Samsung EHS Mono HT Quiet (R32) - Erfahrungen Austausch

Diskutiere Samsung EHS Mono HT Quiet (R32) - Erfahrungen Austausch im Wärmepumpe, Gebäudekühlung Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Die Inneneinheit ist offiziell nur mit Samsung Außeneinheiten kompatibel. Man kann aber natürlich basteln, wenn man möchte...

betaphi

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Sind die Personen, welche sich für die Samsung Inneneinheit entschieden haben, eigentlich bei einem Austausch der Außeneinheit an Samsung gebunden, oder kann an die Inneneinheit jede Wärmepumpe angeschlossen werden?
Die Inneneinheit ist offiziell nur mit Samsung Außeneinheiten kompatibel. Man kann aber natürlich basteln, wenn man möchte...
 

Schorsch49

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Die Ausseneinheit darf nicht mit einem Schütz stromlos gemacht werden.
Nur für's "Protokoll": mein HB hatte ursprünglich auch die Idee über Schütz und wollte das simulieren, indem er den Automaten der 3-phasigen Hauptleitung betätigte -> Anlage lief mit Fehler wieder hoch (weiß nicht mehr genau, wie...). Als Abhilfe hat er von einer Phase der Hauptleitung ein Relais angesteuert, welches den Smartgrid-Port 1 kurzgeschlossen hat (wahrscheinlich auch unter entsprechender FSV-Konfiguration). Warum das dann funktionierte, ist mir bis heute nicht klar. Was dann bei Stromausfall passieren kann auch nicht...

Ich hab das wieder ausgebaut, meine derzeitige Lösung (kommt am 24.4. ...??) soll natürlich diesen Port direkt aus dem FRSE verwenden.
 

Tempest

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Hatte am Sonntag einfach die Sicherungen von AE und IE betätigt um die Brücke zu installieren. Beim wiedereinschalten lief alles problemlos.
Wäre doch auch blöd, wenn bei Stromausfall die Anlage nicht ordentlich hoch fährt.
 

wemu13460

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Werde - so "Gott" (😡, in meinem Fall Avacon) will - am 24.4. Zähler und FRSE bekommen, die Anlage ist vorbereitet für Steuerung über die SmartGrid-Anschlüsse. Muss allerdings noch einige Dinge ausprobieren:
- Ich hab bisher keine PWM-Pumpe, Pumpe läuft über Relais und 2-Wege-Ventilausgang2 im Dauerbetrieb - ich weiß nicht, was in Sperrzeiten mit dem Ausgang passiert.
- Ich will während der Sperrzeiten die FBH ganz ausschalten (Pumpe nach dem Wärmetauscher für FBH, diese Pumpe läuft derzeit über Relais und 2-Wege-Ventilausgang1 im Dauerbetrieb).
- Ich weiß noch nicht, was die PWM-Pumpe während der Sperrzeiten macht (während einer "Aus-Taktphase" im Heizbetrieb läuft sie offenbar mit 7/3 min aus/an).
Wurde deine WP nach dem 1.1.2024 installiert?
Dann braucht man sie doch überhaupt nicht mehr komplett ausschalten, es wird dann nur noch die max. Leistung auf 4,2kW reduziert.
https://www.bundesnetzagentur.…/SteuerbareVBE/start.html
 

wemu13460

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Hatte am Sonntag einfach die Sicherungen von AE und IE betätigt um die Brücke zu installieren. Beim wiedereinschalten lief alles problemlos.
Wäre doch auch blöd, wenn bei Stromausfall die Anlage nicht ordentlich hoch fährt.
Für so einen Fall würde ich zuerst den Kompressor ausschalten über "Heizung AUS"
Dann eine gewisse Zeit abwarten bis die Abschaltprozedur beendet ist und erst dann die Sicherungen raus!
Eine "harte Abschaltung" sollte vermieden werden. Stromausfälle sind Ausnahmesituationen und nicht unbedingt mit planbaren Abschaltungen zu vergleichen!
 

PeterF

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Tempest

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Sorry, die Heizung lief davor schon einige Stunden nicht. Hätte ich noch dazu schreiben können. Mitten im Betrieb hätte ich auch nie gemacht 😅
 

PeterF

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Für den FRSE ist es nichts, aber für das Verhindern des doofen Standby Verbrauchs sehe ich überhaupt keine Probleme.
Ich hatte schonmal überlegt ob man die Steuereingänge der Samsung mißbrauchen könnte,
um die Anlage temperaturgesteuert "in den Schlaf zu schicken".
Wenn im Sommer die Heizgrenze überschritten wird.

Damit dieses blöde Pumpe-an / Pumpe-aus [3min/7min] der Primärpumpe aufhört ... ?
 
