Neue Gasheizung - lohnt sich das?

Diskutiere Neue Gasheizung - lohnt sich das? im Allgemeine Fragen Forum im Bereich Heizungshersteller; Hallo erst einmal. In unserem Haus gibt es eine 40 Jahre alte Gasheizung. Der Verlustwert laut Schornsteinfeger ist an der Grenze - so 12,5. Ab...

Pascal1

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Hallo erst einmal.

In unserem Haus gibt es eine 40 Jahre alte Gasheizung. Der Verlustwert laut Schornsteinfeger ist an der Grenze - so 12,5.

Ab 2024 darf man keine neue Gasheizung mehr einbauen. Und Ersatzteile für die aktuelle wird es sicherlich nicht mehr zu Reparatur geben - dann stünden wir im Zweifel ganz ohne Heizung da. Die Gaspreise werden ja auch Stück für Stück angehoben.

Jedoch die ganzen Fußböden aufreißen und Bodenheizungen verlegen wäre viel zu teuer und aufwändig. Daher kommt keine Wärmepumpe in Frage.

Da lohnt doch am ehesten eine Gasheizung samt neuen Heizhkessel, welche dann mehr Anschlussmöglichkeiten an zukünftige Technologien hat. Fernwärme gibt es bei uns auch noch nicht. Pallet-Anschlussmöglichkeit oder Solaranschlussmöglichkeit wird eine moderner Heizkessel ja haben.

Was würdet ihr empfehlen? Wenn Gasheizung, welche? Es sind 2 Stockwerke und so ca. 150m² Wohfläche.
 

Vesalia

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Hallo Pascal 1,
eigentlich klar; vorab jedoch die ergänzenden Fragen:
1. 150qm zu beheizende Fläche ?
2. EFH / ZFH Vermietung ?
3. Wo liegt das Objekt ? Welche NAT ?
4. Welche Heizlast hat das Gebäude bzw. wieviel Gas wird verbraucht ?
5. Wie wird WW gemacht ?
6. Welche Leitungquerschnitte sind verlegt (DN ..?) ?
7. Welche Radiatoren (Typ) sind vorhanden ?
8. Wäre Wandheizung irgendwo möglich ?
Genug der Fragen
 

Heizungsdoc

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Wieder einer, der nicht richtig liest. Gasheizungen dürfen weiterhin auch nächstes Jahr eingebaut werden. Solange keine Wärmeplanung der Stadt da ist auch ganz ohne 65% alternativ. Ab 1.1.24 müssen die Geräte nur vorbereitet sein, um Biogas oder Wasserstoff in gewissen Anteilen zu verbrennen. Das können viele der derzeitigen neuen Geräte. Ob da mal Wasserstoff kommt ist egal. Das Gerät muss es nur können. Und für eine WP braucht man keine Fussbodenheizung. Geht auch mit Heizkörpern. Die sind meistens vergrosserbar um auf geringere Vorlauftemperaturen zu kommen. Kostet weitaus weniger. Nicht immercalles glauben was so im Fernsehen läuft. Da stehen einem die Haare zu Berge wenn man da manchen Energieberater hört. Die haben teilweise überhaupt keine Ahnung von dem Senf den sie da von sich geben und verunsichern nur die Leute damit.
 

Badel

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Aber man muss doch bei einem Einbau im nächsten Jahr dann ab 2029 einen prozentualen regenerativen Anteil erfüllen, der dann über die Jahre langsam steigt. Von daher würde ich wenn dieses Jahr noch eine neue einbauen…
 

Heizungsdoc

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Du musst den nicht erfüllen. Wenn deine Stadtwerke nichts liefern ist das nicht dein Problem. Das Gerät muss es nur können. Es wird in Deutschland nicht überall Wasserstoff oder Biogas oder Fernwärme geben. Dann bleibt es bis 2044 einfach beim normalen Erdgas. Solange du vor der Wärmeplanung das neu machst.
 

