Dr Schorni
Experte
Auch "die Kohlen darf man nicht zum Heizen HOLEN"...
ANZÜND-Holz ist natürlich NUR zum anäääähZÜNDEN zu benutzen.
ANZÜND-Holz ist natürlich NUR zum anäääähZÜNDEN zu benutzen.
Schönen Dank für die klaren Antworten!1.) und 2.) klares JA
Der heißt Logana 06/NH 357-358.
Du nennst auch immer den Typ des integrierten Warmwasserspeichers.Ich glaube, dass der Heizkessel ein Logana 06/NH 357-358 ist. Leider konnten die bei Buderus auch damit nichts anfangen.
Das wird eine Wervechslung sein, die "03.10"er Baureihe kam danach.In einem anderen Thread fand ich die Aussage von Dr. Schorni, dass es sich bei den o.g. Bauarten um die „03er Serie“ handelt.
Das wissen nur die Akteure in Berlin und da ist gerade politische Sommerpause. Im September geht das Gehampel darum weiter. Die Opposition hat schon einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt. Endgültig entschieden ist die Neufassung des GEG erst, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.Bleibt diese Ausnahmegenehmigung beim neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch "Heizungsgesetz" genannt, weiterhin bestehen?
Warte noch ein wenig ab. Voraussichtlich geht der politische Hick-Hack sb dem 08.09.23 im Bundestag weiter. Die Opposition hat rinen weiteren Fragekatalog ausgearbeitet.Okay...,
falls ich mich nun dazu entscheide, noch in 2023 eine neue Gasheizung (kein Hybrid, da PV wegen Schieferdach nicht möglich bzw. unwirtschaftlich) zu installieren, hat die dann wenigstens Bestandsschutz oder muss ich damit rechnen, dass in Kürze oder mittelfristig wieder ein Gesetz/Erlass/Verordnug kommt, die das dann auch wieder zunichte macht?
Ich würde ja investieren, aber nur wenn ich Planungssicherheit habe.
Welche Gasheizungen würde ihr denn empfehlen?
Danke & Gruß,
Ozzy
Im GEG steht daß wir ab 31.12.2044 keine fossilen Frennstoffe mehr verwenden sollen.1.) Gibt es belastbare Aussagen, aus denen der dauerhafte Bestandsschutz bis max. Ende 2044 abgeleitet werden kann, wenn man eine solche Hzg noch in 2023 in Betrieb nimmt???
Nein, es ist noch nicht "durch". Der Bundesrat muss dem auch noch zustimmen. Desweiteren ist das Verfahren des Abgeordneten Heilmann noch vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Der "Stop" vom Juni war nur ein vorläufiger Eilentscheid. Es besteht also weiter die Möglichkeit, dass dieses GEG noch zurück genommen werden muss. Dabei geht es aber nicht um inhaltliche Sachen, sondern die Wiederholung von zu kurzen Beratungsfristen der Abgeordneten.So, nachdem das "Heizungsgesetz" nun durch ist,