hausverwaltung zukommen lassen, und diese haben sich nun jetzt, im Mai 2018, bei mir gemeldet, für die NK-Abrechnung 2017 (und die NK Abrechnung 01.01.2018 - 31.05.2018)
(Dazu muss ich anmerken, dass ich seit 01.02.2018 nur noch am Wochenende in der alten Wohnung bin)
Das die Zähler getauscht oder geeicht werden müssen ist auch klar, nur wird dies erst nach meinem Auszug passieren.
Der "Vorschlag" der HV ist nun, dass die Werte für 2017/2018 geschätzt, und davon nochmal 15% abgezogen werden.
Nur....was kann ich damit anfangen? ?(
Wahrscheinlich bringen euch die ganzen Angaben überhaupt nichts, das ist so als würde ich sagen ich habe Husten und erwarte jetzt einen detaillierten Arztbericht, aber ich hoffe doch, dass mir zumindest mal jemand irgendwo eine Richtung zeigen kann (vielleicht doch eher Richtung Anwalt? )
Meiner Meinung nach sollten die Nebenkosten die Heizkosten komplett abgedeckt haben (in meinen zwei ähnlichen Wohnungen vorher hatte ich immer eine Gutschrift erhalten).
Ich tue mir etwas schwer mit dem "wir schätzen den Wert und ziehen 15% ab" - kann damit jemand etwas anfangen?
Schätzen inwiefern? Auf welcher Grundlage? Bei einem Schätzwert müsste man ja auch alles mit einberechnet haben, Heizmonate, Personen, Dämmung, qm, usw.
Ich will da nicht einfach zusagen, da ich die Befürchtung habe, es wird einfach der Wert von Januar 2017 - Mai 2018 genommen, also wahrscheinlich wieder irgendetwas um die 10.000-15.000 kwh, und davon werden 15% abgezogen, also trotzdem noch eine saftige Nachzahlung.
Zudem - wenn ein Zähler nicht geeicht ist, darf dieser doch überhaupt nicht für eine Berechnung herangezogen werden, oder? Gibt es da (vllt. gesetzliche) Vorgaben, wie der Wert dann geschätzt werden darf, wenn die Zähler nicht genutzt werden?
Ich hoffe auf Hilfe, auch wenn mit den Angaben wahrscheinlich sehr wenig anzufangen ist.
Danke!