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wemu13460

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Die Frage ist, welches konkret käufliche EMS (Energie-Management-System) kann die Samsung ansteuern und dimmen ?
In meinem Fall würde ich einfach die Zusatzheizungen per Schütz trennen, die WP selbst kommt doch nicht über 4,2kW
und schon hätte ich die vorgeschriebenen Bestimmungen eingehalten.
 

PeterF

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In meinem Fall würde ich einfach die Zusatzheizungen per Schütz trennen, die WP selbst kommt doch nicht über 4,2kW
und schon hätte ich die vorgeschriebenen Bestimmungen eingehalten.
Laut Kapazitätstabelle kommt das Aussengerät in der 8 kW Version
bei 65°C Vorlauf-Temperatur und -25°C AT
auf 5,85 kW Leistungsaufnahme.

Hab mich eh immer schon gefragt, welche der vielen Zahlen
der Elektriker dem Netzbetreiber zu melden hat .. :unsure:
 

Schorsch49

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Wurde deine WP nach dem 1.1.2024 installiert?
Dann braucht man sie doch überhaupt nicht mehr komplett ausschalten, es wird dann nur noch die max. Leistung auf 4,2kW reduziert.
Die Anlage wurde im Dez. 2023 in Betrieb genommen, mangels Zähler etc. zunächst über den normalen Haushaltsstrom.

Erschreckend: ich habe wegen div. Probleme und Fragen in den ersten Monaten 2024 wirklich ungezählte Male mit Service-Stellen von Avacon versucht, geeignete Infos zu erhalten (es ging ursprünglich um FRSE und Parametrierung) - niemand hat mich in irgendeiner Weise auf z.B. die geänderten Bedingungen hingewiesen. Auch Online hatte ich bei Avacon nichts Weiteres darüber gefunden. Im März habe ich dann endlich wen von Avacon-Netz erreicht, der dann tatsächlich den Einbau von Zähler und FRSE angestoßen hat (Zieldatum 24.4.) - was da jetzt kommt...???

Wie soll man denn bei der Samsung die Leistung auf 4,2 kW begrenzen?
 

Schorsch49

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Thema PWM-Pumpe:
Die Samsung-Installationsanleitung nennt als geeignete Pumpe die Grundfos UPMM 25-95 als geeignete Pumpe, die allerdings wohl nicht zu beschaffen gibt. Man bekommt offenbar z.B. eine Grundfos Alpha1 L 25-60, deren Interface auch im Datenblatt beschrieben ist. Die Kennlinie sieht so aus wie bei Samsung.
Weiß jemand, ob sich die Interfaces der beiden Pumpen unterscheiden bzw. ob die letztgenannte Pumpe an der Steuereinheit betrieben werden kann?
Danke und Gruß
 

wemu13460

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Normalerweise muß der Elektriker die Nennleistung auf dem Typenschild beim Netzbetreiber melden, + die zusätzliche Leistung der
Zusatzheizungen (Heizstäbe)
Da steht bei mir (8kW Außengerät) 1,7kW Input!
Lohnt sich der 2. Zähler denn überhaupt?
Habe den Normalen Haustarif von 26,6ct/kWh + eine 18kW PV Anlage, das würde sich bei mir mit der zusätzlichen Zählergebühr nicht wirklich rechnen.
1000001838(1).jpg
 

PeterF

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Normalerweise muß der Elektriker die Nennleistung auf dem Typenschild beim Netzbetreiber melden, + die zusätzliche Leistung der
Zusatzheizungen (Heizstäbe)
Da steht bei mir (8kW Außengerät) 1,7kW Input!
"Mein" Elektriker fragte mich nach der maximalen elektrischen Leistung.
Da scheint keiner so genau zu wissen, was zu melden ist, nichtmal der Netzbetreiber ..


Auf einer der vielen Netzbetreiber-Seiten fand ich:

"Für die Anmeldung ist die elektrische Leistung im Regelbetrieb maßgeblich.
Sie ist kleiner als die Heizleistung und auf dem Typenschild oder in den Herstellerunterlagen zu finden."
 
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PeterF

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Thema PWM-Pumpe:
Die Samsung-Installationsanleitung nennt als geeignete Pumpe die Grundfos UPMM 25-95 als geeignete Pumpe, die allerdings wohl nicht zu beschaffen gibt.
Die UPMM 25-95 ist eine OEM-Pumpe.
Sowas ist "im freien Verkauf" wohl nur selten zu finden.


Aber bei SAMSUNG selber müsste die doch auf Lager liegen .. als Ersatzteil ?

Contact us
It is easy to get in touch with Grundfos.