Badel

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Okay nachvollziehbar. Wie ist es bei mir (Flüssiggas)? Ich muss aber ab 2029 die 15% erfüllen bei einem Einbau im nächsten Jahr oder? Geht dort ja theoretisch mit biogenem Gas.
 

Heizungsdoc

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Nur sofern der Flüssiggasanbieter so was liefert. Keiner wird das beim Betanken kontrollieren.
 

corsa

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Wenn deine Stadtwerke nichts liefern ist das nicht dein Problem.
Falsch. Die Stadt ist nicht dafür zuständig deine Gasliefertarife zu prüfen. Dann musst du eben den Tarif wechseln. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kontrolliert den Vollzug. Wenn du den regenerativen Anteil nicht nachweisen kannst (zB durch Rechnungen ) wird der Schornsteinfeger das an zuständige Stelle weiterleiten und du bekommst ein Ordnungswidrigkeitsverfahren inkl. Bußgeld
 
tricotrac

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Wenn du den regenerativen Anteil nicht nachweisen kannst (zB durch Rechnungen ) wird der Schornsteinfeger das an zuständige Stelle weiterleiten und du bekommst ein Ordnungswidrigkeitsverfahren inkl. Bußgeld
Wenn die da auch so mit umgehen, wie die Überprüfung der Rohrisolierungen oder der Ausstattung von Etagenheizungen mit Uhrenthermostaten, dann kann da nix schief gehen.
 

Heizungsdoc

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Falsch. Die Stadt ist nicht dafür zuständig deine Gasliefertarife zu prüfen. Dann musst du eben den Tarif wechseln. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kontrolliert den Vollzug. Wenn du den regenerativen Anteil nicht nachweisen kannst (zB durch Rechnungen ) wird der Schornsteinfeger das an zuständige Stelle weiterleiten und du bekommst ein Ordnungswidrigkeitsverfahren inkl. Bußgeld
Jetzt macht wieder einer die Leute verrückt. Nicht jeder Liefert in deine Gegend. Und du weisst jetzt schon, dass 2029 alle Wasserstoff bekommen. Hast du schon ein Seminar zum Thema besucht?
 

Vesalia

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Wieder einer, der nicht richtig liest. Gasheizungen dürfen weiterhin auch nächstes Jahr eingebaut werden. Solange keine Wärmeplanung der Stadt da ist auch ganz ohne 65% alternativ. Ab 1.1.24 müssen die Geräte nur vorbereitet sein, um Biogas oder Wasserstoff in gewissen Anteilen zu verbrennen. Das können viele der derzeitigen neuen Geräte. Ob da mal Wasserstoff kommt ist egal. Das Gerät muss es nur können. Und für eine WP braucht man keine Fussbodenheizung. Geht auch mit Heizkörpern. Die sind meistens vergrosserbar um auf geringere Vorlauftemperaturen zu kommen. Kostet weitaus weniger. Nicht immercalles glauben was so im Fernsehen läuft. Da stehen einem die Haare zu Berge wenn man da manchen Energieberater hört. Die haben teilweise überhaupt keine Ahnung von dem Senf den sie da von sich geben und verunsichern nur die Leute damit.
Meintest du mich oder den Hilfesuchenden ?
 

corsa

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Jetzt macht wieder einer die Leute verrückt. Nicht jeder Liefert in deine Gegend. Und du weisst jetzt schon, dass 2029 alle Wasserstoff bekommen. Hast du schon ein Seminar zum Thema besucht?
Kann man alles im Gesetz und der Zusammenfassung des Zentralverbandes nachlesen. Dann wüsstest du auch, dass es nicht nur um Wasserstoff geht. Wenn in deine Gegend keiner liefert musst du es im Zweifelsfall trotzdem nachweisen können
 
tricotrac

tricotrac

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Wenn in deine Gegend keiner liefert musst du es im Zweifelsfall trotzdem nachweisen können
Also hängst du auch Küchenschränke mit Siemens Lufthaken an die Wand ? Daran kann jeder Anlagenbetreiber erkennen, wie unausgegoren dieses blödsinnige Gesetz gemacht ist. Reine ideologische Propaganda. Der Bundeswirtschaftsvernichtungsminister hat eine Dauerstörung im Oberstübchen,
unser Kanzler hat heute schon vergessen, was er gestern unterschieben hat und One-Man Show fällt auch bald ins Bodenlose.
 

