Abakus
Threadstarter
- Mitglied seit
- 16.08.2022
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Hallo!
Ist es möglich, daß fernablesbare Heizkostenverteiler vorhanden sind und die unterjährige Verbrauchsinformation trotzdem nicht zur Verfügung gestellt werden kann?
Seit drei Jahren wird der Heizungsverbrauch per Funk abgelesen. Ich gehe deshalb davon aus, daß es sich um einen fernablesbaren Heizkostenverteiler handelt. Es ist das Gerät Ultraheat XS 2 von Brunata. (Der Wasserverbrauch in Bad und Küche wird auch per Funk abgelesen.)
Als Mieter würde ich nun gerne die unterjährige Verbrauchsinformation nutzen und habe deshalb beim Vermieter um die Nutzer-ID für den Onlinezugang gebeten. Brunata wirbt für die entsprechende App. Der Vermieter teilte mir jedoch mit, daß die Nutzung für dieses Haus leider noch nicht „eingerichtet“ sei. Ich dachte, das Vorhandensein des fernablesbaren Heizkostenverteilers ist die einzige Voraussetzung und wenn er vorhanden ist, ist der Vermieter verpflichtet, die Nutzung der unterjährigen Verbrauchsinformation zu ermöglichen.
Meine Frage ist also, ob es technische Umstände geben kann, die die Nutzung verhindern, weil vorher noch irgend etwas eingerichtet werden muß, oder liegt eindeutig ein Versäumnis des Vermieters vor? Oder ist das Gerät trotz der Fernablesung für das monatliche Ablesen nicht geeignet?
Danke.
Ist es möglich, daß fernablesbare Heizkostenverteiler vorhanden sind und die unterjährige Verbrauchsinformation trotzdem nicht zur Verfügung gestellt werden kann?
Seit drei Jahren wird der Heizungsverbrauch per Funk abgelesen. Ich gehe deshalb davon aus, daß es sich um einen fernablesbaren Heizkostenverteiler handelt. Es ist das Gerät Ultraheat XS 2 von Brunata. (Der Wasserverbrauch in Bad und Küche wird auch per Funk abgelesen.)
Als Mieter würde ich nun gerne die unterjährige Verbrauchsinformation nutzen und habe deshalb beim Vermieter um die Nutzer-ID für den Onlinezugang gebeten. Brunata wirbt für die entsprechende App. Der Vermieter teilte mir jedoch mit, daß die Nutzung für dieses Haus leider noch nicht „eingerichtet“ sei. Ich dachte, das Vorhandensein des fernablesbaren Heizkostenverteilers ist die einzige Voraussetzung und wenn er vorhanden ist, ist der Vermieter verpflichtet, die Nutzung der unterjährigen Verbrauchsinformation zu ermöglichen.
Meine Frage ist also, ob es technische Umstände geben kann, die die Nutzung verhindern, weil vorher noch irgend etwas eingerichtet werden muß, oder liegt eindeutig ein Versäumnis des Vermieters vor? Oder ist das Gerät trotz der Fernablesung für das monatliche Ablesen nicht geeignet?
Danke.