:unsure: 🤪 😇
 
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PeterF

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Normalerweise muß der Elektriker die Nennleistung auf dem Typenschild beim Netzbetreiber melden, + die zusätzliche Leistung der
Zusatzheizungen (Heizstäbe)
Ich habe eine erste Antwort von einem Netzbetreiber bekommen:

"wir benötigen für die Anschlussanfrage für Wärmepumpen immer folgende Angaben:

- Max. elektrische Leistung der Außeneinheit in kW
- sofern bei der Wärmepumpe vorhanden die Leistung in kW des Heizstabes
- Adresse an der die Wärmepumpe installiert wird
- Errichter / Elektrofachbetrieb"
 

Techniker 2

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Zitat: Wir benötigen für die Anschlussanfrage für Wärmepumpen immer folgende Angaben:


Und wenn dieser Kunde Pech hat wie bei diesem Netzbetreiber, dann kann dieser sich etwas anderes Ausdenken..


1713885368756.png
 

wemu13460

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Ich habe eine erste Antwort von einem Netzbetreiber bekommen:

"wir benötigen für die Anschlussanfrage für Wärmepumpen immer folgende Angaben:

- Max. elektrische Leistung der Außeneinheit in kW
- sofern bei der Wärmepumpe vorhanden die Leistung in kW des Heizstabes
- Adresse an der die Wärmepumpe installiert wird
- Errichter / Elektrofachbetrieb"
Fragst Du bei 10 verschiedenen Netzbetreibern nach erhälst Du 10 unterschiedliche Antworten, die wissen momentan selbst noch nicht wirklich wie diese neue Regelung in der Praxis letztendlich umgesetzt werden soll.
Mein Elektriker hatte letztes Jahr angefragt bei der ENBW zwecks Anmeldung. Antwort: wenn ich keinen seperaten WP Zähler möchte brauche ich auch nichts anmelden. Daran habe ich mich gehalten.
Apropo Netzbetreiber und Zähler: Ich warte seit dem 10.1.2024 für einen 2. Zähler zwecks Kaskadenschaltung wegen der Erweiterung meiner PV Anlage.
Laut Gesetz müßte er nach 4 Wochen montiert sein, die Wirklichkeit sieht wie so oft ganz anderst aus!
Und wenn wir gerade bei den Zählern sind: Meine WP ist Anfang September 2023 eingebaut worden und dabei wurde der Gasanschluß still gelegt.
Damit die ENBW den Zähler zurück nimmt braucht sie ein Formular für den fachgerechten Ausbau des Gaszählers vom Fachbetrieb.
Unterschreiben darf dieses Formular nur ein Heizungsbaumeister. Eingebaut wurde die Anlage bei mir von einer Kältbaufirma. Deren Heizungsbaumeister hatte aber im Herbst 2023 gekündigt und bis jetzt haben sie anscheinend keinen Neuen gefunden. Die Monteure waren anscheinend geschult und durften den Gasanschluß still legen, aber nicht das Formular unterschreiben.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich habe immer noch kein unterschriebenes Formular trotz schriftlicher Fristsetzung und Drohung mit Anwalt.
Der Gaszähler liegt immer noch hier, Grundgebühr zahle ich jedoch keine dafür.
Wenn der nicht bald mal abgeholt wird verkaufe ich in bei ebay 🤣
Ganz allgemein sind die Fachkenntnisse beim Personal der Netzbetreiber "stark ausbaufähig", aber Hauptsache sie haben die 4Tage Woche...............
 
tricotrac

tricotrac

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Unterschreiben darf dieses Formular nur ein Heizungsbaumeister.
Nein, entweder ein Anlagenmechanikermeister für das SHK-Handwerk oder nach alter Väter Sitte ein Gas- und Wasserinstallateurmeister. Denn das war ein Ausbildungsberuf. Der andere war der Heizungs- und Lüftungsbaumeister. Ab Mitte der neunziger Jahre wurden im Rahmen der neuen Handwerksordnung diese beiden Ausbildungsberufe zusammen gelegt.

Die Monteure waren anscheinend geschult und durften den Gasanschluß still legen, aber nicht das Formular unterschreiben.
Ohne meisterliche Aufsicht darf da niemand etwas ausführen. Es sei denn, es wurde eine Ausnahmegenehmigung des Gasgrundversorgers (Netzbetreiber) erteilt.

Der Gaszähler liegt immer noch hier,
Der ist wie gesichert ? Melde den Zähler dem Netzbetreiber zur Abholung. Dazu bist du auch als ehemaliger Betreiber einer häuslichen Gasinstallationsanlage verpflichtet.
 
Thema:

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