corsa

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Also hängst du auch Küchenschränke mit Siemens Lufthaken an die Wand
Es steht nun mal so im Gesetz. Es wäre fahrlässig die Kunden nicht dazu aufzuklären. Übrigens ist auch eine Beratungspflicht neu verankert. Bei Nichteinhaltung kann die Behörde dich als Handwerksbetrieb genauso belangen. Bist du nicht sonst immer deejenige im Forum, der sämtliche Nutzer über ihre Pflichten und Befugnisse gemäss Energiewirtschaftsgesetz, TrinkwasserV und TRGI aufklärt ?
 
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tricotrac

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Es steht nun mal so im Gesetz. Es wäre fahrlässig die Kunden nicht dazu aufzuklären.
Aufklären auf alle Fälle.

Übrigens ist auch eine Beratungspflicht neu verankert. Bei Nichteinhaltung kann die Behörde dich als Handwerksbetrieb genauso belangen
Wenn das durch so durch Behörden verfolgt wird wie viele andere Verstöße, da lehne ich mich ganz entspannt zurück. Die haben doch schon so kein Personal für ihre tägliche Arbeit, geschweige denn für derartige Problemverfolgung. Und auch das Schornsteinfegerhandwerk lässt sich nicht so einfach zu Denunzianten umerziehen.
 

Heizungsdoc

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Es steht nun mal so im Gesetz. Es wäre fahrlässig die Kunden nicht dazu aufzuklären. Übrigens ist auch eine Beratungspflicht neu verankert. Bei Nichteinhaltung kann die Behörde dich als Handwerksbetrieb genauso belangen. Bist du nicht sonst immer deejenige im Forum, der sämtliche Nutzer über ihre Pflichten und Befugnisse gemäss Energiewirtschaftsgesetz, TrinkwasserV und TRGI aufklärt ?
Alles schön und gut. Technisch wohl in einem Leitungsnetz nicht umsetzbar. Wenn dein Nachbar 2023 sein Gasgerät erneuert, darf das bis 2044 ohne Wasserstoff oä laufen. Du baust 2024 um und musst ab 2029 15% verbrennen können. Ihr hängt aber beide ja an der selben Leitung.
 

corsa

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Wenn das so ist und du eine entsprechende Meldung deines Gasversorgers bekommst, wäre deine Pflicht bei Vorlage des Schreibens somit erfüllt nehme ich an. Weitere Möglichkeiten zur Erfüllung muss dann die Kommune mit ihrer Wärmeplanung erbringen
 

Badel

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Jetzt mal eine ganz andere Frage, würde theoretisch die Solarthermie als Erfüllungsoption für die 15% ab 2029 gelten? Oder muss die Gastherme tatsächlich 15 % regenerativ verbrennen?
 

Pascal1

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1. 150qm zu beheizende Fläche ?
ja
2. EFH / ZFH Vermietung ?
EFH - keine Vermietung
3. Wo liegt das Objekt ? Welche NAT ?
NAT?
4. Welche Heizlast hat das Gebäude bzw. wieviel Gas wird verbraucht ?
Effiziens 12,7 - so etwas mein ich mal vom Schornsteinfeger gehört zu haben. Also knapp noch o.k.
5. Wie wird WW gemacht ?
Was ist WW?
6. Welche Leitungquerschnitte sind verlegt (DN ..?) ?
Wo kann ich die nachmessen? Das was aus dem Kessel warm kommt? So Fingergröße?
7. Welche Radiatoren (Typ) sind vorhanden ?
So etwas: und so ewas in nicht doppelter Lage.
8. Wäre Wandheizung irgendwo möglich ?
Es sind alles Wandheizungen verbaut.
 
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