Ahnungsloser2
Threadstarter
- Mitglied seit
- 12.07.2023
- Beiträge
- 1
Hallo zusammen,
in einem hypothetischen Fall bräuchte ich etwas Hilfestellung für Person A, die in 2023 einen neuen Feuerstättenbescheid bekommen hat:
Ausgangsszenario:
Was kann man sich unter diesen Arbeiten konkret vorstellen (1. ist Person A klar)? Die hypothetische Feuerstättenschau war in weniger als 3 Minuten erledigt, daher die Nachfrage.
Muss die Messung gemäß 1.BlmSchV Nr.1 §15 Abs. 3 Nr. 1 nach Aufbau der neuen Feuerstätte geschehen oder erst nach den ersten drei Jahren zum ersten Mal?
Zusätzlich gab es eine Bescheinigung über das Ergebnis der Feuerstättenschau. Ich vermute, dies bezieht sich auf das Ölbrennwertgerät und ist die "Erstabnahme". Gemacht wurde nichts...
Die Rechnung setzt sich dann aus Positionen für die neue Feuerstätte (2.9.6.2, Grundbetrag, betrag je Schornstein, Gebühr je Geschoss) und der Feuerstättenschau zusammen. Ebenfalls wurde - laut Rechnung - die Brennstofffeuchte gemessen.
Insgesamt hat Person A ein mulmiges Gefühl. Die Bescheinigung werden sicherlich notwendig sein (und der Eigentümer ist diesem vermutlich nicht stringend nachgegangen), aber die Rechnungen bzw. die ausgeführten Arbeiten fehlen dazu. Lieber auf sich beruhen lassen, um keine schlafenden Hunde zu wecken?
in einem hypothetischen Fall bräuchte ich etwas Hilfestellung für Person A, die in 2023 einen neuen Feuerstättenbescheid bekommen hat:
Ausgangsszenario:
- Ölbrennwertgerät mit Warmwasser in 2021 neu installiert, keine Unterlagen bzgl. Abnahme/neuer Feuerstättenschau/-bescheid vorhanden
- Bescheinigung über Überprüfungsergebnis gemäß KÜO vorhanden
- Keine Bescheinigung über Messergebnis gemäß 1. BImSchV
- Kamin vorhanden
- Wird faktisch nicht genutzt (nicht zwingend klar, ob 1. BImSchV eingehalten wird)
- Schornstein
- Reinigung, einmal jährlich, nachvollziehbar und ok
- Abgasleitung in Schacht für Brennwert Öl-Heizkessel
- 2024 und 2026
- Überprüfung gemäß KÜO Anlage 1 Nr. 2.8 zu §1 Abs. 4
- Brennwert Öl-Heizkessel
- 2025
- Messung gemäß 1.BlmSchV Nr.1 §15 Abs. 3 Nr. 1
- Brennwert Öl-Heizkessel
- 2024 und 2026
- Überprüfung gemäß KÜO Anlage 1 Nr. 2.8 zu §1 Abs. 4
Was kann man sich unter diesen Arbeiten konkret vorstellen (1. ist Person A klar)? Die hypothetische Feuerstättenschau war in weniger als 3 Minuten erledigt, daher die Nachfrage.
Muss die Messung gemäß 1.BlmSchV Nr.1 §15 Abs. 3 Nr. 1 nach Aufbau der neuen Feuerstätte geschehen oder erst nach den ersten drei Jahren zum ersten Mal?
Zusätzlich gab es eine Bescheinigung über das Ergebnis der Feuerstättenschau. Ich vermute, dies bezieht sich auf das Ölbrennwertgerät und ist die "Erstabnahme". Gemacht wurde nichts...
Die Rechnung setzt sich dann aus Positionen für die neue Feuerstätte (2.9.6.2, Grundbetrag, betrag je Schornstein, Gebühr je Geschoss) und der Feuerstättenschau zusammen. Ebenfalls wurde - laut Rechnung - die Brennstofffeuchte gemessen.
Insgesamt hat Person A ein mulmiges Gefühl. Die Bescheinigung werden sicherlich notwendig sein (und der Eigentümer ist diesem vermutlich nicht stringend nachgegangen), aber die Rechnungen bzw. die ausgeführten Arbeiten fehlen dazu. Lieber auf sich beruhen lassen, um keine schlafenden Hunde zu wecken?
Zuletzt bearbeitet: